Gebrauchte Ware statt neuer Ware gesendet

Hallo liebe Wissenden,
ich habe heute nach 14 Tagen meine Brockhaus DVD, die ich bei Ebay ersteigert habe zugeschickt bekommen. Habe extra bei jemandem ersteigert, der schon viele gute Bewertungen hatte (98 %).
Als ich die Verpackung öffnete war ich etwas enttäuscht,
das beiliegende Buch ist an der offenen Seite oben und unten stark eingeknickt und die DVD hat einen fetten Fingerabdruck.
Im Laden kostet der Artikel 75 Euro habe ihn für 58 Euro ersteigert.
also auch nicht ganz umsonst.
Ich habe 10 Minuten nach dem Ersteigern mein Geld überwiesen. Auf zweimaliges Nachfragen, wann der Artikel endlich kommt, kam keine Rückmeldung.
Ich habe den Verkäufer heute deswegen angeschrieben, denke aber, dass ich wieder keine Rückmeldung bekomme.
Wie kann/soll ich vorgehen?
Ebay anschreiben?
Dann kommt die Bewertung, wenn ich eine negative abgebe, bekomme ich eine solche zurück, wie kann man so etwas verhindern?

Vielen Dank und Grüße
Caro

Hi Caro

Als ich die Verpackung öffnete war ich etwas enttäuscht,
das beiliegende Buch ist an der offenen Seite oben und unten
stark eingeknickt und die DVD hat einen fetten Fingerabdruck.

Nehme mal an das der Artikel als Neu deklariert wurde, ansonsten wären das wohl normale Gebrauchsspuren.

Im Laden kostet der Artikel 75 Euro habe ihn für 58 Euro
ersteigert.

Da würd ich mich wohl auch ärgern wenn ich statt gewünschter Neuware offensichtlich gebrauchte bekommen würde.
Sowas würde sich als Geschenk ja nichtmehr eigenen.

Ich habe den Verkäufer heute deswegen angeschrieben, denke
aber, dass ich wieder keine Rückmeldung bekomme.
Wie kann/soll ich vorgehen?

"Der Artikel ist anders als es aus der Beschreibung hervorging. Was kann ich machen?

Nach § 433 I Satz 2 BGB muß der Verkäufer „dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln […] verschaffen.“ Eine Sache ist mängelfrei, „wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat“

[…]

Hat die Sache nun einen Mangel, kannst Du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437, 439 I BGB). Das bedeutet, Du kannst von ihm fordern, daß er den Mangel behebt, oder Du kannst verlangen, daß er Dir eine mangelfreie Sache schickt. Die Kosten der Nacherfüllung, insb. die für Dich entstehen Portokosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 II BGB).

Bevor Du weitere Schritte einleitest, mußt Du ihm grundsätzlich erst eine ausreichende Frist zu Nacherfüllung setzen (Ausnahme: z. B. wenn er „ernsthaft und endgültig“ die Nacherfüllung abgelehnt hat)."
[FAQ:1167]

Aber ob de das wirklich machen willst.
Bei Privatverkäufen ist solch Nacherfüllung meist sinnlos, da am besten Ware zurück und Geld zurückverlangen.
Das ist natürlich ein Risiko bes. bei Leuten die nichtmal auf simple Mails reagieren.

Ruf da am besten mal an ^^

Ansonsten lass es sein und begnüg dich mit der Gebrauchtware.
Nen Fingerabdruck ist ja nu nicht so tragisch.

Ebay anschreiben?

nee, interessiert die nicht

Dann kommt die Bewertung, wenn ich eine negative abgebe,
bekomme ich eine solche zurück, wie kann man so etwas
verhindern?

Gar nicht.

MfG
Lilly

Definitionsfrage
was ist neu - was ist gebraucht?

Beispiel: Kunde kauft (nagelneue) Kamera bei Fotohändler zur Ansicht und schickt diese zurück. Kunde B kauft eine Woche später ebenfalls diese Kamera - erhält er nun Gebrauchtware?

-> alles gar nicht so einfach, das legt wieder jeder anders aus.
„Neu“ sagt also eigentlich gar nichts aus, auch hier können schon dutzende andere die Finger dran gehabt haben…

Hallo Alexander,

so schwierig ist das eigentlich gar nicht.

was ist neu - was ist gebraucht?

Beispiel: Kunde kauft (nagelneue) Kamera bei Fotohändler zur
Ansicht und schickt diese zurück. Kunde B kauft eine Woche
später ebenfalls diese Kamera - erhält er nun Gebrauchtware?

Ja. Der Händler dürfte diese Kamera nicht mehr als Neuware deklarieren. Das habe ich zumindest in meiner kaufmännischen Ausbildung so gelernt.

