Gebühr trotz ungültiger IBAN

hallo community,
ich habe vor kurzem einen Betrag an ein Schweizer Konto überwiesen per online banking. Dabei habe ich wohl eine falsch IBAN verwendet. Also die IBAN war eine Zahl zu kurz. Trotzdem kam keine Beschwerde, wie sonst üblich und die Überweisung wurde angenommen und ausgeführt. Dafür fiel dann- wie ich bei einem Telefonat mit der Bank erfuhr eine Gebühr von 10 € an, da die Schweiz nicht EU ist. Am nächsten Tag kam die Rückbuchung, mit dem Hinweis, dass die IBAN falsch ist. Ist die Bank verpflichtet jetzt auch diese Gebühr rück zu überweisen? Die Bankberaterin meinte, sie muss sich erst mal informieren…
Wie seht ihr das?
ciao pucky

Hallo,

dann wurde die Überweisung wohl in Franken vorgenommen und nicht in Euro, denn die Schweiz ist Teil der SEPA und damit kosten Überweisungen in Euro in die Schweiz nicht mehr als eine Inlandsüberweisung.

Die zehn Euro? Nein, wieso? Sie hat doch ihren Teil des Vertrages erfüllt und die Zahlung ausgeführt. Dafür, daß es zu der IBAN kein Konto gab, kann sie nichts. Du bekommst Dein Porto ja auch nicht zurück, wenn Du den Brief an Dietbert Duck in Entenhausen adressierst.

Gruß
C.

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Im Prinzip schon.
Die IBAN enthält Prüfziffern, so daß sich die Gültigkeit der IBAN direkt errechnen lässt. Eine fehlende Zahl oder ein Zahlendreher fällt sofort auf und wird normalerweise auch sofort angemäkelt.

Sofern bei Überweisungen in die Schweiz tatsächlich ne IBAN genutzt wird, kommt schon die Frage auf, ob die Bank das nicht erkennen konnte oder wollte…

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Richtig und da die Überweisung online erfaßt wurde, wäre sie gar nicht angenommen worden, wenn die IBAN ungültig gewesen wäre. War sie offensichtlich nicht, also wurde sie angenommen und ausgeführt. Ob ein bestimmtes Konto bei einem anderem Kreditinstitut möglich ist oder gar existiert, kann man im ersten Falle allenfalls u.U. erkennen und im zweiten Falle unter keinen Umständen. Das ausführende Institut hat also keinen Fehler, sondern vielmehr seine Arbeit gemacht. Die Gebühr ist insofern berechtigt und muß auch nicht ausgekehrt werden.

Ach so, Nachtrag:

Was soll denn das „wollte“ bedeuten? Willst Du damit suggerieren, daß bei dem Kreditinstitut ein kleiner Troll im Keller sitzt und darauf wartet, daß eine falsche IBAN kommt, die aus purer Nickligkeit durchwinkt und sich dann an den zehn Euro Gebühren erfreut? Die Ausführung von online-Überweisung läuft vollautomatisch ab. Entweder ist die IBAN gültig oder nicht. Im zweiten Fall wird zurückgewiesen (und zwar schon bei der Eingabe) und im ersten Fall ausgeführt.

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Hast Du das als SEPA-Überweisung oder als Auslands-Überweisung erfasst? (Kann sein, dass dein Kreditinstitut andere Begriffe verwendet)

Bei letzterem findet keine Logik-Prüfung der IBAN statt, da jede weltweit mögliche Kontoverbindung angegenommen werden muss.

Wenn es eine SEPA-Überweisung gewesen wäre, wäre kein Entgelt angefallen. Außerdem spielt es keine Rolle, wie es erfaßt wurde. Eine fehlerhafte IBAN kann nie der Fehler des Kreditinstitutes sein und daher gibt’s auch keine Anspruch auf Rückerstattung des Entgeltes.

An einen Troll, der nach dem Zufallsprinzip falsche IBANs durch lässt, glaube ich nicht. Aber… daß die Prüfung für andere Länder ggf. nicht implementiert ist, schon.

So ist die Länge der IBAN für ein Land immer fest, bei der Schweiz sind es genau 21 Zeichen. Wenn, wie hier beschrieben wurde, ein Zeichen vergessen wurde, dann ist das schon keine Schweizer IBAN mehr. Aber gut, ich denke nicht, daß die Länge geprüft wird.
Bleibt die Prüfziffer. Ganz billig ist die Chance, daß zwei IBANs die gleiche Prüfziffer haben, etwa 1:100. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, durch Vergessen einer Ziffer eine IBAN mit gleicher Prüfziffer zu erhalten, kann ich nicht sagen. Vielleicht lasse ich meine CPU mal heizen…

Wie auch immer: Es wäre ein großer Zufall, wenn auch die falsch angegebene IBAN eine gültige IBAN wäre. Das könnte man ja mal auf https://www.ibancalculator.com/iban_validieren.html prüfen…

Bei einer SEPA-Zahlung sicherlich, aber das war hier ja keine. Bei einer SEPA-Zahlung wird sicherlich auch in den meisten Fällen (wenn die Zahlung nicht gerade an eine kleine, lokale Bank auf Borneo geht) die Prüfziffer mitgeprüft, aber das war hier ja keine.

Wie man es dreht und wendet: wenn der Kunde eine falsche IBAN angibt, kann das Kreditinstitut nichts dafür. Die Zahlung wurde wie beauftragt ausgeführt und genau dafür gibt es das Entgelt. Nicht dafür, daß sich am Ende ein Konto für die Zahlung bei der empfangenden Bank findet oder gar, daß das das Konto des richtigen Empfängers ist.