Gebrauchsmuster in Patent umwandeln - geht das?

Hallo,

ich habe eine Frage, die trotz ausreichender Recherche, zu keiner befriedigenden Antwort geführt hat.

Ich habe am 01.08.2010 eine Erfindung als Gebrauchsmuster eintragen lassen. Nun möchte ich diese Erfindung auch als Patent schützen lassen, gern auch europaweit.

Meine Frage ist, ist es möglich, dass Gebrauchsmuster umzuwandeln? Ich hatte mal gelesen, dass das geht, aber nur innerhalb der ersten 12 Monate.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank

Daniel

Hallo Daniel,

Du kannst bis zum 01.08.2011 eine Nachanmeldung beim Eiropäischen Patentamt einreichen, unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Gebrauchsmusteranmeldung. Die europäische Anmeldung erhält dann den Anmeldetag des deutschen Gebrauchsmusters.

Falls Du in dieser Sache anwaltliche Unterstützung benötigst, kannst Du Dich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bertagnoll
Patentanwalt

[email protected]
www.bettinger.de
Tel. 089 - 59 90 80 -0 (DW -25)

Hallo Daniel,

ich würde an deiner Stelle direkt Kontakt mit dem dpma aufnehmen (info@dpma) und auch die GM Nummer angeben. Oder aber einen Patentanwalt anrufen. Diese Auskunft gibt er sicher heraus. Alles in allem aber trotzdem eine teure Sache-ich hoffe das ist bewußt.

LG

Hallo und vielen Dank für die Anfrage.

Die Anforderung an ein Patent finden Sie beim DPMA unter http://www.dpma.de/patent/verfahren/index.html

3 Faktoren sind:

  • Neuheit,
  • gewerbliche Anwendbarkeit
  • erfinderische Tätigkeit.

Ob es sich noch um eine „Neuheit“ handelt, wenn die Erfindung bereits als Gebrauchsmuster registriert und im Register des DPMA einsehbar ist, wage ich zu bezweifeln.

Hierzu fragen Sie bitte einen Patentanwalt.

Mit ma®kensta®ken Grüßen

Stefan Geisler
(MarkenCoach)

Hallo Daniel,

ja, das geht

allerdings tatsächlich nur innerhalb der 12 monate, also noch bis zum 1. August 2011. DANACH GEHT NICHTS MEHR!!! nennt sich prioritätsfrist, -recht, … von gebrauchsmuster auf patent ist kein problem

die kosten für patente sind allerdings ne ganz andere hausnummer als gebrauchsmuster, v.a. bei nicht-deutschen. bis es zur erteilung eines europäischen patents kommt sind im laufe des verfahrens mindestens anmeldegebühr (evtl mit anspruchs- und seitengebühren), recherchengebühr, prüfungsgebühr, benennungspauschale, erteilungsgebühr und meist mehrere jahresgebühren fällig geworden. plus die kosten für einen patentanwalt = grundhonorare + erwiderungen auf prüfungsbescheide (auf stundenbasis). ohne patentanwalt/erfahrung ist es meines erachtens nicht zu machen. die validierung in den einzelnen ländern nach der erteilung kostet dann auch nochmal ne stange + die jeweiligen jahresgebühren

hier kannst du dich einlesen (teil I)
http://www.epo.org/applying/european/Guide-for-appli…

ohne patentanwalt ist es meines erachtens nicht zu schaffen. selbst wenn du die formalien (fristen, gebühren, …) selbst einhalten könntest, musst du dich ja inhaltlich mit dem patentprüfer beim amt auseinandersetzen. und dein gebrauchsmuster ist natürlich keine garantie dafür, dass die ‚erfindung‘ den anforderungen an neuheit und erfindungshöhe genügt und irgendwann mal ein patent erteilt wird

Viel Glück jedenfalls :wink:

LG nira

Hallo,

es ist festzustellen, dass zwar grundsätzlich die Möglichkeit besteht, aber da ein Patent ganz andere Voraussetzungen zu erfüllen hat ist es nicht so, dass man einfach ein eingetragenes GM in ein Patent umwandeln kann.

Also „umwandeln“ ist nicht ganz das richtige Wort, Es ist eher eine neue Anmeldung wo man die Priorität eines anderen Schutzrechtes beantragt. Dafür gibt es auf dem Anmeldeformular ein eigenes Feld.

Als Verwerter weise ich aber in dem Fall auf die Kosten hin und gebe zu Bedenken, dass man das natürlich nur tun sollte, wenn sich hier im vergangenen Jahr so viel Erolg eingestellt hat, dass eine Ausweitung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Das ist ja das schöne am Prioritätsjahr, dass man relativ günstig an Käufer und Partner herantreten kann und wenn es interessante Verhandlungen gab hat man eine gewisse Sicherheit wenn man nun mehr investiert.

Viel Erfolg und Glück bei der Umsetzung!

Gerhard

Hallo Daniel,
eine „Umwandlung“ ist anders als eine „Abzweigung“ - Möglichkeit der Anmeldung eines inhaltsgleichen Gebrauchsmusters aus anhängiger Patentanmeldung – nicht vorgesehen.
ABER:
Durch das Prioritätsrecht (Artikel 87 EPÜ 2000, § 40 Absatz 1 Patentgesetz) kann der Anmeldetag einer ersten ordnungsgemäßen Anmeldung – wie ein deutsches Gebrauchsmuster – für eine zweite, spätere Nachanmeldung (deutsche oder europäische Patentanmeldung) für dieselbe Erfindung in Anspruch genommen werden. Richtig ist, dass die Gelegenheit nur innerhalb der ersten zwölf Monate besteht.
Somit kann eine Patentanmeldung bis zum 01.08.2011 (Montag) unter Beanspruchung des Zeitrangs des Gebrauchsmusters eingereicht werden, wobei das Gebrauchsmuster nicht zum Stand der Technik nach EPÜ oder Patentgesetz gehören würde.
Nach Ablauf dieser unverlängerbaren Prioritätsfrist wäre eine Nachanmeldung nicht mehr sinnvoll, da das Gebrauchsmuster dann zum Stand der Technik gehört und die Erfindung der Nachanmeldung nicht mehr neu wäre.
Gruß
patmade

Hallo Daniel,

mit der Anmeldung von Patenten und anderen Schutzrechten kenne ich mich auch nicht aus, denn ich recherchiere nur öfter mal dienstlich und privat in Patenten. Aber ich habe schon das eine oder andere gehört, und habe jetzt nochmal auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de) nachgesehen.

Ich habe am Computer Patentgesetz und Patentverodnung nach „Muster“ durchsucht, und Gebrauchsmustergesetz und Gebrauchsmusterverordnung nach „Patent“. In § 40 Patentgesetz steht:
„(1) Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Patentamt eingereichten früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für die Anmeldung derselben Erfindung zum Patent ein Prioritätsrecht zu, es sei denn, daß für die frühere Anmeldung schon eine inländische oder ausländische Priorität in
Anspruch genommen worden ist.“.

Beim Patentamt kannst Du Dich auch kostenlos beraten lassen.