Geblitzt Baustelle Autobahn - wird es Bußgeld pauschal 100€ sein oder nach der Geschwindigkeitsüberschreitung?

Hallo ich wurde auf einer Baustelle auf der Autobahn am Abend mit ca. 70-80 km/h geblitzt, erlaubt waren 60km/h.

Jemand hat schon darüber in einer anderen Diskussion gefragt aber keine Antwort erhalten, so kopiere ich seine Frage hier noch einmal:

"Ich finde zum Thema leider widersprüchliche Sachverhalte:
Mal heißt es, für Geschwindigkeitsübertretungen in Baustellen würden die üblichen Bußgelder gelten, anderswo ist von deutlich höheren Beträgen (100 Euro) die Rede.
Kann mir da jemand sagen, mit wie viel ich nun tatsächlich zu rechnen habe?

Weiß jemand die richtige Antwort?
LG

pauschale Bußgelder gibt’s nicht (na gut, ich hörte davon noch nie).

Klar geht’s nach der Überschreitung und bei „Baustelle“ könnte man höchsten auf Vorsatz gehen, also das für die Überschreitung vorgesehene Bußgeld deswegen erhöhen.
Denn in einer kilometerlangen Baustelle, eingeengt und wegen der Absperrung, Warnlichtern usw. klar erkennbar, kann man sich kaum rausreden auf „Temposchild habe ich wohl übersehen“.
Also kann man den verschärfenden Vorsatz annehmen.

Im Netz sind genug Bußgeldrechner, ich habe keine Lust die für Dich rauszusuchen.
Und solange die vorwerfbare( = um Toleranz reduzierte) Höhe nicht feststeht macht es wenig Sinn.
Denn 1 km/h mehr kann schon die nächste Stufe sein.

MfG
duck313

Hallo duck,
danke für Ihre Reaktion.
Jedoch sind tatsächlich in den unzähligen Online Bußgeldrechner auch separate Angaben über Pauschalbußgeld bei Baustellenverstoßen…Deswegen wohl meine Frage an die, die sich fachlich auskennen.

Kopie aus dem Katalog:
Bußgeldkatalog Baustelle für Kraftfahrzeugfahrer
Verstoß Bußgeld Punkte
Fahren mit hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle, z.B. einer Baustelle 100 Euro1

Hier noch der Link:

Ein Bußgeldkatalog für Baustellen existiert nicht.
Die Seite „www.bussgeldkatalog.org“ würde ich auch nicht unbedingt empfehlen da dort einiges an Unsinn verbreitet wird.

Ein Geschwindigkeitsverstoß in einer Baustelle hat also genau die Bußgeldregelsätze zur Folge wie sie im BKat aufgeführt sind.
Erhöht werden kann ein solcher Regelsatz z.B. dann wenn der Fahrer bereits Voreintragungen in Flensburg hat, oder wenn man von einer Vorsatztat ausgehen kann.

Der Ort der Übertretung ist nicht relevant.

Gruß Crack

Danke Crack,

ich habe tatsächlich jetzt KBA Katalog „studiert“ und Sie haben Recht - da ist keine spezielle Buße für eine Baustelle.
So bin ich leicht beruhigt - und trotzdem werde ich demnächst mehr aufpassen.
LG
iww

In der Grundlage gibt es im Tatbestandskatalog durchaus pauschale Grundlinien, welche sich hier vornehmlich erst mal nach 3 Kriterien richten :

  • Höhe der Geschwindigkeitsübertretung allgemein

  • Innerorts / Ausserorts

  • Art des Fahrzeuges abseits von PKW und Krafträdern

Dafür gibt es Grundlagentabellen mit jeweils festgelegten Bussgeldsätzen.

Steigerungen im Individualfall sind hier aber durchaus noch möglich, wenn neben besonders hohem Grad der Rücksichtslosigkeit insbesondere noch z.B. besonders erhöhte Gefahrenlage und / oder Vorsatz der Tat mit unterstellt werden können.

Sollte es zudem zu einem Unfall mit höherem Sach- / Personenschaden kommen, so sieht das Ordnungsrecht hier noch weitere Zuschläge aus den Regularien des „BKat“ durchaus vor.

Wiederholungstäter können ebenfalls mit erhöhten Sätzen rechnen, wenn ihre Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. mit einem PKW binnen ( m.W. ) 24 Monaten jeweils mindestens 21 KM/h betrug.

Hallo,
was ist da aufzupassen?
eine Baustelle wird (fast immer) zwei Kilometer vorher angekuendigt, da kann man mal allmaehlich das Gas lupfen auf vielleicht 120 km/h. Dann wartet man auf das naechste Schild, meist 120, sonst eben bremsen auf 100. Nach dem 100er Schild energiesparend ausrollen lassen auf bald 80 und am 80er Schild kontrollieren ob man die Bremse nochmal tippen muss. (Besonders interessant sind an der Stelle die vielen Wagen, die alle noch links mit 90 bis manchmal 110 noch vorbeibrettern muessen, alles Sehbehinderte, die sowieso nicht auf die Strasse gehoeren. Bist Du da dabei gewesen und sprichst hinterher von aufpassen, aufpassen, dass man beim Rasen bei der engen Strasse auch noch zusaetzlich auf das Radargeraet aufpassen muss? Auf der Strasse folgt nun manchmal die Spurueberleitung in Schlangenlinien, erst an der Stelle wird es (normalerweise) auf 60km/h runtergesetzt. Wichtig ist an dieser Stelle, welchen Fahrstreifen man benutzen darf. Mit einem grossen PKW wie einem riesenbreiten Golf zum Beispiel darf man nicht auf die linke 2-Meter-Spur und muss nach rechts in die Schlange aus LKW und Wohnwagen. Bei links 2,1-Meter-Spur darf ausser den Kleinwagen auch ein grosser Golf auf die linke Spur, das gilt es zu sehen auf dem ansonsten kaum uebersehbaren 60er Schild oder unmittelbarer Naehe. Und jetzt kommt die kurvige Ueberleitung, Schilder und Temporeduzierung fast vergessen.
Gruss Helmut

Hallo Hellmut,
„aufpassen“ sollte bedeuten - ich werde strikt nach Tempoolimit fahren. Es ist passiert in der tiefen Nacht, vor mir, hinter mir, neben mir breit und weit kein anderer Wagen…

Aber danke für die gutgemeinte Belehrung. Bis dato habe ich keine Punkte, kein Bußgeld, bin junge 70 und seit Jahrzenten ohne Unfall.

1 Like

Vorsatz wird angenommen, wenn zwei aufeinander folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen mißachtet wurden. Das kann man allerdings nur mit einer fortlaufenden Radarmessung (bspw. aus einem ProViDa-Fahrzeug heraus) nachweisen und nicht anhand eines Fotos eines stationären Meßgerätes.

Gruß
C.