Gebäudeversicherung Einbruch

Hallo zusammen,

in ein Wohngebäude (Mehrfamilienhaus) wurde eingebrochen.
Dabei wurde eine Wohnungseingangstür aufgehebelt und stark beschädigt. Der / die Täter betraten das Haus über eine mutmaßlich nicht verschlossene Hauseingangstür, sodass an dieser keine Schäden aufgetreten sind.

Nun zur Frage:

Es besteht eine Firmen-Immobilienversicherung (aufgrund der Größe des Objektes).
Eingeschlossen sind lt. Versicherungsvertrag Zitat: Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass Diebe in versicherte Gebäude einbrechen, einsteigen oder eindringen gemäß § 11 Nr. 8a BFIMO

Nr. 8a BFIMO:
Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer auch Aufwendungen
a) für die Reparatur von Schäden an Türen oder Fenstern einschließlich deren Schließvorrichtungen oder an Rollläden oder Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn diese Schäden dadurch entstanden sind, dass ein Dieb in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist.

Ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, oder werden hier nur Schäden an der Hauseingangstür, jedoch nicht an der Wohnungseingangstür abgesichert?

Vielen Dank an alle Antworter

Gruß

Joschi

Hallo.

Da die Wohnungseingangstür ein Gebäudebestandteil ist, so muss diese auch entschädigt werden.

Ggfls. kann man auch eine Mehrfachversicherung prüfen bei der Hausratversicherung des Mieters/Wohnungseigentümers.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo Claude,

vielen Dank für deine Antwort.

Gruß

Joschi

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