Ist die volle Gebühr von 146,69 EUR für jeden einzelnen PKW gerechtfertigt, wenn mehrere Pkws gleichzeitig, und um nur wenige Meter Umgesetzt wurden?!
Veranlasst wurde das Umsetzen durch das Berliner Ordnungsamt aufgrund einer Großveranstaltung.
Ist die volle Gebühr von 146,69 EUR für jeden einzelnen PKW gerechtfertigt, wenn mehrere Pkws gleichzeitig, und um nur wenige Meter Umgesetzt wurden?!
Veranlasst wurde das Umsetzen durch das Berliner Ordnungsamt aufgrund einer Großveranstaltung.
Da ich hier direkt angeschrieben wurde von wer-weiß-was:
Die Frage kann ich nicht beantworten. Ich empfehle in solchen Fällen, die für Mitglieder kostenlose Rechtsauskunft des ADAC in Anspruch zu nehmen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, darüber mit dem Ordnungsamt zu diskutieren, das hier aber wohl das Abschleppunternehmen (evtl. ohne besondere Prüfung, ob die Höhe der Forderung berechtigt ist ?) bereits bezahlt und entsprechende Gebührenbescheide erlassen hat (?). Dann kann man ggfls. ja auch Widerspruch einlegen usw…
Hallo vianet
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
kraroma
Hallo,
diese Frage kann ich leider nicht korrekt beantworten, sie beinhaltet Zivil- und Vertragsrecht, da kenne ich mich nicht so gut aus. Vom Gefühl her würde ich erst mal sagen, dass die Kosten anteilig berechnet werden müssen, weil er eigentlich nur die tatsächlich entstehenden Kosten umlegen darf. Entscheidend ist auch, was in seinem Vertrag, den er mit dem Ordnungsamt geschlossen hat, steht. Bitte dort mal nachfragen.
Sonst würde ich einfach erst mal nicht bezahlen und ihn bitten, die Kosten anteilig zu berechnen. Er muss den Betrag dann einklagen, und da könnte er dann Schiffbruch erleiden! Einen Versuch ist es wert, denn ich glaube gelesen zu haben, dass eine Abschlepppauschale in einer Großstadt mit Schleppen zum Betriebshof und dort unterstellen so zwischen 130 und 150 Euro liegt. Dann kann ein einfaches Umsetzen mehrerer Fahrzeuge gleichzeitig nicht für alle über 140 Euro kosten.
Viel Glück!
Ja die volle Gebühr ist gerechtfertig, beim Abschleppen wären die Kosten bedeutend höher.
Ausnahem ist es stehen Anfahrtskosten auf der Rechnung und es läßt sich Nachweisen das immer der gleiche Wagen umgesetzt hat.
Ist die volle Gebühr von 146,69 EUR für jeden einzelnen PKW
gerechtfertigt,
„gerechtfertigt“ ist die Gebühr in dieser Höhe sicher nicht, aber leider „rechtmässig“.
wenn mehrere Pkws gleichzeitig, und um nur
wenige Meter Umgesetzt wurden?!
Für das Umsetzen gibt es einen Festpreis, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand ist.
Veranlasst wurde das Umsetzen durch das Berliner Ordnungsamt
aufgrund einer Großveranstaltung.
Die entscheidende Frage hier ist ja, ob die Halteverbote wegen der Grossveranstaltung rechtzeitig aufgestellt worden waren, sodass die Halter auch eine realistische Chance gehabt hatten, diese zur Kenntnis zu nehmen und den Wagen selbst zu entfernen.
Die volle Gebühr wird i.d.R. fällig, wenn der Abschlepper gerufen werden muss, Anfahrt hat, auflädt und woanders wieder ablädt. Wenn er vor Ort mehrere Fahrzeuge nacheinander umsetzt, sollte die Anfahrtsgebühr dann nicht in voller Höhe anfallen. Allerdings muss man dem Abschlepper erst einmal beweisen, dass er nicht explizit für ihr Auto bestellt worden ist.
Ich glaube JA, da es sich hier wohl um eine Pauschale handelt, oder es müsste einzeln jeder Posten der Tätigkeit aufgelistst sein.
Hallo,
Um diese Frage beantworten zu können, müsste man die Gebührensatzung der Stadt Berlin kennen. Wahrscheinlich dürfte es aber in Ordnung gehen.
MfG
M. Stephan
Ich bin zwar kein „Rechtsgelehrter“, aber es scheint mir schon gerechtfertigt zu sein, denn der Aufwand ist ja für jedes Fahrzeug ca. gleich groß und wie soll die Gemeinde den Preis aufschlüsseln?
Nur, ich stelle die Frage: es wurde doch sicher rechtzeitig auf diese Veranstaltung öffentlich hingewiesen, wenn nicht, haben Sie hier einen Grund gegenanzugehen.
Guten Tag,
leider kenne ich die Gebührenordnung nicht und kann daher keine Antwort drauf geben.
mfg Fopo
Hallo vianet,
sorry, dass ich erst so spät antworten konnte. Zu der Höhe müsste man die Kalkulation der Bestandteile kennen (Anfahrt Abschleppfahrzeug, Aufladen/Abladen, Wegstrecke u.a.).
Es gibt unterschiedliche Rechtssprechungen dazu, die man aber so ohne weiteres nicht vergleichen kann! Das schwankt in den verschieden Ortschaften von unter 100 € bis zu 300 €!
Für Berlin entspricht das exakt dem Betrag, den die Ordnungsämter erheben.
Siehe bitte hier nach:
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/umsetzung.html#…
Hier würde ich einfach unterstellen, dass diese ordnungsgemäß kalkuliert sind. Alles andere kann man nur im Rechtsstreit herausbekommen. Der Ausgang bez. der Geldbetragshöhe ist aber sehr ungewiss.
Freundliche Grüße
Wolfgang