Hallo zusammen,
in ein Wohngebäude (Mehrfamilienhaus) wurde eingebrochen.
Dabei wurde eine Wohnungseingangstür aufgehebelt und stark beschädigt. Der / die Täter betraten das Haus über eine mutmaßlich nicht verschlossene Hauseingangstür, sodass an dieser keine Schäden aufgetreten sind.
Nun zur Frage:
Es besteht eine Firmen-Immobilienversicherung (aufgrund der Größe des Objektes).
Eingeschlossen sind lt. Versicherungsvertrag Zitat: Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass Diebe in versicherte Gebäude einbrechen, einsteigen oder eindringen gemäß § 11 Nr. 8a BFIMO
Nr. 8a BFIMO:
Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer auch Aufwendungen
a) für die Reparatur von Schäden an Türen oder Fenstern einschließlich deren Schließvorrichtungen oder an Rollläden oder Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn diese Schäden dadurch entstanden sind, dass ein Dieb in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist.
Ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, oder werden hier nur Schäden an der Hauseingangstür, jedoch nicht an der Wohnungseingangstür abgesichert?
Vielen Dank an alle Antworter
Gruß
Joschi