Gebotstafel "offiziell" vs. "von

Hi …

Ich habe sichergestellt, dass ich derzeit gegen keine Gesetze
verstoße, und das reicht mir. Im Übrigen werde ich dem inneren
Teufelchen, doch ab sofort 3 Mal täglich genau da
vorbeizuflanieren, nicht nachgeben, ich bin bisher grob
geschätzt 3 Mal im Jahr (!) da langgegangen, 2 Mal wurde ich
angepöbelt.

Hi,

und was genau soll das bringen, außer Unfrieden?

Text genauer lesen :smile: Ich bin Deiner Meinung, und habe mein Teufelchen unter Kontrolle :smile:

Den Unfrieden gab es allerdings schon vorher, und meiner Meinung hab habe ich ihn weder verursacht noch zu seiner Beseitigung beitragen können (ich habs versucht), dazu hätte die Dame einige Sekunden lang den Mund halten und nachdenken müssen, aber das hat sie nicht getan. Hat mich beschimpft, eine Anzeige angedroht bzw. angekündigt (ich habe sie nicht mal ausgelacht …), sich pompös umgedreht und weg war sie.

Nächstes Mal könnte das Teufelchen eventuell gewinnen, wenn sie wieder auf mich losgeht kann ich ihr beruhigt eine Visitenkarte in die Hand drücken damit sie wenigstens weiß, WEN sie anzeigen müsste :smile:

Ich werde aber nicht klingeln, um ihr eine zu überreichen.

Und was andere Hundebesitzer tun ist deren Sache, ich werde
meine Erkenntnisse also auch nicht überall rumposaunen.

Schon richtig, aber irgendwann langts einem auch mal.

Pragamtisch-Hochnäsige Hinweise:

  • geh zur Gemeinde und erwirke eine Regelung, aber versuche nicht, selber Schilder an öffentliche Laternenmasten zu tackern.
  • wenn schon, wähle einen weisen Text. „Hunde sind an der Leine zu führen“ ist nicht weise, das ist anmaßend, wenn man keine Befehlsgewalt hat.
  • Stelle das Schild vor den Garten/Wiese/Vorplatz, den Du schützen möchtest, und nicht 10 Meter weiter, nur weil Du da gratis einen Laternenmasten zweckentfremden kannst. Da es keine allgemeine Anleinpflicht gibt, und Du auch keiner erwirken kannst, ist Deine Anweisung/Aufforderung/Bitte örtlich begrenzt und müsste - da Du keinen Ort draufgeschrieben hast - wenigstens da stehen wo sie gelten soll. Das ist Geld gespart and er falschen Stelle.
  • Gemeinden machen solche Fehler idR nicht, Du outest Dich daher als versuchter Trittbrettfahrer, der ein StVO Schild missbraucht.
  • Bau einen Zaun, pflanze Buchs, mach irgendeine Begrenzung. Schon ein 20cm hohes „Hindernis“ hält die meisten Hunde wirksam ab, meine Erfahrung
  • Pöble nicht ausgrechnet einen Spaziergänger an, der mit zwei Hunden (davon einer *immer* angeleint, weil er zum ausbüchsen neigt) und mit einem gefüllten Beutelchen in der Hand an Deinem Grundstück vorbeigeht, such Dir wenigstens einen mit schlechtem Gewissen!

Ich mag :Hunde, bin mit den Hunden meiner Freundin des Öfteren
unterwegs. Aber manchmal…

Ich mag Hunde, ich habe zwei, mein Grundstück und der ländliche Wohnort machend as möglich, und wir sind in der Gemeinde, besonders bei den Kindern und ihren Eltern, überall gerne gesehen, denn es sind zwei ganz niedliche Wuschels, deren Charme man sich nicht entziehen kann - mit einer Ausnahme …

Auf die bitte den Hund anzuleinen und so dafür zu sorgen, das
er seinen Haufen am Wegesrand und nicht mitten in der Wiese
macht, werde ich angepöbelt, von Einsicht nicht die Spur. Ob
ich etwa glaube, das mir hier alles gehört und was ich
überhaupt zu melden habe…

Die Regelung auf oder an gepflegten Flächen sein Beutelchen zu zücken ist m.W. Vorschrift, bzw. ergibt sich das automatisch aus der Schadensersatzpflicht, und ein Haufen mitten in einem gepflegten Rasen ist ein Schaden. Dazu bedarf es keiner Regelung, und ich kann berichten, dass es hier in der Gemeinde sehr viele Hunde gibt, aber kaum Verunreinigung, dafür mehrere Müllsammler/Spender für Beutelchen, und diese sind gut ausgelastet --> die Hundebesitzer verhalten sich vernünftig. Genau deshalb ist das Schild ja auch provokant: es steht nicht da, wo es das Problem gäbe, wenn es ein Problem gäbe.

