Hallo David,
der Zoll verfolgt im Grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr Schutzrechtsverletzungen, sofern durch den entsprechenden Rechteinhaber ein Grenzbeschlagnahmeantrag vorliegt. Sollten dem Zoll z.B. Verletzungen gegen Patentrechte, Markenrechte oder auch Urheberrechte auffällig werden, ist mit Problemen zu rechnen. Die Bestimmungen beziehen sich im Übrigen sowohl auf die Einfuhr als auch die Ausfuhr rechtsverletzender Waren.
Zwar bestehen meines Wissens im Reiseverkehr geringfügige Toleranzen, was das Mitführen schutzrechtsverletzender Waren von Privatpersonen zum Privatgebrauch angeht, jedoch empfehle ich Ihnen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, den rechtmäßigen Erwerb der entsprechenden Waren ggf. nachweisen zu können. Dass Ihnen das möglich ist, setze ich voraus.
Beste Grüße von Pippilotta