Gebäudeschadenversicherung Abwasserleitung

Mein Wohnhaus weist Risse auf, die ich auf Grund einer Kamerabefahrung auf Schäden der ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Grundstücks verlaufenden Abwasserleitung zurückführe. Bei dem Allianz Kompakt Tarif für die Wohngebäudeversicherung heißt es in §6.1 der Bedingungen „… Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung.“ In § 6.3 heißt es „Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich … nicht auf Schäden durch … c) Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, d) …“

Die Allianz lehnt jegliche Ansprüche ab, mit der Begründung, dass Ansprüche nur für Schäden durch Rohre innerhalb versicherter Gebäude gelten.

In §7 wird zwischen innerhalb und außerhalb des Gebäudes unterschieden („Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren…“) und da geht es m.E um die Leitung selbst, also um die Reparatur der Leitung. Mir geht es jedoch um die Reparatur der Schäden am Gebäude, d.h. um die Ertüchtigung des Fundaments und die Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Untergrundes verursacht durch Ausspülungen, die einem Erdfall entsprechen, sowie die Beseitigung der Risse.

Meine Frage ist nun: Habe ich einen Rechtsanspruch gegen die Versicherung und wenn ja welchen? Verstehe ich es richtig, dass keine Höchstschädigungsgrenzen gelten, wenn es heißt „Es besteht Versicherungsschutz ohne Höchstschädigungsgrenzen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes sowie für…“?
Würde mich über kompetente Hilfe sehr freuen! JP

Hallo jurpek,
zuerst Ihre letzte Frage: keine Höchstentschädigungsgrenze d.h. jedoch max. bis zur Vers.summe. Es gibt auch Tarife, wo diese Kosten auf z.B. 10.000 Euro begrenzt sind.
Gut, der schwierigere Teil:
Aus bautechn. Gründen bezweifle ich, das die sicher defekte Abwasserleitung für einen Schaden am Fundament sein kann. Wenn Sie einen Keller haben dann erst recht nicht, wenn Sie Streifenfundamente haben wurden die zu „mager“ gerechnet oder schon sehr alt (über 100Jahre- da kann das sicher auch passieren). Ich stelle mir vor, das die Abwasserleitung auf Ihren Grundstück mit Gefälle verlegt wurde, da müßte es einen gewaltigen Rückstau gegeben haben der so groß ist, dass das Fundament ausgewaschen wurde. Wenn Sie Hanglage haben, könnte es aber sein, das von weiter oben durchaus Grund- u. Oberflächenwasser ein evtl. nicht richtig durchdachtes Fundament unterspült - das wäre dann ein Elementarschaden.
Also ob Sie einen Rechtsanspruch auf Regulierung des geschilderten Schadens haben, kann Ihnen nur ein Gutachter vor Ort in Zusammenarbeit mit Ihren Makler, der Sie ja unabhängig von der Vers.gesellschaft berät und Ihnen Tips geben kann, Auskunft geben.

Vg WB

Sehr geehrter Herr Jurpek,

Zur generellen Beurteilung der an Ihrem Beispiel geschilderten Schadenssituation müssen 2 wesentliche Grundlagen ins Licht gerückt werden. 1. Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung besteht grundsätzlich erst einmal nur für das Gebäude bzw. innerhalb des Gebäudes. 2. Damit Schadennebenkosten oder Folgeschäden vom Versicherer übernommen werden, muss ein versicherter Schaden vorausgegangen sein.
Ob z.B. aussenliegende Regefall-, Zu- oder Ableitungsrohre auf dem, oder vor dem Versicherungsgrundstück zusätzlich mitversichert sind, hängt vom Versicherungsumfang Ihres abgeschlossenen Paketes ab. Der Kompakt (Basistarif) der Allianz lässt hier nur eine Grundabsicherung vermuten.
Für den zusätzlchen Einschluss der angesprochenen Gefahren, verlangen viele Versicherer wenn ein gewisses Alter des Gebäudes überschritten ist, den Nachweis einer aktuellen Dichtigkeitsprüfung, vor Vertragsschluss.
Auch wenn einen vermutlich großen Schaden eine hohe fianzielle Belastung für den Eigentümer darstellt, die Unterspülung, erscheint als Folgeschaden eines nicht versicherten Schadenereignisses außerhalb des versicherten Gebäudes. Von daher würde kein Versicherer hier anders entscheiden. Zu Ihrer individuellen Beurteilung kann ich Ihnen nur empfehlen die Unterlagen einem spezialisierten Anwalt vorzulegen sofern meine allgemeine Schidlerung für Sie nicht befriedigend erscheint.
Zukünftig sollten Sie um derart böse Überraschung möglichst auszuschließen überlegen den Versicherungsumfang zu erhöhen. Das geht meist sogar mit einem günstigeren Beitrag einher. Eine unabhängigen und auch im Bezug auf die Leistungen sehr übersichtlichen Gebäudeversicherungsvergleich finden Sie hier: http://www.lecura.de/wohngebaeudeversicherung-vergle…. VG J.Meister