Es steht da, wo meiner Meinung nach das Problem wohnt :smile:

Deshalb kann ich durchaus verstehen, das manche
Nichthundehalter genervt sind.

Ich verstehe auch Menschen, die von ihrem Auto, ihrem Schef, vom Wetter und von der Fensterladenfarbe ihrer Nachbarn genervt sind, ich kann sie gerne ignorieren, allerdings nicht, wenn sie selbst aktiv auf mich losgehen.

Und wer mich - selbst wenn er recht hätte - mit „können Sie nicht lesen, Sie A*******h“ begrüßt kann „mit einer wohlwollenden Behandlung seines Anliegens“ nicht rechnen, zumal der Text, den ich lesen und befolgen soll, ziemlich offensichtlich nur eine Luftnummer ist.

Gleichzeitig zeigt es auch wie absurd das ganze ist: hätte ich einen freilaufenden und einen angeleinten „scharfen“ Hund dabei gehabt, hätte die pöbelnde Dame sich in Acht nehmen müssen, mich so aggressiv anzugehen. Meine beiden Wuschels schauen zu ihrem Glück einfach nur doof aus ihrem Pelz. Und genau deswegen brauche ich sie nicht anzuleinen. Test bestanden.

Gruss Armin.

Den Unfrieden gab es allerdings schon vorher, und meiner
Meinung hab habe ich ihn weder verursacht noch zu seiner
Beseitigung beitragen können (ich habs versucht), dazu hätte
die Dame einige Sekunden lang den Mund halten und nachdenken
müssen, aber das hat sie nicht getan. Hat mich beschimpft,
eine Anzeige angedroht bzw. angekündigt (ich habe sie nicht
mal ausgelacht …), sich pompös umgedreht und weg war sie.

Hi,

wie gesagt, irgendwann langts halt mal. Und wenn einem x-Hunde in den Vorgarten koten, ist es irgendwann egal ob der eine Hund nur zum Schnüffeln im Vorgarten war.

Pragamtisch-Hochnäsige Hinweise:

  • geh zur Gemeinde und erwirke eine Regelung, aber versuche
    nicht, selber Schilder an öffentliche Laternenmasten zu
    tackern.

warum sollte ich? Hier gibt es durchaus durch die Gemeinde aufgestellte Schilder auf denen etwas von Anleinpflicht und Bußgeld steht, die wenigsten halten sich daran.

  • Stelle das Schild vor den Garten/Wiese/Vorplatz, den Du
    schützen möchtest, und nicht 10 Meter weiter, nur weil Du da
    gratis einen Laternenmasten zweckentfremden kannst. Da es
    keine allgemeine Anleinpflicht gibt, und Du auch keiner
    erwirken kannst, ist Deine Anweisung/Aufforderung/Bitte
    örtlich begrenzt und müsste - da Du keinen Ort
    draufgeschrieben hast - wenigstens da stehen wo sie gelten
    soll. Das ist Geld gespart and er falschen Stelle.

Aha und wie genau soll das gehen? Anleinpflicht vom dritten Baum an bis zur Wiese in der die Blumen so schön gelb sind?

  • Gemeinden machen solche Fehler idR nicht, Du outest Dich
    daher als versuchter Trittbrettfahrer, der ein StVO Schild
    missbraucht.

Warum gehst Du davon aus, das Missbrauch betrieben wird?

  • Bau einen Zaun, pflanze Buchs, mach irgendeine Begrenzung.
    Schon ein 20cm hohes „Hindernis“ hält die meisten Hunde
    wirksam ab, meine Erfahrung

Ganz falsch, nicht ich muß etwas tun, um Hunde fernzuhalten. Der Halter hat dafür zu sorgen, daß der Hund keinen fremden Grund betritt.

Ich mag :Hunde, bin mit den Hunden meiner Freundin des Öfteren
unterwegs. Aber manchmal…

Ich mag Hunde, ich habe zwei, mein Grundstück und der
ländliche Wohnort machend as möglich, und wir sind in der
Gemeinde, besonders bei den Kindern und ihren Eltern, überall
gerne gesehen, denn es sind zwei ganz niedliche Wuschels,
deren Charme man sich nicht entziehen kann - mit einer
Ausnahme …

Diese Ausnahme hat man zu akzeptieren.

Auf die bitte den Hund anzuleinen und so dafür zu sorgen, das
er seinen Haufen am Wegesrand und nicht mitten in der Wiese
macht, werde ich angepöbelt, von Einsicht nicht die Spur. Ob
ich etwa glaube, das mir hier alles gehört und was ich
überhaupt zu melden habe…

Die Regelung auf oder an gepflegten Flächen sein Beutelchen zu
zücken ist m.W. Vorschrift, bzw. ergibt sich das automatisch
aus der Schadensersatzpflicht, und ein Haufen mitten in einem
gepflegten Rasen ist ein Schaden.

