Beim Melden von Unfällen an die Unfallversicherung haben - soweit ich das stichprobenartig kruz feststellen konnte - alle Versicherer eine vom Sinn her enthaltene Klausel enthalten:
Lag zur Zeit des Unfalls ein Leiden oder Gebrechen vor?
Was ist denn im juristischen Sinne ein Gebrechen bzw. Leiden?
Melde ich zum Beispiel einen evtl. dauerhaften Schaden am Sprunggelenk und man hatte vor x Jahren (x>10) einen Bänderriss, war das dann ein Gebrechen?
Was wenn man keinen ärtzlich festgestellten Bänderriss hatte? Was wenn man nur umgeknickt war und evtl. einen hatte?