Gebäudeversicherung

Hallo,
habe eine Frage zur Gebäudeversicherung. Meine Versicherung und ich streiten uns seit geraumer Zeit über einen Vierteljahresbeitrag.
Ich bin bis jetzt meinen Verpflichtungen nachgekommen, aber eine Zahlung ist bei der Versicherung angeblich nicht angekommen. Ich habe das recherchiert, aber meine Hausbank sagt, alles ordentlich bezahlt.
Die Versicherung möchte aber, dass ich den Beitrag noch einmal überweise und teilt mir schriftlich mit, dass ich keinen Versicherungsschutz mehr habe.
Es steht also Aussage gegen Aussage. Darf die Versicherung den Versicherungsschutz so verweigern.
Danke für Eure Antworten. Es ist für mich sehr wichtig.

Gruss
Sylvester09

Hallo Sylvester09,

sie darf, wenn bei ihr keine Zahlung ankam.
Die Sache ist aber dennoch einfach: in diesem schickst du denen eine Kopie deines Kontoauszuges, aus dem Tag / Betrag / Empfänger-Name und -Bankverbindung / Verwendungszweck hervorgehen.

Wer als selbst überweist, ist auch selbst dafür verantwortl., dass die Zahlung korrekt und pünktl. beim Empfänger ankommt. Anders sieht´s bei Lastschrift / Bankeinzug aus: da ist der Versicherer verantwortl., dass der Beitrag pünktlich und korrekt abgebucht wird.

Wenn künftig mal eine (Gebäude-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

die Beitragszahlung ist eine Bringschuld, welche durch den Versicherungsnehmer erbracht werden muß.
Von daher muß der Versicherungsnehmer dafür Sorge tragen, dass der Versicherungsbeitrag immer pünklich beim Versicherungsunternehmen eingeht. Die Bringschuld kann ein Versicherungsnehmer in soweit umgehen, das er per Einzugsverfahren bezahlt. Hier gilt dann nur noch, das zum Zeitpunkt der vereinbarten Zahlung/Abbuchung das Konto in ausreichender Höhe gedeckt ist.
Somit ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, bei Nichteingang und fehlendem Nachweis, das den Versicherungsnehmer kein Verschulden trifft, den Versicherungsschutz zu verweigern. Dieser tritt dann erst wieder in Kraft, sofern die kompletten Aussenstände beglichen wurden.

Ich bin experte für schaden, nicht betrieb. Sry. Aber vermutlich wurde das geld den falschen vertrag zugeordnet. Schicke denen den überweisungsbeleg.