Guten Tag Profis,
also A hat eine Idee wie man ein bereits existierendes Produkt durch ändern der Form und Größe komplett neu verwenden kann. An der generell technisch bzw. materiellen Beschaffenheit des Originalprodukts ändert sich nichts. Kann man dann ein Gebrauchs- bzw. Geschmacksmuster erfolgreich anmelden?
Beispiel A: Gehen wir mal davon aus, dass es noch keine Papierküchentücher gibt. A sitzt auf der Toilette, sieht das Toilettenpapier und hat die geniale Idee, dass man die Dinger durch verändern der Größe auch als Papierküchentücher verwenden kann. A meldet hierfür ein Geschmacksmuster an.
Beispiel B: Erdbeerentstieler - Erdbeeren einfacher entstielen. So wie es aussieht verwendet die Dame lediglich einen Strohhalm. Könnte Sie theoretisch erfolgreich ein Geschmacksmuster für einen Erdbeerentsieler anmelden?
Vielen Dank für euer Feedback, Alex