Ist es zulässig, dass eine Bank einem Gläubiger eine Gebühr für die Abweisung einer Lastschrift berechnet (beispielsweise weil das Konto des Schuldners nicht gedeckt war oder aus anderen Gründen) ?
Hi,
und ja,
allerdings geben die meisten Gläubiger diese Kosten bei der darauf folgenden Mahnung an den Schuldner weiter. Steht im übrigen auch in der Gebührenliste des Kontos der Person die die Lastschrift in Auftrag gibt.
MFG
Ja, das macht jede Bank.