-> alles gar nicht so einfach, das legt wieder jeder anders
aus.
„Neu“ sagt also eigentlich gar nichts aus, auch hier können
schon dutzende andere die Finger dran gehabt haben…

Das jeder es anders auslegt, bedeutet ja noch lange nicht, das es nicht geregelt ist. Würde mich doch sehr stark wundern, wenn dies im regelwütigen Germany nicht ganz klar ist. Werde also rein aus Interesse mal im Rechtsbrett nachhaken.

mit besten Grüßen
Steffen B.

PS: Ansonsten pflichte ich der Antwot von Lilly bezüglich BGB bei.

Hallo Alexander,

so schwierig ist das eigentlich gar nicht.

was ist neu - was ist gebraucht?

Beispiel: Kunde kauft (nagelneue) Kamera bei Fotohändler zur
Ansicht und schickt diese zurück. Kunde B kauft eine Woche
später ebenfalls diese Kamera - erhält er nun Gebrauchtware?

Ja. Der Händler dürfte diese Kamera nicht mehr als Neuware
deklarieren. Das habe ich zumindest in meiner kaufmännischen
Ausbildung so gelernt.

:wink:
gucken wir dann aber bei den Großen der Versandhandelsszene nach (Amazon, Otto, Quelle…) finden wir keinerlei Hinweise darüber. Schmeissen die und auch alle anderen Versandhändler die Ware dann aber gleich weg? Wohl kaum.

Im übrigen stimmen natürlich die unten stehenden Ausführungen, mein Posting soll nur mal eine Denkanregung sein.

Hi

Beispiel: Kunde kauft (nagelneue) Kamera bei Fotohändler zur
Ansicht und schickt diese zurück. Kunde B kauft eine Woche
später ebenfalls diese Kamera - erhält er nun Gebrauchtware?

Ja. Der Händler dürfte diese Kamera nicht mehr als Neuware
deklarieren. Das habe ich zumindest in meiner kaufmännischen
Ausbildung so gelernt.

:wink:
gucken wir dann aber bei den Großen der Versandhandelsszene
nach (Amazon, Otto, Quelle…) finden wir keinerlei Hinweise
darüber. Schmeissen die und auch alle anderen Versandhändler
die Ware dann aber gleich weg? Wohl kaum.

Im übrigen stimmen natürlich die unten stehenden Ausführungen,
mein Posting soll nur mal eine Denkanregung sein.

Meine Schwester kaufte sich mal ein PC Spiel über Amazon, von Amazon direkt und als es ankam lag ein handgeschrieber Notizzettel drin wo draufstand ‚Spiel funktioniert nicht‘ XD
Verpackung war aber eingeschweißt (und Spiel funktionierte).
(und auch keine Gebrauchtspuren bis auf den Zettel)

MfG
Lilly

Hi Caro,
weder der Fingerabdruck noch die geknickten Ecken müssen Gebrauchsspuren sein. Der Fingerabdruck kann beim Prüfen der Ware entstanden sein, die geknickten Ecken können ein Transportschaden sein.
Vielleicht hat der Händler die Ware wegen nichtgefallen von einem anderen Kunden zurückgenommen?
Es muss also kein Vorsatz vorhanden gewesen sein. Ich würde den Händler per mail oder per Telefon wenn möglich kontaktieren.
Andererseits kommt es immer öfter vor, das nachweislich gebrauchte Ware als neu verkauft wird. Dies ist mir selbst zweimal passiert und ich kenne aus sicherer Quelle genügend andere Beispiele.
Vor allem bei den grossen Elektronik-Märkten (ja, genau die mit den markigen Slogans) ist das leider an der Tagesordnung.
Gruss Sebastian

Hi Lilly

Verpackung war aber eingeschweißt (und Spiel funktionierte).
(und auch keine Gebrauchtspuren bis auf den Zettel)

weisst du wieviel leute ein Folienschweissgerät, Folie und nen Fön zuhaus haben? Wenn das Einschweissen Kriterium wäre, ich kann nahezu alles einschweissen.

Gruss, Helge

Das jeder es anders auslegt, bedeutet ja noch lange nicht, das
es nicht geregelt ist. Würde mich doch sehr stark wundern,
wenn dies im regelwütigen Germany nicht ganz klar ist. Werde
also rein aus Interesse mal im Rechtsbrett nachhaken.

Ist nicht geregelt. „Regelwütig“ zeigt ja auch, dass du nicht unbedingt argumentieren, sondern lieber einfach ein bisschen meckern willst. Du würdest dich vermutlich wundern, was in Deutschland so alles nicht ausdrücklich geregelt, sondern der Rechtspraxis überlassen wird.

Levay

Hallo Levay,
zumindest bei Autos erinnere ich mich an eine Regelung, ab wann ein Neuwagen nicht mehr als neu verkauft werden darf.
Ob dieses Urteil auch auf andere Waren anzuwenden ist?
Wenn nein, warum nicht?
Aber das nur am Rande, das gehört wohl eher ins Brett Recht.
Gruss und guten Rutsch
Sebastian