Hallo zusammen,
angenommen A verkauft sein Einfamilienhaus B.
Ein evtl. Wohngebäudeversicherungsvertrag geht zunächst auf den Erwerber über (§95 VVG). Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber haben nach §96 VVG ein Kündigungsrecht.
Angenommen A und B informieren den Versicherer über die Veräußerung.
Angenommen der Versicherer kündigt dem Erwerber - aufgrund dieser Mitteilung - das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat.
Angenommen der Kaufvertrag wurde unterschrieben und der Kaufpreis gezahlt, aber die Eintragung ins Grundbuch wurde noch nicht vollzogen.
Kann in diesem Fall der Versicherer SCHON kündigen, obwohl die Eintragung ins Grundbuch noch nicht erfolgte?
Der Erwerber hat die Möglichkeit das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen (innerhalb eines Monats nach Erwerb [§96 Abs.(2)). Kann der Erwerber den Vertrag schon kündigen, obwohl er noch nicht im Grundbuch steht?
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino