Gebotstafel "offiziell" vs. "von

Hallo,

folgende Situation: in einer Gemeinde taucht plötzlich an einem Feldweg am Ortsrand ein Gebotsschild auf, „Hunde sind an der Leine zu führen“ ist der einzige Text der drauf steht, es steht z.B. auch kein „Die Gemeinde“ darunter.

Von der Optik her ist es identisch mit anderen Schildern, wie z.B. „Durchgang verboten“, „Radfahren verboten“ usw, ein kleines weißes Schild mit schwarzer Schrift und schwarzem Rand.

Nachfrage bei der Gemeinde ergibt erstaunliches: ja, die Gemeinde habe das Schild bestellt, bezahlt und dort angebracht, es handle sich aber nicht um ein Gebotsschild, sondern um eine „Empfehlung“ seitens der Gemeinde.

Generelle Frage: sind alle diese weißen Schilder nur „Empfehlungen“, und wenn nein, wie kann man „offizielle“ Anordnungen der Gemeinde von „Empfehlungen“ unterscheiden?

Thx Armin.

Hallo!

Nein, denn die „kleinen weißen Schilder“ stehe doch nie allein. Es sind Zusatzschilder, die in Zusammenhang mit einem „großen“ Verkehrszeichen(Gebot-/Verbot) gelten.
Entweder als Einschränkung oder Ausnahme.

„Radfahren verboten“ nur als kleines Schild gilt nicht im öffentlichen Raum. Auf einem privaten Hof kann es der Eigentümer aushängen.
Ebenso „Durchgang verboten“, das kann nie ein „Verkehrszeichen“ sein. Es ist ein privates Schild, was  auch die Gemeinde, aber in ihrer Eigenschaft als Grundbesitzer etwa aushängt um einen Zugang zu einem Gebäude für die Allgemeinheit zu sperren.

Übrigens, ist es wichtig zu wissen, ob man sich an ein Schild zu halten hat ? Muss man jede Anordnung hinterfragen ?
Ist „Hunde anleinen“ willkürlich und unzumutbar ?

MfG
duck313

Hallo,

dieser „Empfehlung“ der Gemeinde sollte man Folge leisten.

Das Schild hat die Gemeinde jetzt mal aufgestellt und schaut, inwieweit die Leute sich daran halten bzw ob die Beschwerden der Anwohner zurück gehen.

Halten sich die Hundehalter im großen Umfang nicht daran, wird sicherlich durch die Gemeinde eine Hundeanleinverordnung mit Bußgeldtatbestand erlassen.

Dann kostet das Nicht-Anleinen. Und die Gemeinde hat eine neue Geldquelle entdeckt.

Grüße miamei

Hi …

Hallo,

dieser „Empfehlung“ der Gemeinde sollte man Folge leisten.

Der Meinung bin ich ganz und gar nicht. Es liegt in der Verantwortung des Hundebesitzers ob er eine Leine verwendet oder nicht. Einen generellen Leinenzwang, noch dazu an einer absurden Stelle, könnte die Gemeinde zwar erlassen, aber nicht, indem sie einfach nur ein schwindliges Schildchen ohne weitere Erklärung an einen Lichtmasten nagelt. Ein Antrag auch einen offiziellen Leinenzwang an dieser absurden Stelle würde keinensfalls den Gemeinderat passieren, und er wurde meines Wissens auch in den offiziellen Gemeindegremien weder vorgeschlagen noch erwogen.

Das Schild hat die Gemeinde jetzt mal aufgestellt und
schaut, inwieweit die Leute sich daran halten bzw ob die
Beschwerden der Anwohner zurück gehen.

Da liegt m.E auch des Pudels Kern. Beschwerden „einer“ Anwohnerin. Sie bewohnt das letzte Haus, danach kommen nur noch Felder und Wiesen. Der Weg wird „gelegenentlich auch“ von Hundebesitzern frequentiert, ist aber absolut keine typische „Gassi-Meile“. Sie will einfach ihre Ruhe haben da draußen, und fürchtet unter Umständen auch um die Sauberkeit in Ihren sehr akribisch gepflegten Vorgärtlein. Einen Zaun aufstellen mag sie allerdings nicht. Der anmaßend-ruppige Ton des Schilder-Textes passt exakt zu den Umgangsformen, die sie auch sonst an den Tag legt. Meiner Meinung nach sollte sie auf einer Insel leben, aber sie kann sich keine leisten, daher trachtet sie danach, den Inselstatus dadurch zu erreichen, indem sie ihre unmittelbare Umgebung entvölkert.

