Hallo scalpello,
Danke für deine Antwort.
Hätte man mir in jener Zeit dieses Gebetsanliegen genannt, so
hätte ich das weitertragen (also in mein Gebet einschliessen)
können, ohne es zu meinem eigenen Anliegen zu machen.
Wie passt das zusammen, wenn du so etwas in dein Gebet einschließen würdest, aber in dem Gebet Inhalte sind, die mit deinem Glauben nicht harmonieren?
Gibt es keine Vorgaben von der katholischen Kirche, welche Gebetsanliegen aufgenommen werden und welche nicht?
Ich hätte es Gott überlassen, was er mit der Bitte anfängt. So
wie es ja überhaupt üblich ist, seine Bitten unter der
Prämisse «es geschehe nach deinem Willen» vorzutragen.
Also kein grosses Dilemma.
Wenn mir ein Anliegen völlig gegen den Strich gegangen wäre,
hätte ich wohl abgelehnt, dafür zu beten.
Wenn du das Gebetsanliegen verweigerst, dann geschieht es nach deinem Willen Wenn du meinst, du darfst Gott nichts „Falsches“ beten, dann unterstelle ich dir Zweifel, dass Gott richtig entscheiden könnte… Wenn man daran glaubt, wird Gott über die Sache die Hintergründe kennen und dir verzeihen, dass du einfach nur einen Dienst machst.
Hättest du einfach aus persönlichen Gründen abgelehnt, oder weil es Sünde ist? Wenn Sünde, bitte mit Beleg.
-> http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCnde#R.C3.B6misch…
[…]In der Sündenlehre der römisch-katholischen Kirche kommt auch den Mitchristen des Sünders eine Verantwortung zu. Der Katholische Erwachsenenkatechismus kennt die „Pflicht zur brüderlichen Zurechtweisung“, die er in der christlichen Tradition als ein „Werk der Barmherzigkeit“ definiert (Mt 18,15–17 EU). Diese Pflicht zur brüderlichen Zurechtweisung setzt eine sogenannte „schwere Sünde“ voraus. Als Sünde kann auch religiöse Unwissenheit gelten (vgl. Joh 8,32 EU).[…]
Gilt das auch für 'nen Exbruder?
Grüße Roman