Geänderte Anfangslaufzeit im Arbeitsvertrag (Arbeitnehmerüberlassung) was soll das?

Guten Tag,
Gestern bekam ich einen aktualisierten Arbeitsvertrag von meiner Firma zugesandt. Nur bin ich bisher auf Basis eines noch gültigen AV, der noch bis 30.09. Diesen Jahres gilt, bei einem Entleiherbetrieb angestellt. Der Wortlaut und die Konditionen sind dieselben nur das anstatt wie bisher 01.10.2016 der 01.03.2017 als Zeitraumanfang fungiert. Merkwürdig auch das im beiliegenden Schreiben gebeten wird den Vertrag bis 30.03. Unterschrieben zurückzusenden, kam aber erst am 04.04 bei mir an. Oder hat da jemand geschlafen.
Ich weiß das jetzt am 01.04. Ein neues Leiharbeit Gesetz In Kraft getreten ist mit max. 18 Monaten Ausleihdauer und EqualPay nach 9Monaten. Hat das was damit zu tun? Will man hier irgendwas umgehen? Ausgeliehen bin ich ständig in die gleiche Firma seit 01.03.2012 anfangs bis Okt’15 über Werkvertrag danach Leiharbeit die bisher 1x am 30.09.16 automatisch 1 Jahr verlängert wurde
Bisher hab ich nicht unterschrieben
Hätte da gerne mehr Überblick