Halten sich die Hundehalter im großen Umfang nicht daran, wird
sicherlich durch die Gemeinde eine Hundeanleinverordnung mit
Bußgeldtatbestand erlassen.

Wohl kaum. Ich denke, die resolute Dame veranstaltet auf der Gemeinde regelmäßig denselben Tamtam. Man hat ihr das schwindlige Täfelchen hingetackert, wohl wissend dass es eigentlich völlig irrelevant ist, damit sie Ruhe gibt.

Zwischen dem ganzen Gezeter, das sie normalerweise auch dann veranstaltet, wenn man mit angeleintem Hund vorbeigeht (sie fühlt sich dann zu Ermahnungen veranlasst, den Hund auch in den Feldern draußen „ja nicht loszulassen“), droht sie natürlich immer wieder mit Anzeigen. Daher hielt ich sicherheitshalber eine Nachfrage bei der Gemeinde für angebracht.

Dann kostet das Nicht-Anleinen. Und die Gemeinde hat eine neue
Geldquelle entdeckt.

Jep, wenns ein offizielles Schild da gibt, ist es ja legitim, und unsere Anwohnerin kann dann tatsächlich jeden anzeigen den sie mit frei laufendem Hund erwischt. Bis dahin darf Mann - zu dem Schluss bin ich gekommen - das Gezeter und das Täfelchen getrost ignnorieren.

Alles klar,

Armin.

Hallo!

Übrigens, ist es wichtig zu wissen, ob man sich an ein Schild
zu halten hat ? Muss man jede Anordnung hinterfragen ?
Ist „Hunde anleinen“ willkürlich und unzumutbar ?

Ob es wichtig ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Diskussion solcher Fragen ist Gegenstand dieses Brettes.

Grüße TG

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Hi …

ja, das dachte ich mir auch, aber nachdem mir Duck zuvor ja auch die richtigen Hinweise gegeben hat, ist das im Einklang mit der FAQ/Netiquette: Kritik, persönliche Meinung ist erlaubt, wenn gleichzeitig auch auf den Kern der Sache eingegangen wird, und das hat er ja auch richtig getan.

Im Übrigen verstehe ich Zusammenleben gerade so, dass jeder tut was vernünftig ist, auch ohne dass man ihm per Verbotsschild sagt was richtig ist.

Im vorliegenden Fall ging es darum, sich klar darübr zu werden, ob eine - aus meiner Sicht - ausgesprochen unvernünftig und gemeinschaftsschädigend agierende Person sich auf ein absurdes Blechtäfelchen berufen kann … kann sie nicht, das hat die Gemeinde ja durch die Blume bestätigt.

Warum und auf wessen Veranlassung es überhaupt angebracht wurde ist mir unter diesen Umständen herzlich egal, und mein Welterverbesserungstrieb ist nicht so stark dass ich das Schildlein jetzt wieder entefrnen lasse, etwa um der Dame zu zeigen wo der Hammer hängt. Mir reicht es, wenn ich - sofern ich will, was ohnehin nur alle heiligen Zeiten vorkommt - ungehindert mit meinem Hund einen öffentlichen Weg benützen darf, so lange der Hund sich ordentlich aufführt, und für die anderen Fälle sind Leine und Beutelchen immer im Marschgepäck.

Alles Roger, und Dank euch allen,

Armin.

ganz so einfach
Hallo Armin,
ganz so einfach muss es nicht sein. Auch wenn durch das Schild keine Veränderung der Rechtslage bewirkt wird, heißt das m. E. noch nicht, dass nicht parallel ein Gesetz / eine Verordnung o. Ä. besteht, die das leinenlose Laufenlassen von Hunden verbietet und ggf. auch mit einem Bußgeld belegt. Z. B. in den Brutzeiten gibt es da meines Wissens durchaus einschlägige Vorschriften.
Desweiteren könnte ein Halter für Schäden durch sein Haustier zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
Freundliche Grüße
Thomas

Das ist sicher richtig, kann aber in diesem Fall ausgeschlossen werden. Wie Duck schon sagte sind die Schilder - ich habe inzwischen auch andere Quellen abgesucht - Zusatzschilder zu einem „offiziellen“ Schild, in Deinem Beispiel wäre es das grüne Dreieck „Vogelschutzgebiet“.

