Gebrauchtwagenkauf - nachträglich Abgasmessung

Servus,

ich habe mir vor 4 Wochen einen hergerichtet Focus MK3 St gekauft. 50.000 km, einiges an der Optik gemacht.

8ch selber konnte auch gar nicht groß beurteilen was nun Standard war und was nicht. Habe nur allgemeines prüfen können aufgrund des Wissensstands.

Ich habe nach Kauf den frühstmöglichrn Termin bei meinem Ford Händler vereinbart um das Auto prüfen zu lassen.

Heute der Anruf vom TÜV:

  • Kombination aus Downpipe, K&N Luftfilter und Auspuff (?) würde wohl dazu führen das die Abgasuntersuchung gemacht werden muss und dazu noch weitere Messungen nötig sind. In Summe 600 € mit Eintragung

Lasse ich machen, keine Frage. Da nun aber auch schon weitere Kleinigkeiten aufgefallen sind (größtenteils Verschleißteile wie Bremsbeläge etc) passt mir langsam das Gesamtangebot vom Fahrzeug nicht mehr.

Die Frage:

In wie fern muss der Verkäufer (Autohändler) sich an den Kosten beteiligen?

–> Verschleißtiele sind meines Wissens nach absolut mein Problem. Abgesehen davon das ich es für Unangebracht halte als Autohaus an Bremsbeläge zu sparen.

–> was ist mit zwingend notwendigen Eintragungen die nicht gemacht sind?

–> fehlenden ABE?

Viele Grüße

Also ein komplett verbasteltes „Tuning“-Fahrzeug ohne Straßenzulassung?

Was steht dann im Kaufvertrag?

Falls da nicht drinsteht, dass das Fahrzeug im jetzigen Zustand nicht verkehrssicher und zulassungsfähig ist, gib die Karre zurück: Zum normalen Gebrauch eines PKW gehört, dass man ihn im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf. Wenn das nicht (legal) machbar ist, hat das Fahrzeug Sachmängel.
Der Verkäufer soll sich dann bitte um die Mängel kümmern.

Falls das Fahrzeug als „Bastelbude“ gekauft wurde: Keine Chance.

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Im Kaufvertrag steht nichts von Umbauten. Als Verkaufsobjekt „Ford Focus ST“. Also auch nichts von wegen Tuning teilen oder Bastelbude.

Lt. Dem TÜV wurde aber schon einiges gemacht. Ich mein, ich selbst habe beim Kauf gesehen das der Luftfilter nicht Na h Standard aussieht, andere Federn drauf waren usw. Was ich nicht wusste das die Kombination in dem Fall problematisch ist.
Aber gut, Unwissenheit schützt nicht.

In einem anderen Forum hieß es das der Verkäufer nicht dafür zuständig ist sich um sowas zu kümmern - was ich wiederum schwach finde den nicht jeder Autokäufer ist Spezialist.
Klar informieren, aber wie gesagt, als „Laie“ nicht so einfach.

Was wären deiner Meinung nach die nächsten Schritte?
Auto zurück bringen udn auf Behebung bestehen?

Viele Grüße

Wenn der Wagen TÜV hat, dann müssten die die Umbauen danach vorgenommen worden sein und sind erst jetzt aufgefallen, dass es so nicht stimmt und unzulässig ist.

Das müsste sich der Verkäufer anrechnen lassen. Ist doch ein Mangel der bereits am Kauftag vorhanden war.

Also, wende dich an den Verkäufer und bestehe auf Nachbesserung und Kostenübernahme über die laut TÜV eintragungspflichtigen Dinge. Oder falls was geändert werden muss.

Sollte das abgelehnt werden oder sonst scheitern, gebe den Wagen zurück und verlange dein Geld zurück.

Mir ist schleierhaft warum man einen Wagen ohne neuen TÜV kauft. Das ist doch das wenigste was jeder seriöse Händler noch macht und übernimmt, wenn er den Wagen los werden will.

MfG
duck313

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DOCH!

Du bist Verbraucher (nicht Händler). Du hast das Recht, dass eine gekaufte Ware sich für den gewöhnlichen Verwendungszweck eignet. Nur wenn du ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest, dass es Einschränkungen oder Mängel gibt, müsstest du damit auch leben.

Der Uwissende (Laie) wird vom Gesetz ausdrücklich vor solchen Überraschungen geschützt.
Sobald aber der Käufer nicht „Verbraucher“ ist, sondern Gewerbetreibender ist, wird er vom Gesetzgeber nicht mehr so gut geschützt.

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