Gebrauchtwagen gekauft, Auspuff nach 2 Tagen laut

Hallo Leute,

ich habe vor 3 Tagen am 06.01.2011 einen gebrauchten Opel Vectra B, Bj. 2001 mit 145.000 KM bei einem Autohändler gekauft. HU & AU hat er erst ein Tag davor am 05.01.2011 bei einem „Freund“ machen lassen. Er meinte er würde da jmd kennen und wenn ich in 2 Jahren wieder TÜV brauche, könnte ich ja zu ihm gehen.
Jetzt ist mir gestern am 08.01.2011, also lediglich 2 Tage nach dem Kauf, aufgefallen, dass der Auspuff plötzlich lauter geworden ist. Es handelt sich zwar um einen Sportauspuff, aber der klang vor 2 Tagen noch sehr weich und recht leise. Des Weiteren hört man ständig ein klopfähnliches Geräusch aus dem Auspuffbereich während des Fahrens.

Ich habe heute Morgen den Wagen mit dem Wagenheber angehoben und nichts auffälliges entdecken können, abgesehen vom defekten Flexrohr. Zumindest vermute ich, dass es defekt ist, da die geflochtenen Drähte, oder was immer das ist ( sry kenne mich da wenig aus), am Ende rausschauen. Kommt daher der plötzliche tiefe und recht laute Sound?
Und was ist dieses Klopfen, was man beim Fahren hört?

Jetzt meine eigentliche Frage: Kann ich von der 1-jährigen Gewährleistung Gebrauch machen, oder ist das Flexrohr ein Verschleisteil und fällt somit von der Gewährleistung raus? Man bedenke ich besitze den Wagen noch nicht einmal eine Woche lang (bin ca. 150 km in 2 Tagen damit gefahren).

In der Hu & AU wird nichts bemängelt, aber die kann ja auch gefälscht oder zu Gunsten des Händlers durchgeführt worden sein, da wie gesagt der Händler denjenigen kennt, der den TÜV durchgeführt hat. So kann der Händler ja als Nachweis die TÜV Papiere nehmen, wenn ich ihn jetzt auf den Auspuff anspreche.
In der HU steht lediglich als Hinweis und nicht als Mangel - „Auspuffanlage: beginnende Oberflächenkorrosion.“ Das Flexrohr hat aber keinen sichtbaren Rost. Nur hinten Richtung Mittelschalldämpfer und Endschalldämpfer ist Rost zu sehen.

Der Händler muss, soweit ich in Erfahrung bringen konnte, in den ersten 6 Monaten nachweisen können, dass das Flexrohr oder was immer da am Auspuff defekt ist, bei der Wagenübergabe noch intakt war.
Kann er sich auf die TÜV Papiere stützen? Der TÜV hätte ja spätestens bei der AU sehen müssen, dass was mit dem Auspuff nicht stimmt.

Sorry für den langen Text, aber ich wollte euch so viel Infos wie möglich geben.
Ich bedanke mich schon vorab für eure Meinungen.

Gruß
Antonio

Hallo,

Jetzt meine eigentliche Frage: Kann ich von der 1-jährigen
Gewährleistung Gebrauch machen, oder ist das Flexrohr ein
Verschleisteil und fällt somit von der Gewährleistung raus?

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war.

Solange aber nicht ein Mal klar ist, was da los ist, wäre jede weitere Äußerung nur Spekulation.

Gruß

S.J.

Hallo Antonio,

das sieht dann wohl recht schlecht für dich aus, weil der Händler hier natürlich die Möglichkeit hat, sich auf den TÜV zu stützen. Von daher ist ihm der Nachweis leicht gemacht. Es seie denn, dass du nachweisen kannst, dass die Sache schon bei Übergabe mangelhaft war. Und das wird wahrscheinlich nicht gelingen.
Gewährleistung. Das kommt darauf an. Grds. ist der Auspuff bei dem Alter ein Verschleißteil, sodass hier im Einzellfall zu klären wäre, ob du eine Gewährleistung hast. Dies hängt jedoch von eurer Vereinbarung ab.

MFG
Robs

Hallo Antonio, Sie haben einen gebrauchten Wagen mit ca. 150000km gekauft; also kein neues Fahrzeug. Ob der Wagen vor kurzem beim TÜV war oder nicht spielt keine Rolle. Der Auspuff hätte noch 100000 km oder eben 150 km halten können. Ob der Auspuff Schaden genommen hat nach dem TÜV-Besuch oder Ihrem Kauf, kann durch Schnee, ein Schlagloch oder ganz einfach durch Wintereinfluss
Kalt/Warm gekommen sein. Eine Rücknahme des Fahrzeugs vom Verkäufer scheint mir nicht Real zu erscheinen. Ein Streit mit dem Verkäufer wegen des Auspuffs bringt mit sicherheit nichts, sondern kostet nur Geld. Gehen Sie zu Ihrem Verkäufer und bitten Ihn das Fahrzeug von seinem „jmd“ begutachten, bzw. repariern zu lassen.