Eine allgemeine Leinen- und (vor allem!) Beißkorbpflicht für Hunde, und besonders für gefährliche Hunde oder -rassen („Kampfhunde“) exisiert in Bayern nicht:

https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/l…

Im Übrgen haftet der Besitzer immer für Schäden, die sein Hund anrichtet, auch dann wenn er ihn an der Leine führt, z.B. für Verunreinigen oder wenn er einen Spaziergänger schnappt, sich losreißt, oder die Leinenlänge nützt und durch Nachbars Tulpenbeet pflügt. Die Leine befreit nicht von Haftung, sie würde lediglich den Besitzer vom Vorwurf der groben Fahrlässigkeit befreien, d.h. seine Versicherung würde den Schaden meistens widerspruchslos bezahlen.

Ich habe bisher keinen Hinweis gefunden, der Ducks beiden Definitionen widerspricht:

  • auf seinem Privatgrundstück darf jeder jedes beliebige Schild, und sei es ein „Postit“ aufhängen und jedem fast beliebige Vorschriften machen. Verstößt jemand dagegen, kann er sein Hausrecht ausüben, und den Störer vom Grundstück weisen, das könnte er auch, weil ihm die Haarfarbe nicht passt.

  • Im öffentlichen Raum darf das kein Privater, und tut er es trotzdem, indem er ein „Imitat“ aufhängt, ist das eigentlich eine Ordnungswidrigkeit. Vorschriften machen darf jede Behörde, die dazu befugt ist, aber dann muss sie es auch den Vorschriften entsprechend tun, d.h. eine „offizielle“ Beschilderung wählen, einen entsprechenden Beschluss fassen und ihn auch öffentlich kundtun, usw. Ein Zusatztäfelchen anzubringen begründet keinen Gemeindebeschluss, und ist ggf. auch keine ausreichende Bekanntmachung.

  • Hast die Gemeinde keinen Beschluss gefasst, und hängt nur ein „offiziell aussehndes“ Zusatzschildchen irgendwo, ist es bestenfalls eine „Empfehlung“, und man kann der Empfehlung Folge leisten oder auch nicht, jedenfalls kann man nicht belangt werden wenn man es nicht tut, schon gar nicht von einer Anwohnerin.

Moin auch,

Der Meinung bin ich ganz und gar nicht. Es liegt in der
Verantwortung des Hundebesitzers ob er eine Leine verwendet
oder nicht.

…es sei denn, die Gemeinde hat eine Verordnung erlassen, derzufolge Hunde an der Leine zu führen sind.

Ein Antrag auch
einen offiziellen Leinenzwang an dieser absurden Stelle würde
keinensfalls den Gemeinderat passieren

Sei dir das nicht so sicher. In vielen Gemeinden ist das bereits der Fall.

und er wurde meines
Wissens auch in den offiziellen Gemeindegremien weder
vorgeschlagen noch erwogen.

Dazu kann ich nichts sagen, ich kenne die Gemeinde nicht.

Sie will einfach ihre Ruhe haben da draußen,

was ihr gutes Recht ist

und fürchtet unter Umständen auch um die Sauberkeit in Ihren
sehr akribisch gepflegten Vorgärtlein. Einen Zaun aufstellen
mag sie allerdings nicht.

Wozu sie auch nicht verpflichtet ist. Im Gegenteil, es ist Aufgabe der Hndebesitzer dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht auf fremde Grundstücke laufen, insbesonder auch nicht dort ihr Geschäft verrichten.

Der anmaßend-ruppige Ton des
Schilder-Textes passt exakt zu den Umgangsformen, die sie auch
sonst an den Tag legt. Meiner Meinung nach sollte sie auf
einer Insel leben, aber sie kann sich keine leisten, daher
trachtet sie danach, den Inselstatus dadurch zu erreichen,
indem sie ihre unmittelbare Umgebung entvölkert.

