Gebäudeschaden der Versicherung sofort melden, oder gibt es Frist?

Guten Tag.
Ein Geschädigter hat seinen Hagelschaden am Dach (dieser sieht hier ja nicht jeden Tag drauf) erst nach 2 Jahren nach Schadenseintritt der Versicherung gemeldet.
Nun gibt es Probleme zw. dem Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer, über die sehr späte Meldung dieses Schadens.
Der Versicherungsnehmer gibt an, er hätte diesen optischen Mangel gemeldet, als es Ihm aufgefallen sei. Und das war halt nach 2 Jahren.
Angeblich gibt es hier eine Frsit von 3 Jahren, welche der Versicherungsnehmer dann eingehalten hat.

Gibt es eine Frist, bis wann man einen Gebäudeschaden melden muß?

Besten Dank

Die Bedingungen sagen doch "unverzüglich- ohne schuldhaftes Verzögern. Das bedeutet innerhalb weniger Rage.

Man muss einfach erwarten, dass man nach Hagelereignis sein Hab und Gut auf mögliche Schäden absucht. Hier ist einfach mit Schäden zu rechnen.
Verjährt ist es nach 2 Jahren wohl noch nicht ( das wären 3 Jahre- die Regelverjährung). Nur wird es sehr schwierig den Zusammenhang mit dem damaligen Wetterereignis und dem Bemerken eines Schadens nach 2 Jahren herzustellen. Den Tag des Hagels könnte man vermutlich über das Wetteramt noch herausbekommen sollte das strittig sein ob Hagel die Schäden verursacht haben könnte. Offenbar sind es ja keine Löcher im Dach wo Nässe eindrang sondern optische Schäden durch Dellen oder so etwas ?
Der Punkt wird bestimmt die verspätete Meldung sein.

MfG
duck313

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