Hallo Claudia,
wie sieht es mit den Kosten für die Vermessung vom
Katasteramt in Auftrag gegebene Vermessung aus, wenn die
gebrauchte Immobilie vor 10 Jahren gekauft wurde, die
Gebäudeveränderungen allerdings schon vor 40 Jahren vom
Vorbesitzer, vorgenommen und nicht vermessen wurden?
Zunächst einmal ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, sich um die Gebäudeeinmesung zu kümmern. Eine „Verjährung“ gibt es nicht.
Wenn er es seinerzeit unterlassen hat, dann ist der Nachfolger in der Pflicht. In dem vor 10 Jahren abgeschlossenen Kaufvertrag wird eine entsprechende Formulierung sein.
Einzige Möglichkeit wäre die Hoffnung, daß bei Erstellung des Gebäudes die Gebäudeeinmessungspflicht noch nicht bestanden hat. Dazu müsste man zumindestens das Bundesland wissen. (Ich sehe aber wenig Chancen, das wird schon abgeprüft worden sein.)
Gruß
Jörg Zabel