Gebrauchtwagen nur an Gewerbetreibende

Hallo,

viele Gebrauchtwagenhändler verkaufen ihre Autos wegen der Gewährleistung nur an Gewerbetreibende oder Export.
Angenommen der Käufer ist eine Privatperson und will ein solches Auto kaufen…

Muss der Händler eine Gewerbeanmeldung / einen Nachweis verlangen?
Macht sich der Kunde strafbar, wenn er sich als Gewerbetreibender ausgibt, aber keiner ist?

Wenn der Käufer ein Gewerbe anmelden würde, welche Folgen hätte dies? Kann er das Auto dann problemlos als privat anmelden? Muss der Käufer (jetzt Gewebetreibender) diese Ausgabe steuerlich angeben? Welche Folgen hätte dies (Nachzahlung von irgendwelchen Steuern)?

Viele Grüße

Hallo,

viele Gebrauchtwagenhändler verkaufen ihre Autos wegen der
Gewährleistung nur an Gewerbetreibende oder Export.
Angenommen der Käufer ist eine Privatperson und will ein
solches Auto kaufen…

Muss der Händler eine Gewerbeanmeldung / einen Nachweis
verlangen?

müssen nicht, aber wenn er seine ware nur an unternehmer iSd § 14 bgb veräußern möchte, dann sollte er zumindest in den agb eine klausel haben, in der der käufer erklärt, dass er unternehmer ist…

Macht sich der Kunde strafbar, wenn er sich als
Gewerbetreibender ausgibt, aber keiner ist?

das lässt sich so pauschal nicht sagen. grds. handelt es sich nur um eine straflose schriftliche lüge, wenn er sich als unternehmer ausgibt.
es können weitere tatumstände hinzutreten, die möglicherweise den tatbestand der urkundenfälschung oder des betrugs (problem: schadenseintritt) erfüllen…

entscheidend ist, dass sich der käufer, der erklärt, er sei unternehmer, sich nicht nachträglich auf seine verbrauchereigenschaft (und damit auf gewährleistungsrechte) berufen kann.

Wenn der Käufer ein Gewerbe anmelden würde, welche Folgen
hätte dies? Kann er das Auto dann problemlos als privat
anmelden? Muss der Käufer (jetzt Gewebetreibender) diese
Ausgabe steuerlich angeben? Welche Folgen hätte dies
(Nachzahlung von irgendwelchen Steuern)?

um die gewährleistung ausschließen zu können, genügt es, dass der käufer nicht verbraucher iSd § 13 bgb ist. er muss nicht zwingend kaufmann sein oder ein gewerbe angemeldet haben.

Das grundsätzliche Problem ist, dass man durch eine Gewerbeanmeldung nicht zum Gewerbetreibender wird;
insofern hilft dieser Trick natürlich auch nicht weiter.

Mir ist ein solcher Händler auch bekannt, der sein Gelände direkt an der Autobahn HH Rtg. Bremen hat.

Ich wollte einen Pkw über einen Bekannten, der eine KFZ-Werkstatt hat,
kaufen. Da dem Wagen noch auf dem Gelände TÜV auf meine Kosten abgenommen werden sollte und es keine Möglichkeit gab, den Wagen aufzubocken und von unten zu besehen, habe ich vom Kauf Abstand genommen.

Mit gefallen solche Methoden nicht!

Hallo,

viele Gebrauchtwagenhändler verkaufen ihre Autos wegen der
Gewährleistung nur an Gewerbetreibende oder Export.
Angenommen der Käufer ist eine Privatperson und will ein
solches Auto kaufen…

Muss der Händler eine Gewerbeanmeldung / einen Nachweis
verlangen?

Ja muß er

Macht sich der Kunde strafbar, wenn er sich als
Gewerbetreibender ausgibt, aber keiner ist?

Ja, dann ist es Urkundenfälschung

Wenn der Käufer ein Gewerbe anmelden würde, welche Folgen
hätte dies? Kann er das Auto dann problemlos als privat
anmelden? Muss der Käufer (jetzt Gewebetreibender) diese
Ausgabe steuerlich angeben? Welche Folgen hätte dies
(Nachzahlung von irgendwelchen Steuern)?

Die Frage kann nur das Finanzamt bzw. Gewerbeamt beantworten

Viele Grüße

Muss der Händler eine Gewerbeanmeldung / einen Nachweis
verlangen?

