Hallo Leute!
Ein ehemals selbst genutztes EFH wird vermietet.
Als Eigentümer waren eventuelle Gebäudehaftpflichtschäden durch die Privathaftpflicht abgedeckt.
Als Vermieter greift das nicht mehr, eigentlich wäre also der Abschluß einer Gebäudehaftpflicht vonnöten.
Jedoch hat der neue Mieter in seiner Privathaftpflicht einen Zusatz, der derartige Schäden abgedeckt, z.B. verletzte Passanten wegen vernachlässigter Schnee-/Laub-/Glatteis-Beseitigung.
(Der klassische herunterfallende Ziegel ist ausgeschlossen weil Flachdach)
Ist der Vermieter damit auf der sicheren Seite? Kann er sich darauf verlassen, daß in so einem Fall dann tatsächlich die Privathaftpflicht des Mieters greift?
Oder gibt es irgendwelche Gründe, daß der Vermieter doch eine Gebäudehaftpflicht abschließen muß?
In der Hoffnung auf Euren Rat
Gruß
Hans