Gebrauchtwagenkauf

ich habe vor 3 monaten einen gebrauchtwagen bei einem händler gekauft, musste diesen monat zum tüv, und bin direkt zu einem renault händler, dort stellten sie einige mängel fest, die dem kaufpreis vom auto gleichen, 2700 euro, damit ich überhaupt durch den tüv komme.
der händler schliesst in seinem vertrag gewährleistung aus. wie sieht es hier rechtlich aus ?

danke im vorraus,

barbara

Hallo!

wer kauft ein Auto beim Händler und verlangt nicht vorher neuen TÜV ?

Da das niemand macht, klingt es mir schon sehr verdächtig. Wer weiß was man da abgesprochen und ausgehandelt hat.
Bastlerfahrzeug zum Auschlachten ? 

Händler kann Gewährleistung(1 Jahr) gar nicht ausschließen !   Und wenn man jetzt solche Aufwendungen treffen muss um ihn verkehrssicher zu machen und neu durch den TÜV zu bekommen, dann wären das Schäden, die bereits beim Kauf vorhanden waren.
Und das ist typische Gewährleistungssache, es sei denn, die Schäden waren benannt und der Kunde hat sie hingenommen und im Preis berücksichtigt.

MfG
duck313

Moin!

ich habe vor 3 monaten einen gebrauchtwagen bei einem händler
gekauft, musste diesen monat zum tüv, und bin direkt zu einem
renault händler, dort stellten sie einige mängel fest, die dem
kaufpreis vom auto gleichen, 2700 euro, damit ich überhaupt
durch den tüv komme.

So weit, so schlecht.
Unabhängig davon wie die Sache ausgeht, solltest Du mitnehmen, dass man keine alten Renaults kauft und Autos nur von Händlern, die nicht „im Kundenauftrag“ oder „Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung“ in ihre Verträge schreiben.

der händler schliesst in seinem vertrag gewährleistung aus.
wie sieht es hier rechtlich aus ?

Was genau steht im Kaufvertrag?
Die Gewährleistung kann er gegenüber einem Privatkunden nicht ohne Weiteres ausschliessen.

Versuche, den Kaufvertrag zu wandeln. Kaufe dann ein vernünftiges Auto von einem vernünftigen Verkäufer.

Gruß,
M.

Tatsächlich darf der Händler gesetzl. Gewährleistungssprüche nur dann auschliessen, wenn er im Kundenauftrag Kaufvertrag vermittelte oder der Käufer, etwa als Selbständiger, nicht Verbaucher i. S. d. § 13 BGB war.

Andernfalls haftete er aber selbst dann eben nicht für Mängel, die bei Kauf vorhanden oder bekannt waren. Hinter der Vetragsprosa „Lack- und Karrosserieschäden“ verbirgt sich eben das, wann den Daumen des Prüfens nach unten deuten lässt und nicht das, was man als verwitterten Lack oder leichter Roststellen am Tankdeckel hinzunehmen bereit war.

G imager