Ja muß er

unsinn…

Macht sich der Kunde strafbar, wenn er sich als
Gewerbetreibender ausgibt, aber keiner ist?

Ja, dann ist es Urkundenfälschung

unsinn… es ist eine straflose lüge. lies die §§ 267ff. stgb, bevor du solche behauptungen in den raum wirfst.

(BlondyHH - also wenn man auf klischees etwas geben würde, würde man wohl sagen: nomen est omen…)

Interessant
Moin,

Macht sich der Kunde strafbar, wenn er sich als
Gewerbetreibender ausgibt, aber keiner ist?

Ja, dann ist es Urkundenfälschung

Interessant. Welche Urkunde würde denn dann hier gefälscht?

Gruss Jakob

Moin,

Macht sich der Kunde strafbar, wenn er sich als
Gewerbetreibender ausgibt, aber keiner ist?

Ja, dann ist es Urkundenfälschung

Interessant. Welche Urkunde würde denn dann hier gefälscht?

Dann wenn er eine gefakte GEWERBEANMELDUNG vorlegt

Gruss Jakob

Die Rede war von „sich als Gewerbetreibender ausgibt“.
Du interpretierst da jetzt ein gefälschte Gewerbeanmeldung hinein?
Davon war nie die Rede.
Es hilft Dir auch nichts wenn Du mit freien Interpretationen des geschilderten Falles versuchst Deine falsche Antwort zu stützen.

Was bezweckst Du mit Deinen Spitzfindigkeiten? Klar muß ein Käufer sich in diesem Fall als Gewerbetreibender ausweisen und da reicht nicht, dass er seinen Perso vorlegt :wink:

Die Spitzfindigkeiten kommen doch von Dir.
Ein Käufer muss sich eben nicht als Gewerbetreibender ausweisen.
Da gibt es kein Gesetz dass dies verlangt. Hier ist auch nach einem Urteil des BGH der Grundsatz von Treu und Glauben massgeblich.
Und falls Du es immernoch nicht glaubst, lies es selbst:
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr91_04.htm
Natürlich könnte und sollte ein Verkäufer einen Nachweis einfordern, aber er muss es eben nicht.
Ich finde es aber beachtlich wie Du in offensichtlicher Unkenntnis weiterhin Deine falschen Thesen vertrittst.

Schau Dir mal im Internet verschiedene Plattformen an die nur an Gewerbetreibende verkaufen. Nur wenige fordern einen Nachweis, bei den meisten reicht ein Klick auf „Ich bin Gewerbetreibender“.
Als Nicht-Gewerbetreibender darauf zu klicken ist nicht strafbar.

Hallo!

Mit gefallen solche Methoden nicht!

Wo ist das Problem. Ich kenne zig Unternehmen, die nur so arbeiten, u.a. ein großes VW-Haus.

Gruß
Falke

Was bezweckst Du mit Deinen Spitzfindigkeiten? Klar muß ein
Käufer sich in diesem Fall als Gewerbetreibender ausweisen und
da reicht nicht, dass er seinen Perso vorlegt :wink:

Wir reden über deutsches Recht. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft. Der Staat mischt sich in die Privatwirtschaft nur ein, wenn er Lenkungsbedarf sieht (auch wenn man daran manchmal seine Zweifel hat…).
Wenn ein nicht unternehmerisch Handelnder der Meinung ist, er könne ein Schnäppchen machen, wenn er sich selber als Unternehmer ausgibt und so auf seine Rechte beim Verbrauchsgüterkauf verzichtet, dann ist dem Staat dies (zur Zeit) egal.

So gibt es zum Beispiel Portale, die sich ausschließlich an Gewerbetreibende richten und bei denen man nach Registrierung, wo ein Klick auf „Ich bin Unternehmer“ reicht, Restposten oder andere Schnäppchen finden soll. Natürlich gegen eine hohe monatliche Gebühr.
Und regelmäßig fallen nicht unternehmerisch Handelnde darauf herein und wollen im Nachhinein Verbraucherrechte beanspruchen. Nur hat das m.E. bislang noch keiner geschafft.

Bleibt festzustellen:

  1. Wer ein Angebot an Unternehmer abgibt, ist nicht verpflichtet, die Unternehmerschaft des Interessenten zu prüfen.

  2. Wer sich als Unternehmer ausgibt, der verliert damit seine Verbraucherrechte.

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