Schwarzwaldgruss Pefri

Hallo Antonio,

hier ist schnelles Handeln angesagt.Ich würde als erstes in einer Werkstatt meines Vertrauens fragen ob die mir näheres zu einem eventuellen Schaden sagen können, auch wenn es vielleicht 20.- Euro kostet.Dann sofort zum Händler.
Wie Du richtig vermutest unterliegt der Händler einer Sachmangelhaftung und der Beweispflicht, dass Schäden am Tag der Auslieferung nicht vorhanden waren.Er wird versuchen Dich abzuwimmeln mit Aussagen wie Auspuff ist Verschleißteil, bei der AU war alles noch i.O.
Lass Dich nicht darauf ein, denn auch ein Verschleißteil geht nicht von heute auf morgen kaputt, sondern durch dauernden Verschleiß.Wenn also ein Mangel vorliegt ist zu vermuten, dass dieser schon bei Auslieferung vorhanden war.Deswegen schnell handeln. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast bist Du gut raus. Wenn nicht musst Du Dir überlegen, ob Du im Falle der Ablehnung von Reparaturmaßnahmen durch den Händler einen Anwalt nimmst.Wenn sich der Händler stur stellt wirst Du alleine nichts erreichen.Wichtig ist natürlich auch zu welchem Preis Du gekauft hast. Bei einem Fahrzeug für 500.- Euro wirst Du es schwer haben, weil eine Reparatur möglicherweise den Fahrzeugwert überschreitet.

Gruss

W.A.

Hallo Antonio,

danke für die vielen Infos. Hier meine Antwort:

1.jeder Autohändler muss 12 Monate für Mängel haften. In den ersten 6 Monaten nach Kauf (ab Übergabedatum) muss er beweisen, dass der Mangel am Tag der Übergabe noch nicht vorlag. Der HU/AU Bericht wird ihm dafür nichts nutzen. Grund: Hierbei wird das Auto lediglich auf sicherheitsrelevante Mängel geprüft! Als Beweis für den Mängelfreien Zustand eines Autos gilt z.B. ein TÜV Gebrauchtwagen Zertifikat, das ist aber etwas grundlegend anderes als ein normaler HU/AU Prüfbericht.

2.nun zu deinem Auspuff:
Die Sachlage ist vermutlich relativ klar: Am Auto ist ein Mangel vorhanden (Auspuff laut). Du musst nun den Verkäufer damit konfrontieren und ihm die Chance zur sogenannten „Nachbesserung“ geben. Im Rahmen dieser Nachbesserung hat der Händler die Möglichkeit den Mangel instand zu setzen. Wenn er sich weigert, müsste er dir beweisen, dass der Mangel am Tag der Übergabe noch nicht vorhanden war (mit einem Übergabeprotokoll eines Sachverständigen z.B.). Wenn er nicht nachbessert und dir auch nicht beweisen kann, dass der Mangel zum Zeitpunnkt der Übergabe noch nicht vorhanden war, lässt du dein Auto in der Werkstatt reparieren und schickst ihm die Rechnung (wichtig: Fotos als Beweismaterial für einen evtl. Streit machen).

3.jetzt das wichtigste:
Ich empfehle dir, den Händler schirftlich auf den Mangel aufmerksam zu machen. Fax/email/Einschreiben - egal was, hauptsache schriftlich. Das ist deswegen so wichtig, weil du gesetzlich verpflichtet bist den Händler auf den Mangel hinzuweisen. Du kannst nur nachweisen, dasss du deiner Pflicht nachgekommen bist wenn du das schriftlich machst.

4.Verschleißteil
Als Verschleissteile werden normalerweise zB. Bremsen gewertet. Der Auspuff ist da so „mittendrin“. Allerdings ist es in deinem Fall so, dass man bei einem Mangel der 2 Tage nach Kauf auftritt schon davon ausgeht, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Der Händler kann ich also in diesem Fall nicht auf „Verschleiß“ berufen.