Wat ne Polemik.

Zwischen dem ganzen Gezeter, das sie normalerweise auch dann
veranstaltet, wenn man mit angeleintem Hund vorbeigeht (sie
fühlt sich dann zu Ermahnungen veranlasst, den Hund auch in
den Feldern draußen „ja nicht loszulassen“),

Auch draußen könnte eine Anleinpflicht bestehen.

droht sie
natürlich immer wieder mit Anzeigen. Daher hielt ich
sicherheitshalber eine Nachfrage bei der Gemeinde für
angebracht.

Sehr vernünftig

Ralph

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Hallo

Nachfrage bei der Gemeinde ergibt erstaunliches: ja, die
Gemeinde habe das Schild bestellt, bezahlt und dort
angebracht, es handle sich aber nicht um ein Gebotsschild,
sondern um eine „Empfehlung“ seitens der Gemeinde.

Generelle Frage: sind alle diese weißen Schilder nur
„Empfehlungen“, und wenn nein, wie kann man „offizielle“
Anordnungen der Gemeinde von „Empfehlungen“ unterscheiden?

Meiner Meinung nach haben solche Schilder einen reinen Hinweischarakter. Nur falls die verantwortliche Kommune/Behörde/etc. zum Beispiel eine passende Verordnung erlässt besteht eine entsprechende Verhaltenspflicht. Ein Verbotsschild ohne Grundlage (stellen wir mal ein Schild auf, vielleicht hält sich jemand dran) ist meiner Meinung nach folgenlos. Andererseits wird man die Verbote auch dann beachten müssen, wenn irgendwo kein passendes Schild steht.

Grüße,
.L

Hi,

Nein, denn die „kleinen weißen Schilder“ stehe doch nie
allein. Es sind Zusatzschilder, die in Zusammenhang mit einem
„großen“ Verkehrszeichen(Gebot-/Verbot) gelten.
Entweder als Einschränkung oder Ausnahme.

einschränkend muss man aber dazu sagen, dass Städte dies gerne mal ignorieren. Gerade das Zusatzschild „Radfahrer frei“ wird in einign mir bekannten Städten praktisch ausschließlich alleine aufgestellt.

Gruß

rantanplan

OT! --> Hausteiere Brett
Hi …

es geht nicht um die Frage, wie man Hundehaltung nachbarschaftskompatibel macht, es geht (ging) um die Frage, wie man einem einem offiziellen Schild „nachempfundenen“ Schild ansehen kann, ob es sich um ein offizielles Schild handelt, oder ob es ein Anwohner angebracht hat.

Erstaunlicher weise stammte das Schild von der Gemeinde, es war aber trotzdem „inoffiziell“.

Das ist inzwischen geklärt.

Was die Beweggründe der Gemeindeverwaltung betrifft, das Schild anzubringen, kann nur spekuliert werden, und ja, ich konnte nicht widerstehen ein wenig zu lästern, ich werde mich bei Gelegenheit eventuell bei der Dame dafür entschuldigen, außer natürlich, sie pöbelt wie gewöhnlich sofort los, ohne dass man auch nur ein Wort gesagt hat :smile:

Gruss Armin.

Lese miameis Text nochmal durch.
Hallo,

hier nochmal die wichtigen Sätze aus miameis Text:

Das Schild hat die Gemeinde jetzt mal aufgestellt und schaut, inwieweit die Leute sich daran halten bzw ob die Beschwerden der Anwohner zurück gehen.

Halten sich die Hundehalter im großen Umfang nicht daran, wird sicherlich durch die Gemeinde eine Hundeanleinverordnung mit Bußgeldtatbestand erlassen.

Und darum war es von miamei ein sinnvoller, gutgemeinter Appell an die Vernunft, den Hund künftig anzuleinen. Niemand hat eine rechtlicher Verbindlichkeit vermutet.

Gruß
achim

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Hallo Armin,

an diesem Weg scheinen die Fronten verhärtet.

