Moin!
ich habe vor 3 monaten einen gebrauchtwagen bei einem händler
gekauft, musste diesen monat zum tüv, und bin direkt zu einem
renault händler, dort stellten sie einige mängel fest, die dem
kaufpreis vom auto gleichen, 2700 euro, damit ich überhaupt
durch den tüv komme.
So weit, so schlecht.
Unabhängig davon wie die Sache ausgeht, solltest Du mitnehmen, dass man keine alten Renaults kauft und Autos nur von Händlern, die nicht „im Kundenauftrag“ oder „Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung“ in ihre Verträge schreiben.
der händler schliesst in seinem vertrag gewährleistung aus.
wie sieht es hier rechtlich aus ?
Was genau steht im Kaufvertrag?
Die Gewährleistung kann er gegenüber einem Privatkunden nicht ohne Weiteres ausschliessen.
Versuche, den Kaufvertrag zu wandeln. Kaufe dann ein vernünftiges Auto von einem vernünftigen Verkäufer.
Gruß,
M.