Gebrauchtwagenkauf Gewährleistung und Täuschung

Hallo zusammen,
wir haben vor knapp 3 Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft und seither nur Ärger damit. Nun überlegen wir, wie wir weiter vorgehen sollen - Reparatur auf Gewährleistung, Kostenübernahme, Anwalt, Rücktritt vom Kaufvertrag?

Aber von vorn:

Es handelt sich um: VW Passat 3b, 174.116 km, Baujahr 04/98, Kaufpreis 2300 Euro. Also schon ein betagtes Auto mit ein paar optischen Mängeln, aber frischem TÜV - viel haben wir also nicht erwartet, außer, dass es für 1 Jahr ohne große technische Probleme fährt. Gekauft wurde es am 23.8., abgeholt am 28.8. (wegen TÜV und „Mängelbeseitigung“). Mein erster Eindruck auf dem Beifahrersitz war übrigens - ist aber schon ein bisschen lauter oder? Da hatte ich nicht unrecht wie sich später herausstellte…

Schon nach der ersten Autobahnfahrt 2 Tage später nahmen wir nach rund 50 km wahr, dass es lauter wird. Eine halbe Stunde später saßen wir mit Ohropax im Auto. Es gab also offensichtlich irgendein Problem mit der Auspuffanlage. Also wieder zurück zum Händler, der das Ganze natürlich nicht auf Gewährleistung reparieren wollte und meinte, wir wären irgendwo drüber gefahren. 1. nein und 2. das Auto liegt nicht tief. Also haben wir zähneknirschend die Kosten für die Reparatur von rund 150 Euro übernommen und waren wieder eine ganze Woche ohne Auto. Die Aussage des Verkäufers war, dass er das Flexrohr ausgetauscht und den Mittelschalldämpfer „erstmal gebaut“ hätte - was auch immer das im Detail bedeutet.

Ein paar Tage später am 12.9. sind wir also abermals auf der Autobahn gefahren und wieder das gleiche Problem - ohrenbetäubender Lärm. Jetzt haben wir also wieder den Stress mit der Reparatur an der Backe - d.h. Ärger mit dem Verkäufer, Zusatzkosten, großer Zeitaufwand, kein Auto.

Hinzu kommt, dass die Schließanlage auf der Beifahrerseite nicht korrekt funktioniert: Die Beifahrertür lässt sich auf dieser Seite gar nicht schließen, die hintere Tür bleibt generell verriegelt.

Außerdem: Bei der Abholung startete das Auto nicht. Grund sei angeblich eine entladene Batterie gewesen und wir sollen einfach ein Stück damit fahren. Nachdem das Auto nun in dieser Woche gar nicht mehr ansprang, stellte sich heraus, dass statt einer 60 Ampere-Batterie eine mit 44 Ampere verbaut war, die für alle angeschlossenen Verbraucher einfach zu gering war! Haben wir nun zwangsläufig also auch noch eine neue Batterie für rund 150 Euro gekauft!

Dass die Radkappen nach der Probefahrt entfernt wurden ohne uns darüber zu informieren, ist dabei schon nicht mehr der Rede wert.

Wir fühlen uns nun jedenfalls ziemlich hinters Licht geführt und hegen den Verdacht einer arglistigen Täuschung - zum einen wegen der Batterie, zum anderen wegen der Auspuffanlage. Beides lässt sich natürlich wunderbar von der Gewährleistung als Verschleißteile ausschließen, aber wir sind uns sicher, dass diese Mängel bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren (wenn auch nicht sofort bemerkt :-/ ) Allerdings kann man doch davon ausgehen, dass man ein funktionsfähiges Fahrzeug bekommt oder? Wir wurden jedenfalls auf keinerlei derartige Mängel hingewiesen, was jedoch die Pflicht des Verkäufers gewesen wäre.

Wir überlegen nun, ob wir uns mit dem Verkäufer anlegen und auf die Gewährleistung pochen, ggf. sogar einen Anwalt einschalten oder vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Optimal ist keine dieser Lösungen.

Ist das schon mal Jemanden passiert und was glaubt ihr, wie man damit umgehen sollte?