Erstens es ist kein Rasen, es ist eine Wiese. Zweitens ist der „Schaden“ nicht so immens, das es sich lohnt dagegen vorzugehen. Drittens hat man zu akzeptieren, das Wiesen kein Hundeklo, dafür aber Futter für andere Tiere sind.

Auch Hunde fressen kein Hundefutter, über das ein Artgenosse gekotet hat.

Dazu bedarf es keiner

Regelung, und ich kann berichten, dass es hier in der Gemeinde
sehr viele Hunde gibt, aber kaum Verunreinigung, dafür mehrere
Müllsammler/Spender für Beutelchen, und diese sind gut
ausgelastet --> die Hundebesitzer verhalten sich vernünftig.
Genau deshalb ist das Schild ja auch provokant: es steht nicht
da, wo es das Problem gäbe, wenn es ein Problem gäbe.

Es gibt immer solche und solche. Manche nehmen den Kot mit, die Mehrheit läßt ihn liegen und manche haben keine Lust den Beutel zu tragen und werfen den Beutel samt Inhalt in die Wiese. So läuft es hier.

Gleichzeitig zeigt es auch wie absurd das ganze ist: hätte ich
einen freilaufenden und einen angeleinten „scharfen“ Hund
dabei gehabt, hätte die pöbelnde Dame sich in Acht nehmen
müssen, mich so aggressiv anzugehen. Meine beiden Wuschels
schauen zu ihrem Glück einfach nur doof aus ihrem Pelz. Und
genau deswegen brauche ich sie nicht anzuleinen. Test
bestanden.

Nein, denn Du hast die Pflicht Deine Hunde so unter Kontrolle zu haben, das sie auch in einer solchen Situation nicht auf Menschen losgehen.

Gruß
Tina

Hundekot in Wiesen ist keine Bagatelle

nicht mitten in der Wiese macht, werde ich angepöbelt

Die Regelung auf oder an gepflegten Flächen sein Beutelchen zu zücken

Erstens es ist kein Rasen, es ist eine Wiese. Zweitens ist der
„Schaden“ nicht so immens, das es sich lohnt dagegen
vorzugehen.

Es gibt einen Bauer, der nach mehrfacher, erfolgloser Aufforderung zur Unterlassung die Wiese ausgeschnitten, das Gras entsorgt und den wirtschatlichen Verlust samt Aufwand dem Hundehalter erfolgreich in Rechnung gestellt hat.

Gruß
achim

nicht mitten in der Wiese macht, werde ich angepöbelt

Die Regelung auf oder an gepflegten Flächen sein Beutelchen zu zücken

Erstens es ist kein Rasen, es ist eine Wiese. Zweitens ist der
„Schaden“ nicht so immens, das es sich lohnt dagegen
vorzugehen.

Es gibt einen Bauer, der nach mehrfacher, erfolgloser
Aufforderung zur Unterlassung die Wiese ausgeschnitten, das
Gras entsorgt und den wirtschatlichen Verlust samt Aufwand dem
Hundehalter erfolgreich in Rechnung gestellt hat.

Hi,

dafür hätte ich dann bitte doch gerne einen Beleg. Ich bin da skeptisch:

Zum Einen: ein Hundehaufen bedeckt nicht mehrere Quadratmeter Gras, sondern eine relativ kleine Fläche.

Zum Anderen: Damit ein nachhaltiger Schaden entstanden ist, muß ein Hund täglich über einen langen Zeitraum genau diese eine Wiese verunreinigen.

Zum Letzten: Um genau diesem Hundehalter den Schaden nachzuweisen, muß der Beweis erbracht werden, das genau dieser Hund sich dort entleert hat und das mehrfach.

Von daher kann ich mir das nicht vorstellen. Ich wohne in einem Gebiet, das von zwei Städten (klein + mittel) umrahmt wird. Es gibt hier die eine oder andere Wiese, die in bestimmten Zonen nicht betreten werden können. Es gibt den einen oder anderen Bauern, der mit Sicherheit gerne Schadenersatz verlangen würde, würde sich das nicht so schwierig gestalten.

Ein Schaden entsteht, wenn große Teile der Wiese nicht genutzt werden können. Das ist in der Regel nicht so, meißt sind es einzelne Streifen, die verunreinigt sind.

Daher halte ich den geschilderten Sachverhalt für wenig glaubwürdig, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Den einzigen Fall, den ich kenne wurde durch Fristversäumnis und daraus resultierend einem Säumnisurteil entschieden.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das da Aufwand und Schaden in Relation standen.

Gruß
Tina