Im Übrigen verstehe ich Zusammenleben gerade so, dass jeder tut was vernünftig ist

Darüber gibt es sicher Konsens,

eine - aus meiner Sicht - ausgesprochen unvernünftig und gemeinschaftsschädigend agierende Person

Die Auslegung von „vernünftig“ dürfte aber strittig sein. Wobei das Hinweisschild der Gemeinde die Auslegung der Person stützt.

mein Welterverbesserungstrieb ist nicht so stark dass ich das Schildlein jetzt wieder entefrnen lasse,

wieso könntest Du das?

Gruß
achim

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Kein Pöbeln
Hallo Nimral,

war gestern unterwegs, deshalb keine Pöbelei von mir.

Zu deiner Info: ein HAV (HundeAnleinVerordnung) passiert nach meiner beruflichen Erfahrung zumeist schnell und einfach den Gemeinderat.
Wenn auch nur ein Gemeinderat die Wörter „Kinder“ und „großer Hund“ in einem Satz zusammenbringt ist die Satzung durch.

Einen schönen und umfassenden Artikel eben für BY dazu findet man bei Patrick Aligbe hier:
http://www.sicherheitsrecht-bayern.de/sites/default/…

Ich hab so im Hinterkopf das Ampfing sowas hat, bin mir aber nicht mehr wirklich sicher…

Grüße
miamei

Hallo,

ja es stimmt, daß es keine ALLGEMEINE Verordnung in BY dazu gibt, hindert aber den Gemeinderat nicht daran ggfs eine solche für den Gemeindebereicht zu erlassen

Grüße
miamei

Hi …

Hallo Armin,

an diesem Weg scheinen die Fronten verhärtet.

Jep. Sie sind es, und sie bleiben es, und das ist das Rechtebrett. Wer die Dame treffen will möge sie in einer Kontaktbörse suchen, wem sie leid tut, dafür gibt es diverse Psycho-Bretter.

Wobei das Hinweisschild der Gemeinde die Auslegung der Person
stützt.

Keineswegs. Gäbe es an der Stelle oder an einer anderen Stelle ein Hundeproblem, könnte die Gemeinde einen Beschluss fassen, und dann ganz hoch offizielle, gültige Schilder aufstellen. Hat sie nicht getan, und dafür dürfte es Gründe geben, denn sonst hätte sie es getan.

Wie genau jetzt das Schildlein da hin geraten ist ließ sich nämlich bisher nicht feststellen - ich habe aber nicht den Ehrgeiz, alle Details herauszufinden, weil ich ja weiß, dass ich es ignorieren kann, das reicht mir.

Der Bürgermeister weiß von dem Schild, aber er weiß nicht, warum und auf wessen Veranlassung es aufgestellt wurde. Der Gemeindesekretär - zuständig für alle Hundefragen - weiß gar nix. Die Gemeindesekretärin weiß nur, dass das Schild von der Gemeinde bezahlt wurde, aber sie weiß nicht wer das veranlasst hat und weiß auch nicht wer es angebracht hat. Da sie die Protokolle der Gemeinderatssitzungen schreibt wüsste sie auch, wenn es einen Beschluss gegeben hätte, aber den gab es nicht. Wem der Weg gehört weiß auch keiner, nur soviel, der Besitzer hat kein Schild angebracht, sonst würde es draufstehen („Privatweg“). Der besagten Dame gehört der Weg auch nicht, sonst stünde hier längst ein „Privatweg“ Schild, vermutlich mit einer Rolle Stacheldraht gesichert. EInzig die Besitzverhältnisse des Laternenmastes sind klar, der gehört der Gemeinde.

mein Welterverbesserungstrieb ist nicht so stark dass ich das Schildlein jetzt wieder entefrnen lasse,

wieso könntest Du das?

Stimmt, das ist jetzt eine interessante Frage, und damit sind wir wieder on Topic. Rechtebrett.

Da steht also ein absurdes, unklares Schild. Es verordnet in schnoddrigem Ton eine Einschränkung, zu der es keinem Gemeinderatsbeschluss gibt. Es ist unklar, so wird die „Leinenpflicht“ verordnet, aber nie wieder aufgehoben, wer also einmal an dem Schild vorbeigeht muss den Hund nun für ewig angeleint führen? Gilt es 10m in jeder Richtung? Es befindet sich an einer absurden Stelle, (vermutlich weil sich da ein Laternenmast befindet), man sieht es erst, nachdem man bereits am Grundstück der Anwohnerin vorbei ist, sie pöbelt also genau genommen „voreilend“, sprich 10 Meter zu früh, schließlich hätte man ja noch 10m Zeit den Hund anzuleinen wenn man wollte, so lange könnte sie noch warten bevor sie loslegt.

