Gebühr: Nichteinlösung von Lastschriften ?!

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage: Meine Bank hat mir in den vergangenen Jahren immer mal wieder ein „Benachrichtigungsentgelt für Berechtigte Ablehnung einer Lastschrift“ reingedrückt. Dies
waren immerhin 2,50 Euro pro Fall. Jetzt gibt es ja das BGH Urteil 2012.
Jetzt meine Frage: Kann die Bank die Erstattung der Gebühren ablehnen oder müssen die zahlen?
Liebe Grüße

Hallo,

das gilt:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftruec…
Also bei Rückgabe mangels Deckung: Ja.

Gruß

divo

Aber das BGH hat doch eindeutig geurteilt, dass solche Gebühren unzulässig sind und auch die Vebraucherzentralen raten doch dazu, diese zurückzufordern, oder?

Hallo,

das war nach altem Recht. Inzwischen haben die Banken Ihre Bedingungen geändert und ein Entgelt ist zulässig.

LG Nils

Hi!

Das ist schon seit bestimmt 10-15 Jahren Rechtsprechung des BGH. Die Banken nennen die Gebühr um und verlangen sie weiter, weil sie verständlicherweise viel Arbeit und damit auch Kosten mit Rücklastschriften haben.

Du wirst die dir belasteten Gebühren zurück fordern können, davon gehe ich aus. Die Bank wird die Erstattung mit mehr oder weniger viel Widerstand vornehmen. Sie werden dir aber im gleichen Atemzug das Konto kündigen, weil man Stänkerer gerne draußen hat.

Je nachdem was Du bei der Bank hast, würde ich mir diesen Schritt überlegen. Vorteil: Du bekommst vielleicht 50 oder 100 € Gebühren zurück erstattet. Nachteil: Die wird das Konto gekündigt und mit der Vorgeschichte bist du nicht unbedingt gern gesehener Gast bei anderen Banken. Sicher ein anderes Girokonto wirst Du bekommen, aber bei einem Dispo wäre ich mir schon nicht so sicher…

Gruß

derschwede77

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Hallo,

Aufgrund von §670 Abs. 1 Satz 4 BGB ist die Vereinbarung eines angemessenen Entgelts zulässig. Voraussetzung sind die AGB, die haben die Kredinstitute nach dem BGH Urteil dann bereits im Juli 2012 geändert.

Geändert wurden die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren. Dort unter 2.4.3.

Bitte schau mal bei Deiner Bank diese Bedingungen an.
Daher dürfen die ab Juli 2012 bestimmt Benachrichtigungsentgelde verlangen.

Gruß

divo

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Aber das BGH hat doch eindeutig geurteilt, dass solche
Gebühren unzulässig sind und auch die Vebraucherzentralen
raten doch dazu, diese zurückzufordern, oder?

Abgesehen von der rechtlichen situation kann auch eine Bank ein Konto immer fristgemäß kündigen.

Wenn Du Dich mit einer Bank anlegen möchtest, brauchst Du Alternativen.

Zunächst mal vielen Dank für die Antworten. @Divo: Hab ich Dich richtig verstanden, dass die Bank Gebühren von vor Juli 2012 erstatten muss und ab da bis heute nicht?