Hier findest du noch einnige nützliche Infos/checklisten für solche Fragen im Bereich des Autokaufs.

www.easyautosale.com/info/privat/ratgeber-recht-auto…

Wünsche dir viel Erfolg!
Rudi

Hallo leute,

vielen vielen Dank erst mal für eure Hilfe.
Ich habe den Händler heute angerufen und damit konfrontiert. Das Thema ist noch offen weil jetzt ein weiteres Problem vorliegt.
Mir stellt sich die Frage, ob es überhapt zu einem Kaufvertrag gekommen ist.

In der Internetanzeige, steht als Ausstattung Xenonscheinwerfer drin. Ganz unten in der Anzeige steht aber Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten. Soweit so gut.
Bei der persönlichen Beratung durch den Händler habe ich ihn gebeten mir mal die Xenonscheinwerfer zu zeigen und er hat einfach ok gesagt und die scheinwerfer eingeschaltet. Ich sehe weißes Licht und denke ok das ist Xenonlicht.

Jetzt hab ich aber durch einen Freund erfahren, dass es sich um normale Halogenscheinwerfer handelt, weil erstens die gesetzlich vorgeschriebene Scheinwerfer Waschanlage fehlt und die Glühbirnen normale H7 Halogenbirnen sind.
Mein Vater war bei dem Gespräch dabei und kann bezeugen, dass der Händler mir somit indirekt bestätigt hat, dass es sich um Xenonscheinwerfer handelt. Würde das ausreichen? Denn somit ist es ja zu keiner gemeinsamen Willenserklärung gekommen und der Vertrag ist somit nichtig. Oder liege ich falsch? Muss ich einen schriftlichen Nachweis für die Falschberatung erbringen oder reicht es, dass mein Vater die Falschberatug bezeugen kann?

Über den Auspuff wäre der Händler bereit den Schaden zu beheben, wen einer vorliegt.
Aber er hat sich versucht beim Xenonthema rauszureden, da der Kollege der mich alsch beraten hat noch nicht da sei und er es erst mit ihm klären soll.
Wenn der Auspuff schon nach 2 Tagen defekt ist, was passiert dann nach 2 Wochen? Fliegt mir wahrscheinlich der Motor um die Ohren.

Wenn ich also den Vertrag rückabwickeln kann, dann werde ich mich dafür entscheiden.

Danke für eure weitere Hilfe.

MfG
Antonio

Hallo Antonio,

zunächst einmal habe ich das Gefühl dass du auf einen „schlechten“ Händler gestoßen bist.

1.Internetanzeige
Durch den Hinweis Irrtümer hat sich der Händler schonmal eine Lücke offen gelassen (gut für ihn, schlecht für dich). Außerdem ist das eine allgemeine Verkaufsanzeige und kein konkretes Kaufangebot, also insofern kannst du dich auf die Anzeige rechtlich nicht berufen.

2.vor Ort mit Vater / Vorstellung Xenonscheinwerfer
Das ist schon heikel, aber auch das wird im Streitfall schwierig. Da würde Aussage gegen Aussgae stehen. Aber mit deinem Vater als Zeugen hast du schon eine gute Ausgangsbasis. Letztendlich ist wichtig und entscheident, was im Kaufvertrag steht. Wenn dort vermerkt ist „Xenon Scheinwerfer“, dann liegt ein Mangel vor, denn das Auto hat keine Xenonscheinwerfer. In diesem Fall kannst du Kaufpreisminderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten (was du dem Händler schriftlich „erklären“ müsstest). In so einem Fall wird der Kauf „Zug um Zug“ rückabgewickelt, d.h. du bringst das Auto zurück und erhälst das Geld zurück (der Verkäufer wird versuchen eine Nutzungsentschädigung abzuziehen die sich nach gefahrenen KM bemisst).
viele Grüße
Rudi

Hallo Antonino,

Dein Auspuffgeräusch kann unterschiedliche Ursachen haben. Es kann eine lose, weil abgerostetet Lamelle in Topf die Ursache sein, es könnte jedoch auch ein defekter Katalysator - falls vorhanden - das Geräusch verursachen.
Ich empfehle dir einen Besuch bei einer Fachwerkstätte um die Ursache des Geräusches zu finden und danach ein Gespräch mit deinem Autohändler. Keine Verdächtigungen aussprechen, jedoch durchaus den Hinweis auf die Wahrung deiner Interessen durch einen Anwalt, falls keine vernünftige Schadensregulierung durch den Händler erfolgt.
Dazu wünsche ich dir Erfolg.

Der Siebenbürger

Hallo Rudi,

im Kaufvertrag steht leider nichts über die Ausstattung des Wagens drin. Sind da meine Chancen noch geringer?

Des Weiteren steht dort der Satz „Mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit“(abgesehen von der Grammatik ist der Satz doch falsch oder?

