Gebrauchsmuster ja oder nein

Guten Tag Profis,

also A hat eine Idee wie man ein bereits existierendes Produkt durch ändern der Form und Größe komplett neu verwenden kann. An der generell technisch bzw. materiellen Beschaffenheit des Originalprodukts ändert sich nichts. Kann man dann ein Gebrauchs- bzw. Geschmacksmuster erfolgreich anmelden?

Beispiel A: Gehen wir mal davon aus, dass es noch keine Papierküchentücher gibt. A sitzt auf der Toilette, sieht das Toilettenpapier und hat die geniale Idee, dass man die Dinger durch verändern der Größe auch als Papierküchentücher verwenden kann. A meldet hierfür ein Geschmacksmuster an.
Beispiel B: Erdbeerentstieler - Erdbeeren einfacher entstielen. So wie es aussieht verwendet die Dame lediglich einen Strohhalm. Könnte Sie theoretisch erfolgreich ein Geschmacksmuster für einen Erdbeerentsieler anmelden?

Vielen Dank für euer Feedback, Alex

Geschmacksmuster für Toilettenpapier, das als Küchentuch verwendet wird! Das ist ein Herzchen wert! :smiley:

Gruß

Michael

Der der Anmeldung keine großen Chancen einräumen würde.

Hallo!

Zu den Voraussetzungen zur Erteilung eines Gebrauchsmusters gehört Erfindungshöhe. Wer also eine Bild-Zeitung statt zum Lesen zum Feueranmachen oder zum Hinternabwischen verwendet, nutzt nur die für jedermann erkennbare Eignung, vollbrachte aber keine erfinderische Leistung.

Eine Bildzeitung ist auch keinem Geschmacksmuster zugänglich, aber nicht etwa, weil es sich um zweifellos schlechten Geschmack handelt, sondern weil ihre Inhalte dem Urheberschutz unterliegen (sofern man dem Blatt Schöpfungshöhe zugesteht).

Für die äußere Gestalt eines Produkts - auch für Produkte mit altbekannter Funktionalität - kann man ein Geschmacksmuster eintragen lassen. Näheres dazu unter http://www.dpma.de.

Gruß
Wolfgang