Frau A besitzt ein Mehrparteienhaus. dieses schenkt Sie ihren Töchtern B und C, behält aber lebenslangen Nießbrauch.
A vermietet weiterhin an alle Mieter und ist Vertragspartner bei allen laufenden Geschäften (Versicherungen, Telefon, Steuern etc.)
Ist es für die Gebäudeversicherung irrelevant, wer hier der Versicherungnehmer ist? Kann dies weiterhin A sein oder müssen B und C die Versicherung übernehmen, um im Fall der Fälle (nicht rückwirkend) in Anspruch genommen werden zu können?