Ob das reicht, das Schild „entfernen zu lassen“, ist natürlich fraglich. Ich könnte allerdings - ich habs nie versucht - den Gemeiderat damit befassen, und mich auch lächerlich machen, oder zumindest verlangen, dass sich derjenige outet, der das Schild hat anbringen lassen. Wars der Bürgermeister, würde ich es auch so beachten, aber der wars ja nicht. Auch sonst wars keiner von den „Offiziellen“ in der Gemeindestube. Wer wars dann? Und warum hat die Gemeinde - also auch ich - das Schild bezahlen müssen? Wer hat den Schnoddertext verfasst?

Meine Idee: sobald ich nachzubohren beginne, verschwindet das Schild.

Ich könnte - zu Lernzwecken - auch einfach mal „anregen“, „verlangen“, „beantragen“, dass es entfernet werden muss, weil das Schild ungültig ist, und da es an einem öffentlichen Laternenpfahl hängt, für den die Gemeinde zuständig ist, möge sie es entfernen.

Begründung der Ungültigkeit:

  • es gibt keinen Gemeinderatsbeschluss
  • es gibt keine Anordung des Bürgermeisters oder einer anderen „offiziellen“ Person
  • es gibt auch sonst keine Begründung für das Schild
  • der Text erregt öffentliches Ärgernis
  • es gibt keinen nachvollziehbaren Anlass
  • es wurde ein Schilder-Layout aus dem Bereich der StVO zweckentfremdet, um einen offiziellen Charakter vorzutäuschen
  • es besteht der Verdacht, dass Gemeindegelder veruntreut wurden
  • es besteht der Verdacht, dass aus persönlichen Gründen Vorteile gewährt wurden
  • Das Schild wurde falsch angebracht

9 mehr oder weniger gute Gründe, da müsste sich doch mindestens einer finden, zu dem es Paragrafen gibt.

Ich habe natürlich versucht, noch schnell im Internet zu recherchieren, ob ich rechtliche Grundlagen finden kann. Ich bin bis zum §43 I VwVfg hinabgetaucht: Wirksamkeint. Bereits die erste Voraussetzung (§41 VwVfG - Bekanntgabe des Verwaltungsaktes) wurde nicht erfüllt --> Deckel drauf, das Schild ist ungültig.

Bleibt noch die Frage, wie man dagegen vorgeht. Notfalls mit einer Verwaltungsklage, aber ich denke, es ginge auch per Antrag im Gemeinderat - wers angeordnet hat (bzw. hätte sollen/können/müssen), kanns idR auch wieder wegmachen, muss so sein, damit die Verwaltung eigene Irrtümer halbwegs formlos wieder korrigieren kann.

Möglicherweise müsste ich sogar Einsruch erheben, denn es gibt Einspruchsfristen? Aber ich denke, ein von vornherein ungültiges Schild muss *immer* entfernt werden, selbst wenn es seit x Jahren da steht und keiner was dagegen unternommen hat.

Wer weiss was?

Armin.

Hi …

Zu deiner Info: ein HAV (HundeAnleinVerordnung) passiert nach
meiner beruflichen Erfahrung zumeist schnell und einfach den
Gemeinderat.

Sie kanns ja gerne probieren! Hat sie aber m.W. nicht. Oder sie hat, und ist bereits bei den Vorgesprächen abgeblitzt.

Einen schönen und umfassenden Artikel eben für BY dazu findet
man bei Patrick Aligbe hier:
http://www.sicherheitsrecht-bayern.de/sites/default/…

Der ist hilfreich, danke! Hab ihn gelesen. Steht genau das drinnen was ich vermutet habe.

Das Schild verletzt sämtliche Vorschriften, da es ohne Beschlussfassung aufgestellt wurde, daher ist es ungültig. Es ließ sich ja auf Nachfrage nicht einmal klären, wer es anbringen ließ.