Denn soweit ich in Erfahrung gebracht habe, kommt ein Vertrag zustande, auch bei einer mündlichen gegenseitigen Willenserklärung.
Somit hat der Händler mündlich die Xenonscheinwerfer als Ausstattung bestätigt.

Ist dieser Satz im Vertrag rechtswidrig?
Du siehst hier tauchen Fragen über Fragen auf.
Dass ich so blöd war mich darauf einzulassen, bereue ich jetzt schon.

Gruß
Antonio

Hallo Antonio,

wenn im Kaufvertrag keine Ausstattung drinn steht hast du eigentlich keine Chance aufgrund fehlender Xenon Scheinwerfer den Kaufvertrag rückgängig zu machen oder Preisminderung zu verlangen. Letztendlich gilt halt das geschriebene Wort. Die Zusage des Händlers ist keinen Cent wert.

Mit dem Hinweis „Mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit“ hat sich der Händler sehr gut zusätzlich abgesichert. Der Satz ist nicht rechtswidrig.

Die mündliche Zusage der Xenon Scheinwerfer bringt dir vermutlich nichts. Hier würde im Streitfall (und dazu würde es kommen, weil die Sachlage lt. Papier anders ist) Aussgae gegen Aussage stehen. Abgesehen davon dass eine Gerichtverhandlung teuer ist und Anwälte auch nur Geld verschlingen, würde ich davon sowieso abraten.

Also, mein ehrliches Fazit: Schlauer Händler der dich ausgetrickst hat. Leider.

So, nun aber mein Lösungstipp:
Prüfe alles was du schriftlich hast (KM Stand, Unfallfreiheit, Anzahl der Vorbesitzer usw.) Wenn du einen Fehler findest, hättest du eine neue Grundlage, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Ansonsten mein Tipp:
Ein trockenes, hartes Schreiben, per Einschreiben geschickt mit Hinweis auf: Vater als Zeugen, „zugesicherte Eigenschaft“ der Xenonscheinwerfer, Mangel am Auspuff und mit Zusatz, dass du das Auto in den kommenden Tagen vom TÜV untersuchen lassen wirst (im Rahmen des TÜV Gebrauchtwagenzertifikat incl Check von Unfallvorgeschichte, KM Laufleistung, evtl. Mängeln usw.) und dann sämtliche Mängel ihm in Rechnung stellst. So ein schreiben hilft, wenn es sachlich formuliert ist meistens weiter! Der Händler dürfte dann wesentlich bereiter sein, den Wagen zurück zu nehmen…

Viele Grüße
Rudi

Hallo Rudi,

ich werde deinem Tipp folgen und dem Händler ein Schreiben aufsetzen und hoffen, dass er dadurch eher bereit ist den Vertrag aufzulösen.

Was mir noch aufgefallen ist:
Ich habe keine AGB’s vorgelegt bekommen und im Vertrag steht auch kein Hinweis, dass ich mit meiner Unterschrift die AGB’s akzeptiert habe oder Ähnliches.

Braucht man keine AGB’s bei einem Kauf eines Gebrauchtwagens oder doch?

Gruß
Antonio

Hallo Antonio,

oh, das ist eine wichtige Info. Und sie ist gut für dich!

Grund:
Natürlich sollte ein Händler eigene AGBs haben. Wenn er welche nutzt, muss er seinen Kunden die Möglichkeit geben mit vertretbarem Aufwand davon Kenntnis zu nehmen (z.B. auf der Rückseite des Kaufvertrages).
Dadurch, dass du keine AGBs erhalten/unterschrieben hast, gelten nur die gesetzlichen Bestimmungen.

In diesem Fall ist das deswegen sehr gut, weil der Händler die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht auf 1 Jahr verkürzt hat, sondern die gesetzliche Bestimmung von 2 Jahren gilt. Also, ein klarer Vorteil für dich.

Tipp: Schreib das auch in dein Schreiben rein. Wenn der Händler halbwegs klug ist, wird er erkennen, dass er sich nicht mit dir anlegen braucht weil du ihm sonst 2 Jahre lang die Hölle heiß machst.

Also, jetzt viel Spaß beim Schreiben aufsetzen!
viele Grüße
Rudi

Hallo Rudi,

ach ohne AGB gelten 2 Jahre Gewährleistung?
Denn im Vertrag schreibt der Händler, dass er mir eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr gewährt.
Ist das jetzt rechtswidrig, da ich keine AGB vorgelegt bekommen habe?

Ich danke dir für deine Hilfe.
Ich werd euch auf den Laufenden halten.

