Hi …
Hallo Armin,
an diesem Weg scheinen die Fronten verhärtet.
Jep. Sie sind es, und sie bleiben es, und das ist das Rechtebrett. Wer die Dame treffen will möge sie in einer Kontaktbörse suchen, wem sie leid tut, dafür gibt es diverse Psycho-Bretter.
Wobei das Hinweisschild der Gemeinde die Auslegung der Person
stützt.
Keineswegs. Gäbe es an der Stelle oder an einer anderen Stelle ein Hundeproblem, könnte die Gemeinde einen Beschluss fassen, und dann ganz hoch offizielle, gültige Schilder aufstellen. Hat sie nicht getan, und dafür dürfte es Gründe geben, denn sonst hätte sie es getan.
Wie genau jetzt das Schildlein da hin geraten ist ließ sich nämlich bisher nicht feststellen - ich habe aber nicht den Ehrgeiz, alle Details herauszufinden, weil ich ja weiß, dass ich es ignorieren kann, das reicht mir.
Der Bürgermeister weiß von dem Schild, aber er weiß nicht, warum und auf wessen Veranlassung es aufgestellt wurde. Der Gemeindesekretär - zuständig für alle Hundefragen - weiß gar nix. Die Gemeindesekretärin weiß nur, dass das Schild von der Gemeinde bezahlt wurde, aber sie weiß nicht wer das veranlasst hat und weiß auch nicht wer es angebracht hat. Da sie die Protokolle der Gemeinderatssitzungen schreibt wüsste sie auch, wenn es einen Beschluss gegeben hätte, aber den gab es nicht. Wem der Weg gehört weiß auch keiner, nur soviel, der Besitzer hat kein Schild angebracht, sonst würde es draufstehen („Privatweg“). Der besagten Dame gehört der Weg auch nicht, sonst stünde hier längst ein „Privatweg“ Schild, vermutlich mit einer Rolle Stacheldraht gesichert. EInzig die Besitzverhältnisse des Laternenmastes sind klar, der gehört der Gemeinde.
mein Welterverbesserungstrieb ist nicht so stark dass ich das Schildlein jetzt wieder entefrnen lasse,
wieso könntest Du das?
Stimmt, das ist jetzt eine interessante Frage, und damit sind wir wieder on Topic. Rechtebrett.
Da steht also ein absurdes, unklares Schild. Es verordnet in schnoddrigem Ton eine Einschränkung, zu der es keinem Gemeinderatsbeschluss gibt. Es ist unklar, so wird die „Leinenpflicht“ verordnet, aber nie wieder aufgehoben, wer also einmal an dem Schild vorbeigeht muss den Hund nun für ewig angeleint führen? Gilt es 10m in jeder Richtung? Es befindet sich an einer absurden Stelle, (vermutlich weil sich da ein Laternenmast befindet), man sieht es erst, nachdem man bereits am Grundstück der Anwohnerin vorbei ist, sie pöbelt also genau genommen „voreilend“, sprich 10 Meter zu früh, schließlich hätte man ja noch 10m Zeit den Hund anzuleinen wenn man wollte, so lange könnte sie noch warten bevor sie loslegt.
Ob das reicht, das Schild „entfernen zu lassen“, ist natürlich fraglich. Ich könnte allerdings - ich habs nie versucht - den Gemeiderat damit befassen, und mich auch lächerlich machen, oder zumindest verlangen, dass sich derjenige outet, der das Schild hat anbringen lassen. Wars der Bürgermeister, würde ich es auch so beachten, aber der wars ja nicht. Auch sonst wars keiner von den „Offiziellen“ in der Gemeindestube. Wer wars dann? Und warum hat die Gemeinde - also auch ich - das Schild bezahlen müssen? Wer hat den Schnoddertext verfasst?
Meine Idee: sobald ich nachzubohren beginne, verschwindet das Schild.
Ich könnte - zu Lernzwecken - auch einfach mal „anregen“, „verlangen“, „beantragen“, dass es entfernet werden muss, weil das Schild ungültig ist, und da es an einem öffentlichen Laternenpfahl hängt, für den die Gemeinde zuständig ist, möge sie es entfernen.
Begründung der Ungültigkeit:
- es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss
- es gibt keine Anordung des Bürgermeisters oder einer anderen „offiziellen“ Person
- es gibt auch sonst keine Begründung für das Schild
- der Text erregt öffentliches Ärgernis
- es gibt keinen nachvollziehbaren Anlass
- es wurde ein Schilder-Layout aus dem Bereich der StVO zweckentfremdet, um einen offiziellen Charakter vorzutäuschen
- es besteht der Verdacht, dass Gemeindegelder veruntreut wurden
- es besteht der Verdacht, dass aus persönlichen Gründen Vorteile gewährt wurden
- Das Schild wurde falsch angebracht
9 mehr oder weniger gute Gründe, da müsste sich doch mindestens einer finden, zu dem es Paragrafen gibt.
Ich habe natürlich versucht, noch schnell im Internet zu recherchieren, ob ich rechtliche Grundlagen finden kann. Ich bin bis zum §43 I VwVfg hinabgetaucht: Wirksamkeint. Bereits die erste Voraussetzung (§41 VwVfG - Bekanntgabe des Verwaltungsaktes) wurde nicht erfüllt --> Deckel drauf, das Schild ist ungültig.
Bleibt noch die Frage, wie man dagegen vorgeht. Notfalls mit einer Verwaltungsklage, aber ich denke, es ginge auch per Antrag im Gemeinderat - wers angeordnet hat (bzw. hätte sollen/können/müssen), kanns idR auch wieder wegmachen, muss so sein, damit die Verwaltung eigene Irrtümer halbwegs formlos wieder korrigieren kann.
Möglicherweise müsste ich sogar Einsruch erheben, denn es gibt Einspruchsfristen? Aber ich denke, ein von vornherein ungültiges Schild muss *immer* entfernt werden, selbst wenn es seit x Jahren da steht und keiner was dagegen unternommen hat.
Wer weiss was?
Armin.