Ich hab so im Hinterkopf das Ampfing sowas hat, bin mir aber
nicht mehr wirklich sicher…

Wenn es einen ordentlichen Beschluss der Gemeinde gibt, werde ich ihn auch dann beachten, wenn er mir das Begehen des Wegs mit roten Turnschuhen verbietet.

Wenn mich der Bürgermeister oder der Gemeindesekretär auch nur mündlich auffordert, den Hund da oder woanders an der Leine zu führen, werde ich das tun, selbst wenn er das nicht begründet.

Selbst wenn der Straßenmeister oder der Feuerwehrhauptmann oder der Fahrer des Müllabfuhrlasters das täte würde ich mich daran halten, wenn er es begründet, sonst nicht.

Wenns der zuständige Jäger oder ein anderer bewaffneter Grünrock tut, würde ich es im Interesse des Hundes machen.

Wenn die Erzieherin des örtlichen Kindergartens mich bittet, mit meinen Hunden nicht vorbeizugehen, auch angeleint nicht, weil sich die Kinder fürchten könnten, würde ich es beachten. Wenn mich Eltern von Kindern darum bitten würde ich es tun. Wenn ich den Eindruck hätte, dass mein 11 Jahre alter Kuschelhund für irgendwen eine Gefahr darstellt würde ich ihn ausschließlich an der Leine führen, ihm möglicherweise sogar einen Beißkorb anlegen wenn ich mir nicht sicher wäre, dass die Leine reicht.

Wenn es zu seinen Gewohnheiten gehören würde, seine Häufchen in fremde Vorgärten zu setzen würde ich ihn anleinen.

Ein dubioses Schildchen von dem sich jeder „Offizielle“ distanziert, und eine hysterische Anrainerin reichen mir dagegen nicht. Es heißt ja vermutlich nicht ohne Grund im zitierten Schriftstück, dass

„… Sauberkeitsverlangen einer unbestimmten, größeren Anzahl von Menschen“
abzustellen".

Man scheint also durchaus so seine Erfahrungen mit unangenehmen Zeitgenossen, wir nennen sie „Hundehasser“, wie es auch „Kinderhasser“ und „Menschenhasser“ generell gibt, zu haben.

Eine einzelne Person ist keine „größere Anzahl“, selbst wenn sie sich so aufführt.

Drum ja mein Interesse an der Tafel.

  • sie ist absurd
  • ich habe sie (mit) bezahlt - aber das wusste ich bis vor einigen Tagen nicht
  • der Schnodderton ist unangemessen, das reizt mal etwas genauer hinzusehen
  • die Anwohnerin beruft sich drauf - hat sie es womöglich selber angeschraubt?
  • für mich und den Hund ist es unbeqem, un das Gepöbel nervt

Oder noch deutlicher: wer mich ein A…h schimpft, was er nicht darf, wofür ich ihn belangen könnte, was ich aber nicht tue, ohne Zeugen schon gar nicht, verstößt klar gegen Gesetze, und verlässt sich drauf, dass ihm nichts passieren kann, denn notfalls wäre diese Person bereit, einfach alles wegzulügen. Gemeinschaft funktioniert entweder in beide Richtungen, oder gar nicht. Hier funktioniert sie nicht. Warum sollte ich solch einer Person auch noch einen Gefallen tun? Ist es ein Gefallen, einer absurden Aufforderung nachzukommen? Im Gegenteil, wenn sie mit solchen Verhaltensweisen durchkommt, ist das auch noch Wasser auf ihre Mühlen und verschlimmert ihre Persönlichkeitsstörung.

Drum steht dieses Thema im Rechtebrett, und Dein Link war hilfreich, danke nochmal dafür.

Ich habe sichergestellt, dass ich derzeit gegen keine Gesetze verstoße, und das reicht mir. Im Übrigen werde ich dem inneren Teufelchen, doch ab sofort 3 Mal täglich genau da vorbeizuflanieren, nicht nachgeben, ich bin bisher grob geschätzt 3 Mal im Jahr (!) da langgegangen, 2 Mal wurde ich angepöbelt.

Oder auf der Gemeinde zu beantragen, das würde mich nur einige Minuten für eine Brief und 62 Cents Porto kosten, dass das Schild entweder legal oder gar nicht angebracht wird, auch das ist mir den Aufwand nicht wert. Wenn sie nun, da ich sie aufgescheucht habe, von sich aus tätig wird solls mir recht sein.

