Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Halle gemietet und darin meine Motorräder und Autos stehen.
Nun ist der Giebel des Gebäudebesitzers bei Sturm umgefallen und hat ein Auto beschädigt.
Muss nun die Haftpflicht des Gebäudebesitzers für den Schaden aufkommen oder ich selber? Das Gebäude gehört mir doch nicht.
Danke
Welchen Zweck hast du die Halle gemietet?
Wenn ich Schüttgut lagern möchte, richtet der Einsturz von Gebäudeteilen sicher nicht annähernd so hohen Schaden an wie bei Kraftfahrzeugen.
Oder anders ausgedrückt: Wenn die Miete für Kraftfahrzeuge angemessen ist, kann man dem Eigentümer zumuten, eine entspr. Versicherung abzuschließen.
Schäden, die vom Gebäude ausgehen, werden dem Eigentümer zur Last gelegt. Nimm z.B. einen Dachziegel oder eine Dachlawine (Schnee), der/die einen Passanten trifft.
Die Haftung ist allerdings vollkommen unabhängig davon, ob irgendeine Versicherung besteht oder nicht.
Die Halle wurde zum Abstellen von Fahrzeugen, aber auch zur Reparatur der Fahrzeuge und zur Lagerung von Teilen angemietet.
Es ist für mich eine Frage der Haftung- oder ob es ein Eigenschaden ist.
ja da sind sie wieder, die guten Versicherungsfragen.
Frage 1, hat denn der vermieter einen Schaden verursacht?
§823 BGB sagt dies sehr genau:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig
Das müßt erst mal geklärt werden. Dann kommt hinzu, dass KFZs an sich schon selber versicht sind, sprich die Versicherung des KFZ hat den Schaden zu reguilieren. Kann ein anderer für den Schaden schuldhasft germacht werden, wird sich die versicherung an diesen dann wenden.
Hat man sein Eigentum nicht versichert - Pech. Will man denn noch den Schaden ersetz haben, dann muss man nachweisen, dass man vorsätzlich oder fahrlässig geschädigt wurde.
Wurde denn schon mit dem Vermieter darüber gesprochen?
…also, es stehen dort „„alte““ Fahrzeuge, zwei Motorräder und 2 alte Autos, also NICHT versichert- bzw. zugelassen!.
Der Giebel ist nach Aussen durch Sturm umgefallen und hat diverse Steine auf eines der Autos fallen lassen.
Der Vermieter meint es wäre eine Inhaltsversicherung zuständig.
Die kann aber nicht zuständig sein, da der Schaden zwar durch Sturm verursacht wurde, aber eben nicht unmittelbar, sondern durch das kippen des Giebels. Sehe ich da was falsch?
alles schön, aber hat damit der Vermieter was zu tun? solange er nicht schuldhast ein marrodes gebäude vermietet hat erst mal nicht. Erst wenn der Vermieter was dafür kann, erst dann hatet er und damit die halftpflichtwersicherung (mit einschränkungen natürlich)
Auch da stehe ich erst mal auf dessen Seite, ist wie bei einen Rohrbruch, da ist für den Inhalt auch die Hausratversicherung zuständig, da der Schaden am hausrat ist und nicht am Gebäude. Für den Schaden am Gebäude kommt dann diese Versicherung auf.
…der Giebel hatte Risse. Diese hatte ICH angeboten, zu schließen, damit ein weiterer Schaden ausbleiben sollte. Die Kostenübernehme der dafür notwendigen Materialien lehnte der Vermieter ab. Deshalb ist eine Reparatur ausgeblieben. Nun lehnt er eine Schadensbegleichung ab.
Was soll ich tun?
wenn der Schaden hoch ist, Anwalt, eine Erstberatung (oft mals auch gerne Verkaufsgesrpäch genannt) könnte bei der überlegung der Optionen helfen.
Warum sollte hier die Haftpflicht-Vs nicht zuständig sein? Ich möchte das Verhältniss zum Vermieter nicht mehr trüben wie nötig…
Hi
Warum stellst du die Frage nicht im Rechtsbrett? Da würdest du ggf kompetentere Antworten bekommen
Es geht hier nicht um eine Schuld- sondern um eine Haftungsfrage - die dafür zuständige Versicherung wäre eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Dein Vermieter soll es seiner hoffentlich vorhandenen Versicherung melden - die prüft erst ob er haftet und danach, ob sie leisten muss.
Gruß h.
Mit der zusätzlichen Information, die Du vor ungefähr einer Stunde gegeben hast, kann man Fahrlässigkeit des Gebäudeeigentümers nicht gut ausschließen. Es könnte also immerhin sein, dass er haftet, und falls der Fall nicht zu den vielen gehört, die in seiner Haftpflichtpolice ausgeschlossen sind (Straßenverkehr ist beileibe nicht das Einzige, was da vorkommt), könnte es auch sein, dass seine Versicherung leistet.
Grundsätzlich kann das die Versicherung klären; in einem zweiten Schritt kommt dann ein Zivilrechtler ins Spiel, wenn die Versicherung von vornherein eine Leistung ablehnt, etwa weil (xxxx) in jedem Fall ausgeschlossen ist und daher die Frage der Fahrlässigkeit nicht weiter geklärt werden muss.
Schöne Grüße
MM