Hallo Daniel,
ja, das geht
allerdings tatsächlich nur innerhalb der 12 monate, also noch bis zum 1. August 2011. DANACH GEHT NICHTS MEHR!!! nennt sich prioritätsfrist, -recht, … von gebrauchsmuster auf patent ist kein problem
die kosten für patente sind allerdings ne ganz andere hausnummer als gebrauchsmuster, v.a. bei nicht-deutschen. bis es zur erteilung eines europäischen patents kommt sind im laufe des verfahrens mindestens anmeldegebühr (evtl mit anspruchs- und seitengebühren), recherchengebühr, prüfungsgebühr, benennungspauschale, erteilungsgebühr und meist mehrere jahresgebühren fällig geworden. plus die kosten für einen patentanwalt = grundhonorare + erwiderungen auf prüfungsbescheide (auf stundenbasis). ohne patentanwalt/erfahrung ist es meines erachtens nicht zu machen. die validierung in den einzelnen ländern nach der erteilung kostet dann auch nochmal ne stange + die jeweiligen jahresgebühren
hier kannst du dich einlesen (teil I)
http://www.epo.org/applying/european/Guide-for-appli…
ohne patentanwalt ist es meines erachtens nicht zu schaffen. selbst wenn du die formalien (fristen, gebühren, …) selbst einhalten könntest, musst du dich ja inhaltlich mit dem patentprüfer beim amt auseinandersetzen. und dein gebrauchsmuster ist natürlich keine garantie dafür, dass die ‚erfindung‘ den anforderungen an neuheit und erfindungshöhe genügt und irgendwann mal ein patent erteilt wird
Viel Glück jedenfalls 
LG nira