Gruß
Antonio

Ah, OK. Dann war der Händler also hier auch schlau. Verwendet keine AGBs, verkürzt aber im Vertrag die Gewährleistung. Das ist nicht rechtswidrig! Es ist zulässig, leider auch ohne eigene AGBs.

Ein besonders ausgefuchster Kerl scheint das zu sein.

Hallo Rudi,

folgendes Schreiben habe ich erstellt.
Der ADAC war heute da und hat einen Riss im Mittelschalldämpfer festgestellt.
Kann ich da so abschicken oder fehlt da was?
Danke für deine Hilfe.

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

wie schon telefonisch besprochen, sende ich Ihnen eine E-Mail zu folgendem Sachverhalt.
In Ihrer Internetanzeige haben Sie den schwarzen Opel Vectra, Bj. 2001 mit 145.000 km angeboten.
Unter dem Punkt Ausstattung stand Xenonscheinwerfer drin. Aufgrund der vorbehaltenen Irrtümer habe ich Ihren Kollegen Herrn XXXXXXX bei der Besichtigung des Wagens gefragt, ob er mir die Xenonscheinwerfer zeigen könnte und er ist dieser Bitte nachgegangen und hat die Scheinwerfer eingeschaltet.
Somit hat er indirekt bestätigt, dass der Wagen diese Ausstattung besitzt. Da mein Vater anwesend war, kann er diese Tatsache auch bezeugen.
Die Xenon-Ausstattung war ein Grund, warum ich den Wagen bei Ihnen gekauft habe. Auf Grund meiner fehlenden Erfahrung hätten Sie mich besser beraten sollen.
Somit ist meiner Meinung nach der Kaufvertrag ungültig.

Des Weiteren hat sich ein Tag nach dem Wagenkauf ein Defekt am Auspuff bemerkbar gemacht. Dieser hat sich durch einen lauteren Geräuschpegel manifestiert. Zunächst habe ich gedacht, es würde am Sportauspuff liegen, aber nach einer Untersuchung durch einen ADAC-Mechaniker wurde ein Riss im Auspuff entdeckt.
Da auch die elektrischen Fensterheber sich nur sehr langsam und mit einem lauten Quietschen öffnen lassen, habe ich Sorgen, dass noch mehr Mängel am Wagen vorhanden sind.

Aus diesem Grund lasse ich den Wagen aus Sicherheitsgründen durch einen Sachbearbeiter untersuchen und ein Gutachten über mögliche weitere Schäden erstellen.

Das Gutachten werde ich Ihnen nach Erhalt zuschicken, damit Sie, auf Grund der gesetzlichen Gewährleistung, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern können, falls Sie auf der Gültigkeit des Kaufvertrages bestehen. Die Frist bekommen Sie mit dem Erhalt des Gutachtens.

Den Inhalt dieser Nachricht bekommen Sie auch noch schriftlich per Einschreiben.

Hochachtungsvoll

Hallo DonTone88,
sorry, aber beim Thema Auto bin ich raus.
Viel Glück
Candy**66

Hallo Antonio,
damit solltest du Erfolg haben.

Vorschlag:
Besser „Sachbearbeiter“ noch durch einen „KFZ Sachverständigen“ aus.

Und:
Ich würde ihm nnoch anbieten, das ganze Thema jetzt einfach zu beenden indem er den Wagen zurück nimmt. Denn ansonsten musst du jetzt das Gutachten bezahlen, hast den ganzen Aufwand usw.

viele Grüße
Rudi

Hallo Rudi,

ok habe ich abgeändert.

Ich habe eben mit dem Händler telefoniert und er meint ich könnte ja das Auto vorbeibringen und er würde lediglich aus menschlichkeit den Auspuff reparieren, wiel ja der Auspuff nicht in der Gewährleistung dabei sei, sondern als Verschleißteil gilt.

Also habe ich ihm gesagt, dass ich aus Sicherheitsgründen den Wagen heute erst durchchecken lasse von der DEKRA, bevor er den Wagen zur Untersuchung bekommt. Denn er zeigt sich uneinsichtig und hat nicht vor den Vertrag aufzulösen.

Gruß
Antonio

Ok, ich halte dein Vorgehen für richtig.

Ein Tipp noch:
Erzähl dem DEKRA Prüfer kurz die Vorgeschichte, vermutlich wird er dann noch genauer hinsehen. Das kann dir nur nützen.

Und:
Bstehe darauf, dass er das Auto mit einem Lackmessgerät untersucht (damit könnte er evtl. Nachlackierungen/Unfallschäden feststellen).

also, viele Erfolg Antonio,
viele Grüße
Rudi