Gebrechen und Leiden in Sinne der Unfallversicheru

Beim Melden von Unfällen an die Unfallversicherung haben - soweit ich das stichprobenartig kruz feststellen konnte - alle Versicherer eine vom Sinn her enthaltene Klausel enthalten:

Lag zur Zeit des Unfalls ein Leiden oder Gebrechen vor?

Was ist denn im juristischen Sinne ein Gebrechen bzw. Leiden?

Melde ich zum Beispiel einen evtl. dauerhaften Schaden am Sprunggelenk und man hatte vor x Jahren (x>10) einen Bänderriss, war das dann ein Gebrechen?

Was wenn man keinen ärtzlich festgestellten Bänderriss hatte? Was wenn man nur umgeknickt war und evtl. einen hatte?

Hallo BigBen,

die Definition:

Gebrechen = dauernder (körperlicher, gesundheitlicher) Schaden

Leiden = einen Zustand von schwerer Krankheit, Schmerzen, seelischem Leiden o. Ä. auszuhalten, zu ertragen, zu erdulden haben

Sie müssen Fragen wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen beantworten.

Von Krankheiten o.Ä. von denen Sie oder jemand anderes nichts wissen, können Sie doch auch nichts schreiben.

Beste Grüße
tripleZ

(Finanz- und Versicherungsmakler)

Hallo!

erstmal vielen Dank für die verdammt schnelle Antwort! Die Definition ist super! Sowas hab ich gesucht.

Wenn man diese Definition zu Grunde legt, bedeutet das aber, dass man bei dieser Frage und meinem Beispiel nichts angeben muss oder?

Denn der Bänderriss von vor x Jahren ist kein Gebrechen da kein dauernder Schaden (das tat zwar vielleicht ein paar Monate weh und war mit Krüken/Einschränkungen versehen aber ist wieder abgeklungen/geheilt).

Des Weiteren ist es aber auch kein Leiden. Das Leiden war das Bänderriss damals - Schmerzen - aber diese waren nicht von Dauer und nach x Jahren ja auch irgendwann mal vorbei :smile:

D.h. beim Melden eines Unfalls am Sprunggelenk hat ein Bänderriss von vor x Jahren keine Bewandniss beim Ausfüllen dieser Frage?

Hmm aber es könnte doch sein, das der Versicherer sich darauf berufen will, dass der Schaden am Sprunggelenk bereits durch einen früheren „Schaden“ bspw. diesen Bänderriss entstanden oder zumindest mitverantwortlich ist. Also ist es als evtuelles Gebrechen zu sehen? Wohl nicht,…

Ich find das ziemlich schwer das abzuwiegen bzw. einzuordnen.

Hallo BigBen,

Ein Leiden ist die momentane gesundheitliche Beeinträchtigung.
Also eine Erkrankung die im Moment akut besteht.

Ein Gebrechen ist die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung.
Also eine chronische oder dauerhafte Erkrankung, die weiterhin Behandelt wird.

Wenn ein Bänderriss, oder vielleicht Bänderriss vor etlichen Jahren passiert ist und ausgeheilt ist, also keine gesundheitliche Beeinträchtigung mehr darstellt, ist dieser auch nicht zu melden oder mit anzugeben.
Gruß Lars

Hallo BigBen,

nehmen wir an, Sie wären ein Mandant von mir, ich würde mit Ihrer „ausgeheilten Verletzung“ anonym bei 1-2 Versicherern einen Probeantrag zur Risikoprüfung einreichen, damit ich und somit auch Sie auf der sicheren Seite sind. Alles andere wäre mir zu spekulativ und im Schadenfall hätten Sie vielleicht das Nachsehen.

Beste Grüße
tripleZ

(Finanz- und Versicherungsmakler)

Kann man mal eben nicht so einfach beantworten…
Ist bei jeder Vers anders…

Hallo

da gibt es keine " Definition " im klassischen Sinn.

Sie müssen doch wissen, wie Ihr Gesundheitszustand seinerzeit war. Der Versicherer will im Grunde nur wissen, ob durch den Unfall ein bestehendes Gebrechen oder Leiden ( z.B. ein bereits vorgeschädigter Arm ) sich weiter verschlimmert hat. Das wird dann angerechnet und verringert die Entschädigungssumme.

gruß

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Bei der Frage geht es um die Feststellung, ob die „bestehende“ Erkrankung zum Unfall führen konnte oder maßgebliche Ursache dafür war.
Nur aktuelle Gebrechen und Leiden, die medizinisch betreut werden, sind damit gemeint.
Beispiel: Diabetespatient - der durch einen Sturz einen Beinbruch erleidet. Wenn der Sturz durch die Absenkung des Zuckerspiegel kam, ist die Unfallversicherung von der Zahlung befreit. Die Ursache war die Krankheit …
weiteres Beispiel:
der Herzkranke baut einen Verkehrsunfall nach einem Herzinfarkt.

Was ist wenn…

Wenn ein Unfall eintrat, ermittelt ein Arzt als Gutachter die Höhe der unfallbedingten Invalidität und stellt dabei auch vorhandene Vorerkrankungen fest.

Wenn künftig mal eine (Unfall-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo

Die Einschätzung von „Leiden und Gebrechen“ sehen die versicherer nicht immer gleich, da bei jeder Versicherung ein anderer Sachbearbeiter sitzt und die Beurteilung oft von der Formulierung abhängig ist.
Bitte bei der Versicherung schriftlich oder per Mail nachfragen was als "Leiden und Gebrechen gewertet wird.
Bei Vorhandensein von Leiden und Gebrechen, immen dazu schreiben seit wann, seit wann keine Beschwerden mehr, Nachuntersuchungen am … mit welchem Befund usw.
Im Zweifelsfall oder wenn man sich nicht sicher ist die Versicherung auffordern, sich die entsprechenden Informationen beim Hausarzt einzuholen, damit hast Du den Joker wieder zur Versicherung geschoben und die sind im Zugzwang zu reagieren, entwerder sie holen sich die Informationen oder sie teilen mit, was sie genau wissen wollen !!!
Ich hoffe Die geholfen zu haben.
Viele Grüße

igel2222

Hmm, auf die Idee hätte ich auch mal kommen können! DANKE!
Auch an alles anderen das ihr hier so fleisig unterstützt! DANKE!