Hallo zusammen,
wir haben vor knapp 3 Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft und seither nur Ärger damit. Nun überlegen wir, wie wir weiter vorgehen sollen - Reparatur auf Gewährleistung, Kostenübernahme, Anwalt, Rücktritt vom Kaufvertrag?
Aber von vorn:
Es handelt sich um: VW Passat 3b, 174.116 km, Baujahr 04/98, Kaufpreis 2300 Euro. Also schon ein betagtes Auto mit ein paar optischen Mängeln, aber frischem TÜV - viel haben wir also nicht erwartet, außer, dass es für 1 Jahr ohne große technische Probleme fährt. Gekauft wurde es am 23.8., abgeholt am 28.8. (wegen TÜV und „Mängelbeseitigung“). Mein erster Eindruck auf dem Beifahrersitz war übrigens - ist aber schon ein bisschen lauter oder? Da hatte ich nicht unrecht wie sich später herausstellte…
Schon nach der ersten Autobahnfahrt 2 Tage später nahmen wir nach rund 50 km wahr, dass es lauter wird. Eine halbe Stunde später saßen wir mit Ohropax im Auto. Es gab also offensichtlich irgendein Problem mit der Auspuffanlage. Also wieder zurück zum Händler, der das Ganze natürlich nicht auf Gewährleistung reparieren wollte und meinte, wir wären irgendwo drüber gefahren. 1. nein und 2. das Auto liegt nicht tief. Also haben wir zähneknirschend die Kosten für die Reparatur von rund 150 Euro übernommen und waren wieder eine ganze Woche ohne Auto. Die Aussage des Verkäufers war, dass er das Flexrohr ausgetauscht und den Mittelschalldämpfer „erstmal gebaut“ hätte - was auch immer das im Detail bedeutet.
Ein paar Tage später am 12.9. sind wir also abermals auf der Autobahn gefahren und wieder das gleiche Problem - ohrenbetäubender Lärm. Jetzt haben wir also wieder den Stress mit der Reparatur an der Backe - d.h. Ärger mit dem Verkäufer, Zusatzkosten, großer Zeitaufwand, kein Auto.
Hinzu kommt, dass die Schließanlage auf der Beifahrerseite nicht korrekt funktioniert: Die Beifahrertür lässt sich auf dieser Seite gar nicht schließen, die hintere Tür bleibt generell verriegelt.
Außerdem: Bei der Abholung startete das Auto nicht. Grund sei angeblich eine entladene Batterie gewesen und wir sollen einfach ein Stück damit fahren. Nachdem das Auto nun in dieser Woche gar nicht mehr ansprang, stellte sich heraus, dass statt einer 60 Ampere-Batterie eine mit 44 Ampere verbaut war, die für alle angeschlossenen Verbraucher einfach zu gering war! Haben wir nun zwangsläufig also auch noch eine neue Batterie für rund 150 Euro gekauft!
Dass die Radkappen nach der Probefahrt entfernt wurden ohne uns darüber zu informieren, ist dabei schon nicht mehr der Rede wert.
Wir fühlen uns nun jedenfalls ziemlich hinters Licht geführt und hegen den Verdacht einer arglistigen Täuschung - zum einen wegen der Batterie, zum anderen wegen der Auspuffanlage. Beides lässt sich natürlich wunderbar von der Gewährleistung als Verschleißteile ausschließen, aber wir sind uns sicher, dass diese Mängel bereits bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren (wenn auch nicht sofort bemerkt :-/ ) Allerdings kann man doch davon ausgehen, dass man ein funktionsfähiges Fahrzeug bekommt oder? Wir wurden jedenfalls auf keinerlei derartige Mängel hingewiesen, was jedoch die Pflicht des Verkäufers gewesen wäre.
Wir überlegen nun, ob wir uns mit dem Verkäufer anlegen und auf die Gewährleistung pochen, ggf. sogar einen Anwalt einschalten oder vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Optimal ist keine dieser Lösungen.
Ist das schon mal Jemanden passiert und was glaubt ihr, wie man damit umgehen sollte?