Und was andere Hundebesitzer tun ist deren Sache, ich werde meine Erkenntnisse also auch nicht überall rumposaunen.

Armin.

Hi

ich habe ihn gelesen …

Das Schild hat die Gemeinde jetzt mal aufgestellt und schaut, inwieweit die Leute sich daran halten bzw ob die Beschwerden der Anwohner zurück gehen.

Über die Beweggründe kann man nur spekulieren, denn auf Nachfrage hatte keiner der Gemeindeoberen das Schild aufstellen lassen, einen Beschluss gab es auch nicht, auch „Beschwerden von Anwohnern“ wurden mir gegenüber nicht erwähnt.

Ich dache wie gesagt, dass das Schild gar nicht von der Gemeidne käme, weil sonst sinnvoller Weise sowas wie „Die Gemeinde“ oder „Der Bürgermeister“ draufstünde.

Halten sich die Hundehalter im großen Umfang nicht daran, wird sicherlich durch die Gemeinde eine Hundeanleinverordnung mit Bußgeldtatbestand erlassen.

Aber zuvor wird sie einen Beschluss fassen. Der Gemeinderat wird beraten, es wird Protokoll geschrieben, man wird dafür und dagegen erörtern, und dann ein Schild aufstellen doer auch nicht, und wer dagegen ist kann Einsspruch erheben. Hier Wurde der Vorgang „abgekürzt“. Ich wollte wissen, warum, und von wem, und keiner weiß es. Seltsam.

Und darum war es von miamei ein sinnvoller, gutgemeinter
Appell an die Vernunft, den Hund künftig anzuleinen. Niemand
hat eine rechtlicher Verbindlichkeit vermutet.

  • er war nicht sinnvoll, weil es keinen vernünftigen Grund gibt. Was andeswo gut und vernünftig ist, muss hierzuorts nicht auch gut und vernünftig sein.
  • er war nicht gut gemeint, er bedeutet für mich und Hund eine lästige Einschränkung.
  • rechtliche Verbindlichkeit wurde vorgetäuscht, indem das Layout von Schildern aus der StVO imitiert und das Schild an einem öffentlichen Laternenpfahl angebracht wurde
  • die Kosten trug die Allgemeinheit, spätestens hier darf die Allgemeinheit im allgemeinen auch mitreden.

Da ich nun weiß, was genau hinter dem Schild steckt (Initiator und dem Beweggrund - diese Auskungft habe ich ja nicht bekommen) habe ich als freier Bürger, der einen öffentlichen Weg benützt, die Wahl was ich tue, und so mag ich das.

Eine hysterische Anwohnerin beeindruckt mich dagegen wenig. Ich könnte den Hund ja allein ihrzuliebe auch anleinen, aber ich fürchte, dazu müsste sie sich einige grundlegende Manieren aneignen. Wenn sie dazu nicht bereit oder imstande ist, gibt es ja auch noch die Möglichkeit mit dem Zaun.

Armin.

Ich habe sichergestellt, dass ich derzeit gegen keine Gesetze
verstoße, und das reicht mir. Im Übrigen werde ich dem inneren
Teufelchen, doch ab sofort 3 Mal täglich genau da
vorbeizuflanieren, nicht nachgeben, ich bin bisher grob
geschätzt 3 Mal im Jahr (!) da langgegangen, 2 Mal wurde ich
angepöbelt.

Hi,

und was genau soll das bringen, außer Unfrieden?

Und was andere Hundebesitzer tun ist deren Sache, ich werde
meine Erkenntnisse also auch nicht überall rumposaunen.

Schon richtig, aber irgendwann langts einem auch mal. Ich mag Hunde, bin mit den Hunden meiner Freundin des Öfteren unterwegs. Aber manchmal…

Auf die bitte den Hund anzuleinen und so dafür zu sorgen, das er seinen Haufen am Wegesrand und nicht mitten in der Wiese macht, werde ich angepöbelt, von Einsicht nicht die Spur. Ob ich etwa glaube, das mir hier alles gehört und was ich überhaupt zu melden habe…

Deshalb kann ich durchaus verstehen, das manche Nichthundehalter genervt sind.

Gruß
Tina