Hi!
Das ist schon seit bestimmt 10-15 Jahren Rechtsprechung des BGH. Die Banken nennen die Gebühr um und verlangen sie weiter, weil sie verständlicherweise viel Arbeit und damit auch Kosten mit Rücklastschriften haben.
Du wirst die dir belasteten Gebühren zurück fordern können, davon gehe ich aus. Die Bank wird die Erstattung mit mehr oder weniger viel Widerstand vornehmen. Sie werden dir aber im gleichen Atemzug das Konto kündigen, weil man Stänkerer gerne draußen hat.
Je nachdem was Du bei der Bank hast, würde ich mir diesen Schritt überlegen. Vorteil: Du bekommst vielleicht 50 oder 100 € Gebühren zurück erstattet. Nachteil: Die wird das Konto gekündigt und mit der Vorgeschichte bist du nicht unbedingt gern gesehener Gast bei anderen Banken. Sicher ein anderes Girokonto wirst Du bekommen, aber bei einem Dispo wäre ich mir schon nicht so sicher…
Gruß
derschwede77