Hallo,
In einem ähnlichen Fall hat sich bei uns der Händler auch quergestellt - bis ein befreundeter Anwalt ein Schreiben an das Gericht (klageerhebung) geschickt hat mit Durchschrift an den Händler. Eine Woche später war alles zu unserer Zufriedenheit erledigt und wir hatten das Geld zurück.

Andere Möglichkeit sehe ich nicht - auch für 2,3 TEUR kann man ein funktionierendes Gefährt erwarten.

CU
HaWeThie

Mon,

naja, viel mehr darf man für das Geld heutzutage leider nicht mehr erwarten. Vor allem wenn man von einem Händler kauft, der noch was investieren musste, die Gefahr der Gewährleistung trägt und trotzdem noch was verdienen möchte. Daher dürfte der Einkaufspreiseher im dreistelligen Bereich gewesen sein. Nicht ohne Grund sieht man solche Autos bei den meisten „vernünftigen“ Händlern gar nicht mehr. Aber das ist in der Gewährleistungszeit nicht das Problem vom Kunden, sondern vom Händler.
Und auch wenn Auspuff und Batterie Verschleißteile sind, so schnell sollten die nicht verschleißen.

Man könnte den Wagen dem Händler auf den Hof stellen und ihn schriftlich zur Behebung aller Mängel auffordern. Ich denke aber auch, dass hier ohne einen Anwalt nur unnütz Zeit verrinnt.

Viel Erfolg bei der Sache
Guido

Auspuffanlage könnte bei der Laufleistung auch als Verschleißteil angesehen werden. Steht dazu eigentlich was im TÜV-Bericht? Idealerweise weist der Prüfer darauf hin, an welcher Stelle bald was gemacht werden sollte.
Das mit der Batterie kann auch passen: http://www.meinpassat.de/forum/t107349.html
Dass die Zentralverriegelung nicht funktioniert, ist allerdings ein Mangel, der unter die Gewährleistung fällt.

Mit so einer alten Schüssel Autobahn zu fahren ist natürlich mutig. Trotzdem muss eine frisch reparierte Auspuffanlage funktionieren. Hier muss der Verkäufer nachbessern, und er trägt auch die Kosten der Nachbesserung.

Wenn er weiter auf stur schaltet, kann ein Schrieb vom Anwalt (auch nicht billig, aber unterm Strich lohnt es sich wahrscheinlich) Wunder wirken.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

ich verstehe weder die bisherigen Antworten nicht noch warum Ihr auch noch einen Cent in die Karre gesteckt habt. Sofern der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher (jeweils im Sinne des Gesetzes) ist, dann gilt a) daß bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, sondern allenfalls Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden kann und b) daß innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf die Beweislast (und damit ist nicht gemeint, daß der Verkäufer irgendetwas behauptet. was der Käufer dann widerlegen muß) dafür, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes nicht schon vorhanden war, beim Verkäufer liegt.

Gruß
C.

Was genau verstehst du denn nicht? Natürlich hat das Auto Mängel, und natürlich ist der Verkäufer in der Pflicht.
Die Frage ist: Was gilt in dem Fall als Mangel, und wie kann man dem uneinsichtigen Verkäufer Beine machen?
Was schlägst du denn dahingehend vor?

Gruß,

Kannitverstan

Ich verstehe daran z.B. nicht, warum da dauernd das Wort Verschleißteil auftaucht. Der Schaden an der Auspuffanlage wurde zwei Tage nach Übergabe offenbar. Da kann sich kein Händler darauf berufen, daß der Mangel durch den Gebrauch durch den neuen Käufer entstanden ist (zumal man unterstellen kann, daß sich ein gewerblicher Autohändler ein genaueres Bild von einem Fahrzeug macht, das er kaufen und wieder verkaufen will).

Ich weiß, was ich machen würde bzw. gemacht hätte, aber das unterscheidet sich grundlegend von dem, was bereits unternommen wurde. Das Problem ist nun, daß die zwei wichtigsten Beweismittel inzwischen genauso verschwunden sind wie 300 Euro, die man schon für den Ersatz dieser Beweismittel ausgegeben hat. Daß man die Reparatur auch noch bei diesem Händler hat vornehmen lassen, ist da nur noch die Kirsche auf dem Sahnehäubchen.

