Hallo Cordula,
die Bezeichnung "Gebärdensprachdolmetscher/in ist (leider) nicht geschützt, sodass es prinzipiell möglich ist, sich Gebärdensprachdolmetscherin zu nennen und als solche zu arbeiten, auch ohne eine Prüfung abgelegt zu haben.
Tatsächlich ist es aber so, dass man heute von allen öffentlichen Stellen nur noch dann bestellt und bezahlt wird, wenn man entweder die staatliche Prüfung, einen Diplom-Abschluß einer Universität oder Fachhochschule oder einen BA- bzw. MA-Abschluß einer Hochschule nachweisen kann und berechtigt ist, diese Titel zu führen.
Das ist auch sinnvoll, denn es gibt kaum Berufe, in denen man ohne jede Ausbildung und Prüfung einfach so tätig sein kann.
Wenn du aber bereits eine gute Dolmetscherin bist und nicht mehr ein komplettes Studium absolvieren kannst/möchtest dann spricht doch eigentlich nichts dagegen, dich staatlich prüfen zu lassen.
Es ist allerdings sinnvoll, vorher einen Prüfungsvorbereitungskurs zu belegen, in dem alle Prüfungsteile gezielt vorbereitet werden.
Die werden z.B. vom Gebärdeninstitut Bayern (GIB) angeboten, die Anmeldezeit für den neuen Kurs läuft gerade. Einfach mal googeln…
Für weitere Infos stehe ich dir gerne zur Verfügung. Einfacher als über wer-weiss-was geht es sich direkt. Meine mailadresse ist
[email protected]
Herzlicher Gruß
Simone