Hallo liebe Wissenden,
(Autokauf fragen sind vermutlich nicht „Verkehrsrecht“ sondern eher Zivielrecht oder so. Ich versuche es mal trotzdem zuerst hier und lasse den Beitrag gerne verschieben, wenn er hier falsch ist.)
Ich habe Ende Februar ein gebrauchtes Auto gekauft. Vom Händler. Auf dem Kaufvertrag ist eine Gewährleistung von 1 Jahr vermerkt.
Jetzt, Anfang Mai, ist das Getriebe defekt, bzw. genauer: Vermutlich ist die Schaltgabel gebrochen.
An sich liest man ja überall: Getriebe ist kein Verschleißteil und innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon vorgelegen hat, also wäre ein Getriebeschaden allgemein ziemlich klar ein Gewährleistungsschaden.
Andererseits: Die Schaltgabel war die letzten Monate definitiv noch nicht gebrochen. Denn wenn sie bricht, geht ja sofort nix mehr. Damit hätte ich nicht so lange rumfahren können.
Also lag dieser Schaden zum Verkaufszeitpunkt nicht vor. Dennoch kann das Teil ja schon vorbelastet, korrodiert oder ähnliches sein. Habe ich hier prinzipiell eine Chance, dass der Händler gewährleisten muss?
(Bisher scheint der Händler dies zu glauben. Habe ihm erstmal gesagt, dass das ja wohl klar sei. Und den ganzen Reperaturvorgang insbesondere die Werkstattwahl mit ihm abgestimmt.)
(Glück im Unglück, VW kennt das Problem und repariert zu großem Teil auf Kulanz, so dass die Kosten am Ende wohl überschaubar bleiben, ob für ihn oder für mich.)
Beste Grüße
Greyfox