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Ja, aber nu is das Kind ja schon in den Brunnen gefallen. Man kann jetzt mit viel Aufwand versuchen, sich die 300 Euro wieder zu holen, oder man kann den Verkäufer mit hoffentlich relativ wenig Aufwand dazu bewegen, seine Arbeit (die Reparatur des Auspuffs) ordentlich zu machen und die übrigen Mängel (Verriegelung der Beifahrerseite und wer weiß was noch alles) zu beheben.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo!

Beim Bezahlen der Instandsetzungen nach dem Kauf wurdet ihr über die Löffel barbiert. Siehe dazu die Antwort von @C_Punkt.
Ob man für die unberechtigt geforderten 300 € weiteres Geld in die Hand nimmt und Zeit opfert, um einen Anwalt zu beauftragen, muss jeder selbst beurteilen. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass das Auto trotz seines Alters ansonsten noch in Ordnung und für die nächsten ein, zwei Jahre brauchbar ist. Ist aber ebenso unwahrscheinlich wie eine fachgerecht ausgeführte Reparatur des Auspuffs. Weiß ich nicht, weißt Du nicht, weiß auch ein zu beauftragender Anwalt nicht. Sollte man aber wissen, um zu entscheiden, ob man nur die Reparaturkosten zurück fordert oder ob der Händler das Fahrzeug zurück nehmen soll.

Mögliche Vorgehensweise: Zum ADAC, zum TÜV oder zur Dekra fahren und einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen. Kostet um die 100 €. Danach weißt Du, was mit dem Auto wirklich los ist, ob es womöglich gar nicht mehr auf die Straße gehört, ob man für die Reparaturkosten ein Fass aufmacht und/oder ob der Händler das Auto zurücknehmen und alles eingenommene Geld einschl. Anwaltskosten herausrücken muss. Der Gebrauchtwagencheck durch eine unabhängige Stelle (nicht zu verwechseln mit der Hauptuntersuchung für die TÜV-Plakette) hätte natürlich vor dem Kauf stattfinden müssen … hätte … hätte … Fahrradkette … man muss die Sache nun nehmen, wie sie ist.

Gruß
Wolfgang

Danke für die bisherigen Rückmeldungen. Ich vertrete die Meinung, dass ein tüv-geprüftes Fahrzeug für die nächsten 2 Jahre ohne größere Mängel fahrtüchtig sein sollte - egal ob in der Stadt oder auf der Autobahn.

Unser bisheriges Auto hat es leider früher aus dem Rennen genommen als geplant. Das jetztige Auto wurde nur mit der Zielstellung gekauft, dass es noch bis mindestens März 2018 fahrtüchtig bleibt und uns 3 bis 4 mal im Monat je 500 km aushält - das wusste der Händler. Danach wollten wir uns ein neues, hochwertigeres Auto kaufen. Trotz des Alters muss ich aber erwarten können, dass ich nicht innerhalb von 3 Wochen, von denen wir das Auto insgesamt nur ca. eine Woche zur Verfügung hatten, 3 mal in die Werkstatt muss und auch noch draufzahlen soll - oder etwa doch?!

Die Zahlung der ersten Reparatur erfolgte auch nur, weil wir uns den Ärger ersparen wollten und zuversichtlich waren, dass es nach der Reparatur dann funktionieren würde. Und ja natürlich haben wir es auch dort reparieren lassen, nicht zuletzt, weil der Händler auch bei einer einjährigen Gewährleistung eigentlich 2 Ausbesserungsversuche hat.