Hallo JP,

wenn es in IHREN Versicherungsbedingungen steht, dann steht Ihnen auch Versicherungsschutz zu. Es kommt natürlich auch vor, daß Ihnen Die Gesellschaft im laufe der Jahre einen „verbesserten“ Tarif angeboten hat und Sie diese Umstellung mitgemacht haben. Im neuen Tarif sind dann halt die ABWASSERROHRE (nich Trinkwasser)nicht mehr versichert.

Ich möchte Ihnen raten zu Ihrem Fann den Kontakt mit einem Versicherungs- Ombudsmann

http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbau…

Kontakt aufzunehmen, dieser verwest Die Gesellschaften in Ihre Schranken und schlichtet das Problelm, ohne dass Sie einen langjährigen Rechtsstreit mit Ihrer Versicherung und nem Rechrsanwalt in Gang setzen müssen.

Viel Erfolg,
Boxer1965

Kann ich so nicht beurteilen, aber vermutlich kein Versicherungsschutz

hallo jurpek,

du schreibst von „§“'en, daraus schließe ich dass alte/ältere Versicherungsbedingung dem vertrag zugrundeliegen. es gibt diverese unterschiede. zuleitungen und ableitungen, innerhalb und ausserhalb des gebäudes, innerhalb und ausserhalb des grundstückes und „normale/sonstige“ und frostbedingte rohrschäden.

jetzt scheint bei dir die schadenursache wie ich lese nicht definitiv geklärt zu sein… „du führst sie darauf zurück“, aber worauf führt die Allianz die Schäden zurück?

ungeachtet dessen gibt es defintionen bzw. allgemeines verständnis was ein Erdrutsch und ein Erdfall ist. Eine Ausspülung auch etwas größeren Ausmasses zähle ich persönlich nicht dazu und selbst wenn es ein Erdfall wäre fehlt lt. Allianz eine VERSICHERTE Schadenursache.

Lt. Allinaz ist ja der Austritt von Leitungswasser an Abwasserrohren ausserhalb des Gebäudes auf den Grundstück nicht versichert.

Wenn du für die Schadenursache kein Versicherungsschutz hast, warum soll dann die Allinaz die Folgen zahlen…

Tipp: sehe in den antrag wenn noch vorhanden rein und kläre ob du damals die möglichkeit hattest die just gegen die schäden überhaupt zu versichern. Hast du dich damals evlt. gegen die Mitversicherbarkeit von Schäden an Ableitungsrohren ausserhalb es gebäudes auf dem Grundstück entschieden oder war dies gar kein thema. In der Regel heißt der erweiterungseinschluß „Rohrpaket“ oder so ähnlich…

Als letzten Schritt könntest du vielleicht eine Beratungsfehler des Aussendienstes heranführen, je nach Situation bei Abschluß des vertrages.

Hallo Jurpek,
lassen Sie mich vorweg klarstellen, die folgenden Ausführungen können eine juristische Beratung und Einschätzung nicht ersetzen.

