Gebäudeversicherung - Anbieterwechsel

Hallo!
Angenommen, jemand kauft ein Haus, das bei Firma X versichert ist. Hat er durch den Eigentümerwechsel die Möglichkeit, die Versicherung vorzeitig zu kündigen?

Gruß,
Eva

…Hat er durch den Eigentümerwechsel die Möglichkeit, die
Versicherung vorzeitig zu kündigen?

Hi,
ja, die Möglichkeit besteht, innerhalb eines Monats ab Kenntnis und wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen ist.

Gruß Keki

Hallo Eva,

Hallo!
Angenommen, jemand kauft ein Haus, das bei Firma X versichert
ist. Hat er durch den Eigentümerwechsel die Möglichkeit, die
Versicherung vorzeitig zu kündigen?

Nach Eintrag im Grundbuch, kann der Erwerber innerhalb von 1 Monat ohne Angabe eines Grundes die Wohngebäudeversicherung kündigen, mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der Zahlungsperiode.

Den Nachweis über die Eintragung im Grundbuch, sollte er der Kündigung beilegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__96.html

Gruß,
Eva

Gruß Merger

Hallo!
Erst einmal Danke für Deine Antwort!
Wieder angenommen, die Versicherung lässt, nachdem ihr der Grundbucheintrag ohne Kündigung zugeschickt wurde, drei Monate lang nichts von sich hören - in der Realität natürlich völlig undenkbar! - ?
Müsste der neue Hausbesitzer nicht wenigstens eine Art Umschreibungs-Police bekommen, auf seinen Namen?

Gruß,
Eva

Hallo!
Auch Dir vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe beim Posting oben noch eine Nachfrage gestellt, falls Du Interesse hast :smile:

Gruß,
Eva

Hallo,

Hallo!
Erst einmal Danke für Deine Antwort!
Wieder angenommen, die Versicherung lässt, nachdem ihr der
Grundbucheintrag ohne Kündigung zugeschickt wurde, drei Monate
lang nichts von sich hören - in der Realität natürlich völlig
undenkbar! - ?

Ein Tipp: Kündigung per Fax mit Bestätigung verschicken.
Wird von fast allen Versicherungen akzeptiert und man hat auch einen Nachweis.

Müsste der neue Hausbesitzer nicht wenigstens eine Art
Umschreibungs-Police bekommen, auf seinen Namen?

Wenn die Kündigung angekommen ist, müsste er eine Kündigungsbestätigung erhalten.

Ansonsten vermute ich, dass der Versicherer bisher noch keine Information über den Eigentumswechsel erhalten hat.

Evt. hat man die Kündigung nicht an den Versicherer direkt verschickt, sondern vielleicht nur an einen Vermittler, der diese nicht weitergeleitet hat.

Also merken: Kündigungen immer an das Versicherungsunternehmen schicken.

Gruß,
Eva

Gruß Merger

Wieder angenommen, die Versicherung lässt, nachdem ihr der
Grundbucheintrag ohne Kündigung zugeschickt wurde, drei Monate
lang nichts von sich hören - in der Realität natürlich völlig
undenkbar! - ?
Müsste der neue Hausbesitzer nicht wenigstens eine Art
Umschreibungs-Police bekommen, auf seinen Namen?

Hi Eva,
wie der Kollege richtig schreibt, ist eine Kündigung erforderlich.
3 Monate nichts hören ist zwar nicht normal, aber eine Gesellschaft kenne ich… :frowning:

Gruß Keki

Hallo!
Wir reden ja über einen hypothetischen Fall, aber unter dieser Prämisse gehen wir davon aus, dass der Grundbucheintrag direkt an die Zentrale des Versicherungsunternehmens geschickt wurde.

Selbiges müsste davon ausgegangen sein, dass keine Kündigung beabsichtigt ist und hätte eine Police auf den Namen des neuen Eigentümers ausstellen müssen?

Gruß,
Eva

Hallo,

Hallo!
Wir reden ja über einen hypothetischen Fall, aber unter dieser
Prämisse gehen wir davon aus, dass der Grundbucheintrag direkt
an die Zentrale des Versicherungsunternehmens geschickt wurde.

Ok - also wurde der Grundbucheintrag an den Versicherer verschickt.
Nur wissen wir ja nicht, ob er auch angekommen ist.
Auch die Post macht manchmal Fehler.

Selbiges müsste davon ausgegangen sein, dass keine Kündigung
beabsichtigt ist und hätte eine Police auf den Namen des neuen
Eigentümers ausstellen müssen?

Voraussetzung ist allerdings dafür, dass der Brief angekommen ist.

Gruß,
Eva

Gruß Merger