Hallo,
ich habe mir gestern einen Alfa Romeo 156 2.0 Twin Spark Bj. 2001 von privat gekauft.
Im Kaufvertrag steht „Aufgrund von Alter und Laufleistung als Bastlerfahrzeug“.
Vorher habe ich eine Probefahrt gemacht da war alles in Ordnung!
Er hat mir noch versichert das der Unterboden nicht rostet und er ihn vor Verkauf nochmals versiegelt.
Heute war ich in der Werkstatt weil die Klima nicht mehr anspringt und der Scheibenwischer nicht mehr funktioniert - nur noch manuell und im schnellen Intervall!
Nun wurde heute auch noch ein kleiner Steinschlag im Sichtfeld gefunden mit dem das Auto auf keinen Fall hätte TÜV bekommen dürfen! Kosten ca. 500€!
TÜV würde am 02/15 gemacht.
Dieser Steinschlag war bei der Probefahrt nicht zu sehen!
Nun zu meiner Frage, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten wegen verschwiegenen Mängeln seitens des Verkäufers?
Er hat nie erwähnt das der Scheibenwischer nicht funktioniert und die Frontscheibe einen Steinschlag hat! Und diese Mängel gefährden doch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder täusch ich mich da?
Mit freundlichen Grüßen
A.
Muss er denn erwähnen, das der Wischer nicht geht ? Ja, wenn er es wusste und Fehler schon da war.
Warum wurde nicht ausprobiert ? Er kann doch auch ganz spontan kaputtgehen, schon auf der Heimfahrt.
Ebenso der Glasschaden. Bei Probefahrt nicht vorhanden, also wann soll der entstanden sein ?
Oder hatte man den Wagen nicht gleich mitgenommen ?
Ebenso die Klimaanlage.
Das ist das Risiko beim Privatkauf. Hier darf man die Sachmängelhaftung ausschließen (muss das aber im Vertragstext auch so schreiben).
MfG
duck313
Hallo da im Kaufvertrag steht " Aufgrund von Alter und Laufleistung als Bastlerfahrzeug " heißt das , daß dieses Fahrzeug eigentlich ein Ersatzteilspender für ein anderes Fahrzeug sin soll .
Ja, das hätten manche Verkäufer gerne so. Wenn man aber für ein fahrbereites Fahrzeug einen marktüblichen Preis erhält, kann man mit so einer Formulierung nicht erreichen, daß man nicht für mehr als die schiere Existenz des Metallhaufens haftet.
Im konkreten Fall liegen die Probleme allerdings ohnehin ganz woanders.
Hallo,
ich habe das Fahrzeug für 1800€ erworben, also normaler Marktpreis und er ist nicht dafür ausgelegt um ausgeschlachtet zu werden.
Der Scheibenwischer wurde bei der Probefahrt getestet und hat funktioniert und der Steinschlag wurde aufgrund der Verschmutzung auf ein Alter von ca. 4-5 Monaten geschätzt.
MfG
also doch vor der Probefahrt
Was sagt denn der Gutachter des Steinschlages zur Qualitaet des restlichen Fahrzeugs?
Gruss Helmut
Der meinte für 1800€ ist es kein schlechtes Fahrzeug, nur müsste ich nochmal 1000€ reinstecken damit er wieder voll funktionsfähig ist.
Ich habe den Verkäufer extra nochmal gefragt ob da was in nächster Zeit gemacht werden müsste oder nicht. Er meinte es ist alles in Ordnung.
Sowas ist doch arglistige Täuschung?! Das Fahrzeug wurde nach der Probefahrt noch weiterhin von ihm bewegt, da müssen doch solche Sachen auffallen!
MfG
Er wusste das der Wischer nicht funktioniert, hat er mir beim Telefonat kurz danach auch noch gesagt.
MfG
Hallo!
Das mit dem Glasschaden verstehe ich immer noch nicht.
4-5 Monate alt, TÜV damit aber bestanden, also hat Prüfer es als nicht bedenklich eingestuft.
Und nochmal, bei Probefahrt war der Glasschaden nicht aufgefallen oder nicht vorhanden !
Und wann hat man Auto denn dann übernommen ? Doch sicher nicht 4-5 Monate später ohne 2. Probefahrt und 2. Besichtigung ?
Und Wischer scheint ja auch schon geklärt zu sein, Mangel wurde benannt.
MfG
duck313
Das Fahrzeug wurde von mir eine Woche später (gestern) abgeholt. Daraufhin rief ich ihn Abends an und fragte ob er wüsste das der Wischer nicht geht. Er sagte nur das ihm das Samstag aufgefallen ist, also hat er es mir verschwiegen!
Und das mit dem Steinschlag kann ja auch kurz nach dem TÜV passiert sein.
Wie gesagt der Riss ist kaum zu sehen, wenn man nicht weiß das er da ist, sieht man ihn auch nicht.
Die Klima habe ich heute reparieren lassen, der Kompressor hat sich wohl festgefahren. Kurz überbrückt und jetzt läuft er wieder juhuuu
Es soll auch laut Alfa Werkstatt auch der Phasenversteller kaputt sein, aber der ist ja unwichtig.
Mir gehts speziell jetzt um Steinschlag und Wischer … kann man da wenigstens Nachbesserung verlangen?
MfG
Hallo!
Du hast doch den Steinschlagschaden bei Abholung und Rückfahrt nicht bemerkt. Also wie willst Du da beweisen, er war schon früher dran und der Verkäufer wusste das.
Der kann bei deiner Rückfahrt oder zuhause beim Abstellen entstanden sein.
Wenn der genauso schlecht gucken kann wie Du, dann kann er ihn doch auch übersehen haben.
Dass der Glasschaden angeblich 4-5 Monate alt sein soll ? Mag sein, aber das hat sicherlich kein Sachverständiger gerichtsfest ermittelt.
Vielleicht kann man Glas trotzdem reparieren statt tauschen.
Beim Wischer würde ich eine Haftung des Verkäufers schon sehen, denn er hat ja selbst eingeräumt, es ist ihm vor Übergabe aufgefallen. Da sollte man nachverhandeln über Preis oder Kostenübernahme/Kostenbeteiligung .
Hallo, es kommt auf den Kaufvertrag an und was vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden hast du zu beweisen, das ist meistens aber nicht möglich, da es sich oftmals um ein Vier-Augen-Gespräch handelte.
Letztendlich sollte man schauen, was schriftlich festgehalten wurde.
Wurde das Gewährleistung ausgeschlossen? Dann sieht es eher schlecht auf für dich! Du müsstest dann beweisen, dass du wissentlich getäuscht worden bist. Wie gesagt, dass wird wohl schwierig. Ausserdem wurde es ja als Bastlerfahrzeug verkauft. Daher ist es eigentlich klar, dass der PKW über diverse Mängel verfügte.
Von der Tendenz her würde ich sagen, dass es eher schlecht aussieht für dich, aber ich kenne auch nicht den Kaufvertrag und auch nicht die genauen Umstände.