Um zu prüfen, ob ein Schaden durch die Versicherung gezahlt wird, gilte es folgende Punkte zu prüfen:

  1. Versicherte Sache
  2. Versicherte Gefahr und Kosten
  3. Mögliche Ausschlüsse
  4. Obliegenheiten

zu 1.: unstrittig ist, dass ihr Wohngebäude versichert ist.

zu 2.: die versicherte Gefahr ist Leitungswasser. Hier gilt es jetzt aber genauer hinzusehen. Die Versicherer unterscheiden zwischen Zu- und Ableitungen und dann noch einmal zwischen inner- und außerhalb des Gebäudes. Dies gilt in der Regel aber nur für die Kosten der Rohrreparaturen. Für das Gebäude gilt: wird es durch einen Leitungswasserschaden beschädigt, ist dieser Schaden auch vom Versicherer zu tragen.

Der Versicherer kann dann noch regeln, welche Kosten ersetzt werden und welche nicht.

zu 3.: bestimmte Fälle werden von Versicherern als Ausschlüsse deklariert. So zahlen die meisten Versicherer nicht bei Schäden durch „innere Unruhe / Streik“ oder anderen Schäden durch höhere Gewalt.

zu 4.: außerdem kann der Versicherer die Entschädigung verweigern, wenn Sie Ihren Pfichten (Obliegenheiten) nicht nachgekommen sind (regelmäßige Wartung, Kontrolle, Schadensminderung).

Aus meiner Sicht ist die Ablehnung durch die Allianz nicht korrekt, weil zumindest der Schaden am Gebäude ersetzt werden müsste. Der Schaden an den Rohren wird wahrscheinlich durch Sie zu tragen sein. Unsere Empfehlung: wenden Sie sich an die Person, die Ihnen die Allianz Wohngebäudeversicherung empfohlen / verkauft hat und lassen Sie sich die Ablehnung erläutern bzw. konfrontieren Sie ihn mit Ihrer Einschätzung.

Wenn Sie da nicht weiterkommen, können Sie uns gerne erneut kontaktieren. Viel Erfolg wünscht das Claritos Serviceteam.

Sorry, aber wir sind Anlageberater.

PROBIERE ES MIT EINEM WIDERSPRUCH.
GEGEBENENFALLS WENDE DICH AN DEN OBMANN IN BERLIN, OK

Hallo,
danke für Deine Frage.
leider bin ich kein Fachmann für die Umsetzung von Versicherungsbedingungen. Da ist sicherlich ein Anwalt der richtige Partner.
Nach meinem Laienverständnis würde ich das aber bejahen.
Sicher wird aber wohl ein Fachmann / Gutachter den Zusammenhang zwischen den Rissen im Mauerwerk und dem kaputten Rohrsystem herstellen müssen.
Hilft das ein wenig weiter?
Viel Erfolg
Heiko Fichter
PS: Für weiter Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich sehe für Sie hier wenig Chancen. Aus Ihrer Schilderung kann ich keinen Erdrutsch und erst recht keinen Erdfall erkennen. Ein Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Ist hier eindeutig nicht der Fall. Die Ablehnung scheint mir berechtigt zu sein.

Hallo,

für den schaden an den rohren hätte die allianz recht, dies ist im normaltarif nur im gebäude gedeckt. Wenn man Rohre auch auf dem Grundstück versichern will muss man einen zusatzbaustein abschliessen. Aber Ihnen geht es ja um den Schaden am Gebäude. Da wird es kompliziert. Im Normalfall sind Schäden versichert wenn eine versicherte Gefahr vorliegt. In Ihrem Fall Rohrbruch. Die Schäden am Haus sind durch Ihre Abwasserleitung entstanden was vom Prinzip her versichert wäre, wenn keine Allmählichkeit vorliegt. Heisst wenn das Wasser nicht über einen längeren Zeitraum den Schaden verursacht hat. Dort seh ich die größten Probleme dies darzulegen. Was die Grenzen der Leistungen betrifft, ist es so das der ursprüngliche Zustand hergestellt wird. Immer gegen Rechnungen. Egal was es kostet. Sie haben eine Neuwertversicherung die Mehrkosten durch Baupreissteigerung abdeckt.

VG Niels

Ich möchte mich erst einmal entschuldigen. Wir hatten lange Zeit Schwierigkeiten mit unserem Zugang.
Nun ist es ja schon eine ganze Weile her!
Ich hoffe Sie konnten inzwischen alles klären.
Viele Grüße