Gebäudeversicherung, Auszug nach Wasserschaden, Kosten Unterkunft

Hallo zusammen,

angenommen, nach einem Wasserschaden müsste ein Eigentümer seine Wohnung für die Zeit der Instandsetzung räumen, die Gebäudeversicherung käme nach Begutachtung laut Versicherungsbedingungen für die Unterkunftkosten (ohne Verpflegung und Telefon) im Falle einer Hotelübernachtung bis 100,- EUR pro Nacht auf.

Der Eigentümer fände alternativ eine leerstehende Wohnung, die er nur für den Zeitraum der Instandsetzung mieten könnte, statt 3.000,- EUR/Monat (Hotel) würde die Miete nur 1.600,- EUR/Monat zzgl. 200,- EUR Nebenkosten (für Hausmeister, Wasser, Gartenpflege, etc… - das übliche eben) kosten. Stromkosten liefen ohnehin extra über den Stromanbieter. Die Versicherung wäre nun mit der Übernahme der reinen Mietkosten einverstanden, die Nebenkosten wären jedoch angeblich vom Geschädigten selbst zu tragen.

In den Hotelpreisen sind diese Nebenkosten (da sogar mit Strom!) bereits eingerechnet und würden mitbezahlt werden, bei der Mietswohnung, die der Versicherung bei vsl. 3 Monaten Instandsetzung viel Geld sparen würde, jedoch nicht?

Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation oder kennt sich damit aus?

Freue mich über Erfahrungsaustausch! Danke, Anna.

Hallo!

Nur die Unterkunft ist durch den Wasserschaden nicht nutzbar, das wird bezahlt.
Also Hotel oder Mietwohnung.

Nebenkosten aller Art, auch die Verpflegung würde ja ohne Schaden auch selbst anfallen, muss also nach VS-Sicht nicht erstattet werden.

Dass man im Hotel zwangsläufig einen gewissen Anteil Nebenkosten(Heizung, Wasser, Abwasser, Strom und Reinigungskosten) inklusive hat ist unerheblich (aus VS-Sicht unerwünscht, aber nicht mehr recht rausrechenbar).

Aber man kann es der VS ja vorschlagen und sie auf den Kostenvorteil hinweisen und bitten ob sie das nicht doch trägt.

Aus meiner Sicht müsste die VS nämlich selbst bei Verpflegung etwas dazuzahlen.
denn man kann doch im Ersatzquartier Hotel sich nicht selbst verpflegen, so wie man es mit häuslicher Küche und eigener Vorratshaltung machen könnte. Es ist teurer, müsste also zum Schaden dazugehören.

MfG
duck313