Geblitzt vor MPU

Hallo,
ich bin noch inder Probezeit und bin vor 2 monaten geblitzt worden. Es kahm der brief zum bezahlen. Da ich 29km/h auf der Autobahn zu schnell war, muss ich noch zur MPU (ich habe noch keinen brief bekommen, in welchem Steht das ich dort hin muss). jetzt wurde ich heute innerorts mit 89 km/h in einer 50 Zone geblitzt (dumm - wie immer)… Daraus folgt 183,50€ Strafe, 3 Punkte, 1 Monat fahrentzug und wahrscheinlich wieder MPU? Jetzt frage ich mich: ich habe nichteinmal die alte gemacht… Muss ich jetzt 2 mal eine machen? Oder bekomm ich sogar eine größere Strafe?

Du musst sicher nicht zur MPU sondern zum ASF.

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger wird immer dann angeordnet wenn man innerhalb der Probezeit einen A- oder den 2.B-Verstoß begeht bei dem ein Bußgeld von mindestens 40€ zu zahlen ist und es auch Punkte gibt.

Wie sieht das nun bei Dir aus?
Den Bußgeldbescheid für die 29km/h hast Du erhalten, wenn dieser rechtskräftig wird [2 Wochen nach Erhalt] werden die Punkte in Flensburg eingetragen und die Fahrerlaubnisbehörde wird informiert. Diese ordnet dann die Teilnahme am Aufbauseminar an, das kann aber durchaus noch einige Wochen dauern.

Und damit sind wir beim Punkt.
Solange wie das Aufbauseminar nicht absolviert ist kann man Dir keine neuen Probezeitmaßnahmen anordnen. Alle Verstöße die Du bis dahin begehst bleiben von der Seite her Folgenfrei - es werden also nur die Bußgelder und Punkte laut Bußgeldkatalog fällig.

Und mit dem 2.Verstoß hast Du auch noch einmal Glück gehabt, denn normalerweise droht hier eine angemessene Erhöhung des Bußgeldes oder eine Verlängerung des Fahrverbotes. Da der erste Bußgeldbescheid aber noch nicht rechtskräftig war als die 2.Tat begangen wurde ist das nicht der Fall.

Trotzdem ein Hinweis: Wenn Du weiter so fährst wirst Du Deine Fahrerlaubnis über kurz oder lang verlieren, also ändere Deine Einstellung…

Gruß Crack

„Da der erste Bußgeldbescheid aber noch nicht rechtskräftig war als die 2.Tat begangen wurde ist das nicht der Fall.“

Der Busgeldbescheid kahm schon vor 1 Monat. Dieser wurde auch sofort bezahlt. Allerdings kahm noch keine Aufforderung zum Aufbauseminar bzw. eine Information zur Probezeitverlängerung.

Wie ist hier die Lage? Hast du eventuell einen Link zu einem Auszug aus dem Gesetzestext? Woher stammt diese Information

Du hast sicher schon gesehen das ich auch auf die Frage im anderen Forum geantwortet habe, dort bin ich aber noch davon ausgegangen das der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Da das aber doch der Fall ist sieht es jetzt so aus:

Die Aufforderung ein Aufbauseminar zu absolvieren kommt von der Fahrerlaubnisbehörde Deines Wohnortes. Das dauert immer relativ lange, Du kannst da sicher mit 2-4 Monaten rechnen, teilweise noch länger. Rechtlich bleibt es aber dabei, erst wenn das Aufbauseminar absolviert ist können für dann folgende Verstöße neue Probezeitmaßnahmen ergriffen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hast Du also tatsächlich eine Schonfrist. Siehe dazu § 2 StVG:

2.ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Also erst nach Abschluss von Stufe 1, dem Aufbauseminar, ist Stufe 2 möglich.

Weil aber der Bußgeldbescheid doch schon rechtskräftig war als die 2.Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde kommt hier etwas hinzu: Das Bußgeld wird angemessen erhöht werden [meist verdoppelt], oder das Fahrverbot beträgt anstatt 1 Monat dann 2 Monate. Darauf hast Du keinen Einfluss, das liegt im Ermessen der Bußgeldbehörde.

Gruß Crack

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