Hallo Rudi,
ich habe den Wagen untersuchen lassen und die DEKRA hat einen erheblichen Mangel festgestellt. Am Lenkgetriebe ist reichlich Öl vorhanden und der Wagen hätte so kein TÜV bekommen. Da seit der HU und der heutigen Untersuchung grade mal 360 km dazwischen liegen, war der Mangel schon vor dem TÜV vorhanden.
Auf der HU wird natürlich nichts über diesen Mangel erwähnt und schon gar nicht das die Klimaanlage undicht ist, da unten diese leuchtende Flüssigkeit ausläuft.
Mir wurde von DEKRA empfohlen bei der TÜV-Zentrale anzurufen und mich dort zu beschweren, wieso ich einen HU-Bericht ohne Mangel bekomme, obwohl der Wagen Mängel hat.
Die Dame der GTÜ schickt mir morgen einen Sachverständigen vorbei, der den Wagen nochmals auf diese Mängel überprüft und wird auch Fotos machen.
Dann wird der TÜV-Fuzzi benachrichtigt, der ja der „Freund“ vom Händler ist und damit konfrontiert, wieso er den Mangel nicht festgestellt hat.
Fotos hat übrigens auch die DEKRA als Beweismittel gemacht.
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich glaube, dass ich sehr gute Chancen habe vom Vertrag zurückzutreten.
Ich verlange selbst die 5 Euro, die ich für die Umweltplakette bezahlt hab zurück.
Darf ich dem Händler dann auch die heutige Untersuchung in Rechnung stellen? Sind immerhin 61 Euro gewesen.
Wenn er so kleinlich ist und sich bei jeder meiner Beschwerde an den Kaufvertrag bezieht, dann zeig ich ihm mal wer noch kleinlicher sein kann.
Ich bedanke mich bei dir Rudi. Du warst mir eine großartige Hilfe.
Gruß
Antonio