Gebrauchtwagengarantie

Guten Tag,
ich bin 19 Jahre alt und möchte mir demnächst mein erstes eigenes Auto kaufen. Meine Familie unterstützt mich dabei und gibt mir Ratschläge. Unteranderem auch das man einen Gebrauchtwagen aufgrund der Gebrauchtwagengarantie am besten beim Händler kauft. Auf mobile.de habe ich ein Auto gefunden, dieses steht bei einem Händler und ist etwa 60km entfernt.
Jetzt meine Frage: Sollte ich das Auto kaufen, habe ich bei dem Händler die Garantie, jedoch möchte ich nicht (sollten mir Mängel im Nachhinein auffallen oder allgemein etwas kaputt gehen) 60km fahren um mein Auto reparieren zu lassen. Ist es möglich die Gebrauchtwagengarantie auf einen Händler in meiner Umgebung zu „überschreiben“?
Oder wäre es eher sinnvoll den Händler in meiner Nähe zu beauftragen das Auto herzuschaffen, sodass ich das bei ihm den Wagen kaufe und die Gebrauchtwagengarantie dann automatisch bei ihm liegt?

Hoffe mir kann jemand helfen

Dankeschön schonmal

Hi,

Das wird er sicher nicht tun. Warum kaufst Du nicht gleich bei ihm ein Auto?

Gruß T

Naja ich habe dieses Auto gefunden und total verliebt😂
Ich möchte sowieso noch zum Händler in meiner Nähe, aber ich fand dieses Auto von mobile.de halt absolut toll
Und ich wollte gerne wenn es möglich ist die Chance nutzen

Ich weiß, was du meinst, aber lass dir einen Rat geben: Als erstes eigenes Auto kauft man keines, in das man sich „verliebt“ hat. Da kauft man sich irgendeine Mühle, bei der’s nicht drauf ankommt.
Viele Fahranfänger aus meiner Klasse sind damals selber gefahren und hatten teilweise sehr schicke Autos - mit denen sie im ersten Winter reihenweise im Graben gelandet sind, oder schlimmeres. Schade um die Liebe!

Nichts ist unmöglich, aber ich bezweifle, dass ein Händler sich darauf einläßt. Vielleicht wenn es tatsächlich ein besonderes Fahrzeug wäre, und wenn absehbar ist, dass du zukünftig öfter bei ihm landen würdest zwecks Wartung und Reparatur. Aber wie gesagt: Kauf so ein Auto besser nicht als dein erstes.

Gruß,

Kannitverstan

Nein.
Aber du verwechselst ja auch wieder die 2 Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung(Sachmängelhaftung)“.

Eine Gebrauchtwagengarantie( = freiwillig !) des Verkäufers ist in der Regel nämlich eine Art Versicherung und kann gewöhnlich überall wahrgenommen werden. Also, wie angedacht, bei Werkstatt am Ort.

Das musst Du aber vorher abklären ob das zutrifft. Es kann anders sein !

Die gesetzliche Gewährleistung hingegen kann nur beim Verkäufer beansprucht werden. Dazu muss der Wagen dorthin gebracht werden. Allerdings ist der Verkäufer verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen.

Naja was heißt verliebt, es hat halt alles was ich brauche ABS, ESP, … kein großer Schnickschnack. Es passt einfach alles zusammen, Zustand, Aussehen und Extras. Ich meine am Ende muss es fahren, aber es soll auch seinen Zweck erfüllen, sprich wenn ich im September ausziehe oll viel Stauraum zum Transport da sein

Oh okay, danke schonmal

Egal, wie „verliebt“ du in das Auto bist:
Nimm einen Fachmann zur Begutachtung mit oder noch besser
Investiere 100 - 200 EUR und lass ein Wert- und Mängel- Gutachten beim TÜV erstellen.

Wenn der Verkäufer das nicht zulassen will, lass sowieso die Finger davon.

Die beste „Garantie“ oder Gewährleitung nützt dir nichts, wenn der Verkäufer kein seit vielen Jahren ansässiger Händler ist und in ein paar Monaten gar nicht mehr vorhanden ist, oder der Inhaber plötzlich ein ganz Anderer ist.

Ich auch!

Wie lange gibt es den Händler schon unter diesem Namen? (Die Immobilie bleibt immer gleich, der Verkauf wird nach jeder Insolvenz - also einmal jährlich - vom nächsten Verwandten übernommen.)
Will der Händler „im Kundenauftrag“ verkaufen - sofort freundlich verabschieden, denn damit wird die Sachmängelhaftung ausgehebelt.
Liegt ein Gebrauchtwagengutachten vor? Wenn nein, würde er einem Gutachten zustimmen?
Ist die Vorgeschichte schlüssig, kann der Kilometerstand mit Inspektionsheften oder Werkstattrechnungen belegt werden? (Inspektionshefte, die neu wirken und bei denen immer dieselbe Werkstatt den Eintrag mit immer demselben Kuli und der gleichen Handschrift gemacht hat sind vermutlich gefälscht!)

Und natürlich: Was ist das für ein Modell? Kannste uns ja ruhig sagen, hier sind einige, die typische Schwächen kennen.

Dafür kann man sich auch einmalig ein entsprechendes Fahrzeug bei einer Autovermietung leihen!

Hallo, ich möchte auch mal was sagen.

Trete doch einfach in den ADAC ein. Da wirst du immer geholfen.

Die Tun was.

Gruß
Mücke

Hallo,

manchmal im Leben muss man sich entscheiden, du kommst jetzt mit 19 Jahren an einen solchen Punkt.

60 KM ist nicht die Welt, aber wie es der Teufel will, pendelst du jede Woche hin…
Hast du Glück, kommst du im Leben dort nocht mehr hin.

Deine Vorstellungen lassen sich kaum realisieren, und falls doch, nur für mehr Geld.
Denk mal drüber nach, was du als Verkäufer machen würdest.

Was immer gut ist beim Autokauf, wenn neu Tüv vom Händler gemacht wird.
Aber das ist kein Gütesiegel und keine Garantie, aber ein kleines Stück Sicherheit.

So jetzt gehts weiter, ein guter Zeitpunkt mal über notwendige Versicherungen nachzudenken. Rechtsschutz… der Kollege voVorgänger erwähnte es schon, ADAC oder Schutzbrief.

Viel Erfolg!

Auch wenn der Thread uralt ist und nach oben gespült wurde.

Der gewerbliche Kfz-Händler muss Gewährleistung gewähren. Umgangssprachlich werden Garantie (eine freiwillige Leistung) und Gewährleistung (gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre, ab dem 6. Monat mit Beweisumkehr, d. h. der Käufer muss beweisen, dass der Schaden schon vorlag) gerne in einen Topf geworfen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile und, nicht zu vergessen, im Kaufvertrag aufgeführte Mängel.

Bei evtl. Garantien ,die man auch erwischen kann, wenn der Wagen noch nicht so alt ist, ist es desweiteren empfehlenswert, die Garantiebestimmungen des Herstellers genau zu studieren, da hieran bediny geknüpft sein können (Garantieverfall bei Weiterverkauf zB)