Gebrechlich und Taxifahrten

Das Problem:
Mein Bruder ist 82, wohnt allein in seinem Haus, hat keine Angehörigen in der Nähe (ich bin 400 km weg). Er ist geistig voll in Ordnung, laufen kann er nur langsam und mit Stock. Für größere Strecken braucht er einen Rollstuhl, der im Hausflur steht.
Etwa alle 10 Tage muss er einkaufen fahren und manchmal auch zu Ärzten. Bisher hat er TAXI angerufen, der Fahrer holte ihn am Haus ab, setzte ihn in den Rollstuhl, schob ihn zum Taxi (10 m), setzte ihn ins Taxi, nahm Rollstuhl mit.
Nach ausgemachter Zeit (meist 2-3 Stunden) ließ er sich auf die gleiche Weise abholen.

In dem kleinen Ort, 20 km von Bremen, gibt es 2 Taxiunternehmen. Der eine hat vor ½ Jahr gesagt, er nähme meinen Bruder nicht mehr mit; er hätte im Fahrzeug einen „fahren“ lassen.

Der zweite fängt anders an: er sagt seine Fahrten sind alle belegt, er hat keine Möglichkeit ihn mitzunehmen.

Was ist zu tun ??? mehr…

Servus,

was sagen denn die örtlich ansässigen Träger des Krankentransportes (je nach Gegend ASB, DRK, Malteser, Johanniter etc. etc.) zu dem Thema? Es gibt grade in ländlichen Gebieten noch einige, die für Sitzendtransporte ausgerüstet sind - die Fahrzeuge dafür sind auch nicht anders wie ein Taxi, bloß die Firmenreklame auf dem Auto ist eine andere.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Guten Tag,
da habe ich mich für meinen gebrechlichen Bruder schon erkundigt. „Krankenfahrten“ ja, nach Genehmigungsantrag durch die Krankenkasse 10.- Zuzahlung.
Aber er muss ja auch zumindest alle 10 Tage zu Lidl oder Aldi, was zu Essen holen. Das zahlt die KK nicht und Malteser lehnen solche „Spazierfahrten“ ab und wenn, dann kosten 5 km mit Anfahrt usw. vielleicht 60.-

Das ist leider nicht die Lösung.

Hallo erstmal!

Taxen (echte Taxen, keine Mietwagen, …) haben Beförderungspflicht, und der Unternehmer der sich nicht so geschickt anstellt, und einfach behauptet, er könne gerade keinen Wagen schicken ist ein dankbarer Watschenmann, dem man die Beförderungspflicht mal sehr deutlich mit Hinweis auf sonst drohende Konsequenzen in Erinnerung rufen sollte.

Gruß vom Wiz

Hallo,

hier sollte ein Anruf bei der zuständigen Stadtverwaltung oder dem Landratsamt weiterhelfen. Behindertentransporte sind im Normalfall regional geregelt. Dabei kann es durchaus sein, dass Taxiunternehmen verpflichtet sind, in ihrem Fahrgebiet entsprechende Fahrten durchzuführen.

In aller Regel haben die Hilfsorganisationen einen Behindertenfahrdienst. Im Gegensatz zu Krankenfahrten gibt es dabei keine medizinische Betreuung, dafür ist das Ziel auch nicht zweckgebunden. Behindertenfahrten dienen explizit der Aufrechterhaltung der Mobilität von behinderten Menschen. Das Ziel sind dabei nicht zwingend Ärzte oder Krankenhäuser, sondern auch Freizeitaktivitäten. Vielerorts werben Hilfsdienste sogar für diese Fahrten.

Ich würde nicht so schnell aufgeben, sondern noch ein wenig recherchieren, ob sich nicht doch eine zuständige Adresse finden lässt.

Schöne Grüße
Jule

Hallo,

hat der Bruder einen GdB (anerkannte Schwerbehinderung) ?

&Tschüß
Wolfgang

Wenn es nur um die Einkäufe geht, gibt es vielleicht einen Lieferservice bei einem Lebensmittelhändler vor Ort?
Bei uns im Rewe gibt es sogar die Möglichkeit am Telefon zu bestellen und dann beim Lieferanten zu zahlen- kostet zwar mehr aber dafür muss man nicht selbst raus.
Für die monatlichen Arztbesuche könnte man ja dann den bezahlten Fahrdienst der Krankenkasse in Anspurch nehmen.

Oder aber er besorgt sich eine Haushaltshilfe bzw eine Einkaufshilfe die für ihn einkauft. Es gibt doch sicherlich Schüler in seiner Nähe die sich ein Taschengeld dazu verdienen möchten.

1 Like

Hätte mich auch gewundert, wenn die Krankenkasse die Fahrten zu Lidl oder Aldi übernähme. Da bleibt dem Bruder nur, jemanden privat beauftragen,d der ihn zum einkaufen mit nimmt. 7€50 in der Stunde und Benzingeld müsste da schon drin sein. Heißt: Für eine „Spazierfahrt“ zum Einkaufen alle 10 Tage rund 27 € zusätzlich.
Im anderen Fall ist es möglich, dem Bruder den Essensplan so aufzustellen, dass er für länger wie 1 Tage einen gewissen Vorrat an Tiefkühlkost hat - bei entsprechender „Mini-
Gefriertruhe“

Grüßle
Bernd Stephanny

Hi,

ich finde es ganz schön heftig, dass manche Unternehmer sich so anstellen.

Aber eine andere Idee: Schaltet doch eine Anzeige in der regionalen Zeitung. Sucht einen Schüler oder Studenten, der für den Bruder einkaufen geht einmal die Woche. Rechnet aus was sonst die Taxifahrt gekostet hätte und gebt das als Lohn. Das wäre vielleicht eine Alternative. Vielleicht findet ihr sogar jemand, der sich bereit erklärt den Bruder ab und zu mitzunehmen oder auch mal zum Arzt zu fahren.
Ich habe das eine zeitlang für eine Nachbarin gemacht. Für sie war es eine unheimliche Erleichterung, für mich eine angenehme Tätigkeit um meine schrömmel Karre zu finazieren…

Viele Grüße,
Tina