Mein Wohnhaus weist Risse auf, die ich auf Grund einer Kamerabefahrung auf Schäden der ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Grundstücks verlaufenden Abwasserleitung zurückführe. Bei dem Allianz Kompakt Tarif für die Wohngebäudeversicherung heißt es in §6.1 der Bedingungen „… Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung.“ In § 6.3 heißt es „Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich … nicht auf Schäden durch … c) Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, d) …“
Die Allianz lehnt jegliche Ansprüche ab, mit der Begründung, dass Ansprüche nur für Schäden durch Rohre innerhalb versicherter Gebäude gelten.
In §7 wird zwischen innerhalb und außerhalb des Gebäudes unterschieden („Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren…“) und da geht es m.E um die Leitung selbst, also um die Reparatur der Leitung. Mir geht es jedoch um die Reparatur der Schäden am Gebäude, d.h. um die Ertüchtigung des Fundaments und die Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Untergrundes verursacht durch Ausspülungen, die einem Erdfall entsprechen, sowie die Beseitigung der Risse.
Meine Frage ist nun: Habe ich einen Rechtsanspruch gegen die Versicherung und wenn ja welchen? Verstehe ich es richtig, dass keine Höchstschädigungsgrenzen gelten, wenn es heißt „Es besteht Versicherungsschutz ohne Höchstschädigungsgrenzen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes sowie für…“?
Würde mich über kompetente Hilfe sehr freuen! JP