Gebrannte cds am flughafen

ich fliege mitte des jahres für einen roadtrip für 3 monate nach amerika und will natürlich musik mitnehmen…deswegen will ich cds brennen!
hier meine frage: kann ich damit probleme am zoll bekommen (z.b. dass sie irgendwelche belege über den rechtmäßigen erwerb sehen wollen oder ähnliches?)
danke im vorraus

david

Hallo David,

der Zoll verfolgt im Grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr Schutzrechtsverletzungen, sofern durch den entsprechenden Rechteinhaber ein Grenzbeschlagnahmeantrag vorliegt. Sollten dem Zoll z.B. Verletzungen gegen Patentrechte, Markenrechte oder auch Urheberrechte auffällig werden, ist mit Problemen zu rechnen. Die Bestimmungen beziehen sich im Übrigen sowohl auf die Einfuhr als auch die Ausfuhr rechtsverletzender Waren.

Zwar bestehen meines Wissens im Reiseverkehr geringfügige Toleranzen, was das Mitführen schutzrechtsverletzender Waren von Privatpersonen zum Privatgebrauch angeht, jedoch empfehle ich Ihnen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, den rechtmäßigen Erwerb der entsprechenden Waren ggf. nachweisen zu können. Dass Ihnen das möglich ist, setze ich voraus.

Beste Grüße von Pippilotta

Hi,

Zoll ist ein weites Feld. Es kommt bei den Bestimmungen immer auf das jeweilige nationale Recht im Einreiseland an. Im Regelfall sit es bei Reisen so:

alles was üblicherweise zu einer Reise benötigt ist kann zollfrei ohne Förmlichkeiten wie Zollantag/Zollzahlung ein/ausgeführt werden. Dazu zählen mittlerweise auch Laptop, I-Phone, Camcorder, MP3 Player, CD usw. Nur sollte menge und Umfang nicht den üblichen Rahmen sprengen. Wenn du also 50 Original CD eines Interpreten mit demselben Titel/Liedern mitnimmst so wird der Zoll Absicht annhemnund Zoll verlangen. Hast du 50 verschiedene CD mit Musik - auch noch selbst gebrannt - so ist das Reisebedarf und du kannst weltweit den grünen Ausgang „nothing to declare“ nehmen.

LG

Beschriften Sie die CD’s und nehmen Sie nur eine vertretbare Menge (10 - 15 Stück) mit, dann gibt es keine Probleme. Bei größerer Stückzahl sollten Sie diese beim Zoll anmelden und sich quitieren lassen.

MfG

Hallo,

vor der Reise würde ich das Formular 0330 (Link anschließend) ausfüllen und damit (und mit den CD’s) zum Zollamt gehen, damit bei der Wiedereinfuhr in DE keine Zölle anfallen.

Die Regeln in den USA kenne ich nicht.

Michel62

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%…

Hallo,

beim MP3-Player würde ich keine Probleme sehen, aber bei selbstgebrannten CDs, wäre ich vorsichtiger!

Genaueres kann ich leider nicht sagen, da ich so einen Fall noch nie hatte.

LG

hallo,
bei selbstgebrannten datenträgern ist sicherlich das urheberrecht zu berücksichtigen. außerdem kann man ja als böser zollmensch vermuten, dass daten auf den cd’s sind, die du nicht ausführen, bzw. nach amerika einführen darfst. wie es in der praxis aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. das sind die bedenken die mir grundsätzlich eingefallen sind
gruss
detlef

Hallo,

es ist ja grundsätzlich nicht illegal, sich für den eigenen Bedarf Kopien anzufertigen. Aber ich kenne mich in dem speziellen Bereich nicht gut genug aus, um da eine Einschätzung abzugeben.

Gruß
André