Hallo,
meine Nachbarn und ich (45 Familien) haben vom Amt für Bodenmanagement in Hessen ein Schreiben bekommen, dass wir unsere Garagen einmessen lassen müssen. Die Garagen befindet sich nicht direkt an unseren Reihenhäusern sondern stehen gegenüber (bilden also quasi eine eigene Straße).
Allerdings wurden die Garagen (wie auch die Reihenhäuser) bereits zwischen 1971 und 1973 gebaut.
Im Grundbuch sind die Garagen ebenfalls eingetragen, bauliche Veränderungen haben nie stattgefunden.
Einerseits können wir uns nicht vorstellen, dass die Garagen nie vermessen wurden (die Häuser sind es ja vermutlich, im Liegenschaftskataster sind Häuser und Garagen eingezeichnet), andererseits ist es ja nicht unsere Schuld, dass die Behörden ggf. seinerzeit geschlafen haben.
Und natürlich ärgert uns auch das Geld, angeblich soll die Einmessung 300 bis 400 Euro je Garage kosten, das macht bei 45 Garagen zwischen 13.000 und 17.000 Euro aus. Da verdient sich ja jemand dumm und dämlich.
Wäre toll, wenn wir da einen Ratschlag erhalten könnten.
Danke im Voraus.
Hallo!
verantwortlich ist aber stets der Bauherr und Grundeigentümer, er muss sich um die Vermessung nach Abschluss der Baumaßnahme kümmern.
Und die Gebühren wären ja auch damals in den 1970er-Jahren angefallen.
Und wenn Ihr amtliche Lagepläne (aktuelle) vorliegen habt und darauf die Lage der Gebäude, Haus und Garage verzeichnet ist, dann frage ich mich schon, auf Grund welcher Daten diese Lage da eingezeichnet wäre.
Versucht erst mal ein Gespräch mit dem zuständigen Amt zu führen. Sicher steht schon im Schreiben eine Rechtsgrundlage drin und auch ein Hinweis, warum man erst nach Jahrzehnten auf Euch zukommt.
MfG
duck313
Hallo,
in NRW gibt es seit 1972 die Gebäudeinemessungspflicht (des Eigentümers!). Seit dem haben die dortigen Katasterämter immer schon von Zeit zu Zeit Eigentümer aufgefordert, der nachzukommen oder andernfalls sogenannte Ersatzvornahmen durchgeführt (d.h. sie haben selbst gemessen). Das hat immer schon den Eigentümer Geld gekostet und war immer schon seine eigene Pflicht und nicht die der „Behörde“.
In den Zeiten des Kalten Krieges waren Luftbilder Mangelware. Mittlerweile überschwemmen diverse Anbieter dank Google und Drohnen damit den Markt. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis auch wirklich jedes Gebäude, bei dem der Eigentümer das „vergessen“ hat, auffällt. Eine Gebäudeeinmessung ist nicht etwa ein bloßes Anhalten irgendwelcher Zollstöcke oder das grobe Einschreiten oder „Abkupfern“ irgendeines pixeligen Drohnen-JPGs. Sie ist Arbeit eines Messtrupss von mehreren Stunden. Sie dient vor allem dazu der Bank, dem Nachbarn und schlussendlich sich selbst zu beweisen, dass man beim Bau nicht geschlampt und die Grundstücksgrenze „getroffen“ bzw. berücksichtigt hat. Gerade bei Garagen in Grenznähe ist das ziemlich praktisch! Wenn auffällt, dass die Lücke für die Fertiggarage des Nachbarn anstatt 3,00 m nur 2,95 m breit ist, passiert das besser dann, wenn der Sattelschlepper mit der neuen zu breiten nicht vor der zu kleinen Lücke steht. Dann blecht „nämlich“ der, der die Lücke widerrechtlich verkleinert bzw. seinen Betonkasten aufs falsche Grundstück hat stellen lassen… und das keineswegs nur für die Vermessung…
Ob es in Hessen diese Pflicht auch gibt und seit wann, dürfte einem die dortige Katasterverwaltung sagen können oder unter normalen (d.h. nicht dank „Bürokratieabbau“ verstümmelten) Umständen auch im Brief stehen.
Gruß vom
Schnabel
Meine Garage in NRW aus den 70ern musste auch vor 2 Jahren eingemessen werden.
Von Geld stand da nichts. War kostenlos. Es gab wohl eine Jahres-Grenze, nach der ich es hätte zahlen müssen.
Nö.
Machs doch selber, und zwar mit der kompletten nötigen Dokumentation, und nachdem Du Dir alle nötigen Hilfsmittel angeschafft hast. Dann kannst Du quengeln, das sei zu teuer.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
In Hessen gibt es die Gebäudeeinmessungspflicht sie den 50er Jahren. Nur für Gebäude, die nachweislich vorher errichtet wurden wäre nichts zu zahlen.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Die Gebäudeeinmessung wird gern und schnell mal „vergessen“, sei es, dass der Eigentümer das Geld erstmal „sparen“ möchte; sei es, dass kein Nachweis über die Gebäudeeinmessung ( = Beleg für die Erstellung des Gebäudes) benötigt wird, weil die Finanzierung „durch“ ist; sei es, dass der Bauherr in dem Moment „andere Probleme“ hat, die ihn nicht daran denken lassen. Die örtlichen Katasterämter hatten in den 70er Jahren genug zu tun, da war keine Zeit rumzufahren und nachzuschauen ob da nicht irgendwo irgendeine Garage steht.