Es ist jetzt natürlich viel Zeit draufgegangen, nicht zuletzt für die Ummeldung der Autos. Sitzbezüge haben wir nun natürlich auch schon gekauft. Am einfachsten wäre es, das Auto reparieren zu lassen und zu behalten und zu hoffen, dass es noch bis mindestens März 2018 durchhält. Vernünftiger wäre es aber wahrscheinlich den Kaufvertrag rückgängig zu machen und dann eben wieder auf Autosuche zu gehen. Auf jeden Fall setzen beide Varianten Konfrontation und Ärger voraus. Und die Hauptfrage bleibt bestehen - können wir uns auf Gewährleistung berufen oder nicht? Auch wenn die Auspuffanlage ein sog. Verschleißteil ist, kann man im Rahmen der Gewährleistung davon ausgehen, dass das Fahrzeug bei Übergabe diesen Mangel bereits hatte und es aus diesem Grund repariert werden muss? Und eine weitere Frage wäre: Würde denn ein Auto mit falscher Batterie (beginnender) kaputter Auspuffanlage überhaupt TÜV bekommen? Im TÜV-Bericht steht jedenfalls nichts von Mängeln.

Im Moment weiß der Händler noch nichts vom erneuten Schaden, da wir ja erstmal abklären müssen, was nun unsere Optionen sind. Also nochmals danke für Hinweise.

Die Meinung kannst Du gerne vertreten, sie hat aber mit der Realität nichts zu tun. Dir wurde doch gerade vor Augen geführt, dass die TÜV-Plakette die vermutete Prognose zur Fahrtüchtigkeit eben nicht beinhaltet.

Zur Rechtslage schrieb @C_Punkt Zutreffendes und ich machte einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise. Mehr geht hier im Forum nicht.

Gruß
Wolfgang

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Gewährleistung heißt doch gerade nicht, daß man für die Behebung von Mängeln im Rahmen der Nachbesserung bezahlen muß.

Zum Rest siehe meine vorherigen Artikel.

Gruß
C.

Dennoch bleibt die Frage: Lag der Mangel vorher vor und wenn ja, wie kann man das nachweisen? So etwas bahnt sich doch an und wird bei einer Durchsicht sichtbar oder nicht?

Was die Batterie betrifft: Solange der Motor läuft bzw. nach kurzer Standzeit wieder anspringt, interessiert dem Prüfer die Batterie nicht weiter.
Aber wenn bei den derzeitigen Temperaturen eine heile 44Ah-Batterie nicht reicht, dann kommst Du mit einer 60Ah-Batterie wohl nicht durch den Winter. Ich denke, die war eh am Ende. Oder hast Du alle - wie Du es formulierst - angeschlossenen Verbraucher auch eingeschaltet gehabt? Also Scheiben- und (falls vorhanden) Sitzheizungen, volle Beleuchtung, Lüftung, Scheibenwischer etc.?

Mit undichtem Auspuff darf es natürlich keine HU geben. Gerade ein Krümmer bzw. Flexrohr wird aber meist relativ schlagartig undicht, was Du ja auch geschrieben hast. Ist also die Frage, wie undicht der zum Zeitpunkt der Prüfung schon war.
Das ist übrigens ein gutes Beispiel, warum eine bestandene HU nicht bedeutet, dass man mit einem Auto 2 Jahre problemlos fahren kann.
Was so kurz nach der Reparatur schon wieder undicht ist, muss man sich ansehen. Möglich, dass es jetzt den Krümmer zerrissen hat, wenn der bei der Reparatur zu sehr gelitten hat.

Dass sich die ZV von der Beifahrereseite nicht schließen lässt, muss dem Verkäufer gar nicht bekannt gewesen sein. Das wird sicherlich oftmals gar nicht geprüft. Anders die sich nicht öffnende Tür. Auch in der Preisklasse sollte ein Händler zumindest mal einen Staubsauger ins Auto gehalten haben.

Stell den Wagen dem Händler auf den Hof (wobei der sich eigentlich um den Transport auf eigene Kosten kümmern müsste, wenn der Auspuff extrem laut ist) und verlange Nachbesserung. Ob mit Hilfe eines Anwaltes oder ohne, musst Du wissen.

Viel Erfolg
Guido

Trotzdem ist es ein Mangel, der unter die Gewährleistung fällt. Wenn der Verkäufer es nicht prüft, ist das - zumindest im ersten halben Jahr nach dem Verkauf - sein Problem.

