Hallo,
viele Gebrauchtwagenhändler verkaufen ihre Autos wegen der
Gewährleistung nur an Gewerbetreibende oder Export.
Angenommen der Käufer ist eine Privatperson und will ein
solches Auto kaufen…
Muss der Händler eine Gewerbeanmeldung / einen Nachweis
verlangen?
müssen nicht, aber wenn er seine ware nur an unternehmer iSd § 14 bgb veräußern möchte, dann sollte er zumindest in den agb eine klausel haben, in der der käufer erklärt, dass er unternehmer ist…
Macht sich der Kunde strafbar, wenn er sich als
Gewerbetreibender ausgibt, aber keiner ist?
das lässt sich so pauschal nicht sagen. grds. handelt es sich nur um eine straflose schriftliche lüge, wenn er sich als unternehmer ausgibt.
es können weitere tatumstände hinzutreten, die möglicherweise den tatbestand der urkundenfälschung oder des betrugs (problem: schadenseintritt) erfüllen…
entscheidend ist, dass sich der käufer, der erklärt, er sei unternehmer, sich nicht nachträglich auf seine verbrauchereigenschaft (und damit auf gewährleistungsrechte) berufen kann.
Wenn der Käufer ein Gewerbe anmelden würde, welche Folgen
hätte dies? Kann er das Auto dann problemlos als privat
anmelden? Muss der Käufer (jetzt Gewebetreibender) diese
Ausgabe steuerlich angeben? Welche Folgen hätte dies
(Nachzahlung von irgendwelchen Steuern)?
um die gewährleistung ausschließen zu können, genügt es, dass der käufer nicht verbraucher iSd § 13 bgb ist. er muss nicht zwingend kaufmann sein oder ein gewerbe angemeldet haben.