Gruß,

Kannitverstan

Es gibt ja ein kurzes Update: Wir haben uns entschieden, das Auto druchchecken zu lassen und so war das Auto heute nochmal beim TÜV für eine Hauptuntersuchung (da die DEKRA bei uns wohl keinen Gebrauchtwagencheck macht).

Dieses Mal standen erstaunlicherweise ein paar mehr Mängel auf dem TÜV-Schein, die ich einfach mal ungefiltert aufzähle: Achsaufhängung 2. Achse links und rechte Gummilagerung defekt, Schalldämpfer mitt Ummantelung defekt Gefahr des Ablösens, Flexrohr beschädigt, Umweltbelastung - Motor undicht - Ölverlust mit Abtropfen, Feinstaubplakette Kennzeichen falsch. Außerdem der Hinweis: Querlenke vorne links und rechts oben beginnendes Spiel. Das Auto soll nun innerhalb eines Monats zur Wiedervorlage gebracht werden.

Demnach hat der Händler gepfuscht. Flexrohr hat er nur verspachtelt -> hätte aber geschweißt werden müssen. Mittelschalldämpfer ist ebenfalls nur verspachtelt gewesen was auch nicht lange halten konnte. Die Achsaufhängung hätte der letzte TÜV sehen müssen (das ist kein Schaden der so schnell Auftritt).

Ja natürlich ist auch das ein Mangel, der im Zuge der Geährleistung behoben werden muss. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass der Händler nicht alle hier vorliegenden Mängel bewusst verschwiegen haben muss.

Beim Auspuff kann sich der Händler vielleicht noch herausreden, da der Mangel bei der Übergabe ja noch nicht bestanden hat - zumindest nicht in dem Maße. (Beweisen, dass der Mangel noch gar nicht bestanden hat, dürfte aber auch da schwer für ihn sein). Für alle anderen genannten Mängel muss der Händler natürlich haften.

Beste Grüße
Guido

Neues Update, für die, den der Fortgang der Misere interessiert:
Wir haben uns dazu entschlossen vom Kaufvertrag zurückzutreten, da wir nach den bisherigen Vorfällen kein Vertrauen mehr haben und auch keine Lust haben, weiterhin alle paar Wochen dort wegen irgendwas hinzufahren bzw. autolos zu sein.
Also waren wir beim Händler um eine außergerichtliche Einigung in beiderseitigem Interesse zu erzielen. Er kam ja schon mal 45 Minuten zu spät - hatte wohl gehofft, dass wir inzwischen gehen. Es wurde deutlich, dass der Händler schon häufig so vorgegangen sein muss, denn er wusste genau was er zu argumentieren hat und wo die Lücken im Gesetz sind. Er war freundlich und versuchte meiner Meinung nach uns zu beeinflussen. Auf eine erneute Fahrzeuguntersuchung seinerseits sind wir nicht eingegangen, nicht zuletzt, weil er uns nicht zugesichert hat, die Schäden auf Gewährleistung zu reparieren und weil wir verhindern wollten, dass ggf. Beweismittel zerstört werden.
Daraufhin hat er das Gespräch für beendet erklärt und ist gegangen. Das war schon interessant. Als wir hinterherrufend die Rückabwicklung des Kaufvertrags gefordert haben, kam er wieder und pochte auf 2maliges Ausbesserungsrecht. Er ließ sich also nicht darauf ein, worauf wir mit einem Anwalt drohten und er uns dann lieber erklärte, dass er damit keine Problem habe und wir dann mindestens ein halbes Jahr auf unser Geld warten müssten, falls wir es überhaupt bekommen.
Davon haben wir uns jedoch nicht beeindrucken lassen und uns mit unserem Anwalt in Verbindung gesetzt, der nun ein entsprechendes Schreiben aufsetzen wird. Wir sind gespannt, ob es dem Händler dann immernoch „scheißegal“ ist, was der Anwalt dazu sagt. Vor allem wenn der Verdacht der Steuerhinterziehung hinzukommt.