Gebühren für Abtretungsvertrag ?

Gebühren für Abtretungsvertrag ?

Hallo , ist es zulässig , dass die Bausparkasse eine Abschlussgebühr für den Abtretungsvertrag an die Bannk , von mir verlangt , obwohl im Abtretungsvertrag davon nichts erwähnt ist ? Die Gebühr soll nbei einer Abtretungssumme von 70.000 Euro = 1120 Euro betragen. MfG Karsten

hallo,

wenn im abtretungsvertrag oder in den allgemeinen bedingungen zum bsv oder in der gebührenordnung nichts drin steht, dann ist das nicht rechtens.
sonst ja, bzw. kommt auf die konditionen an.

saludos, borito

Hallo und vielen Dank für die antwort.

Im Abtretungsvertrag steht wörtlich:
Die Bank wird dem Sicherungsgeber die Geltendmachung der an sie abgetretenen Rechte aus dem Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich anzeigen.Dies kann mit einer Zahlungaufforderung verbunden werden.

Ich gehe davon aus , dass ich als Sicherungsgeber bezeichnet werde.
Es steht hier aber weder eine Summe , noch die Prozent der ,kann" Zahlungsaufforderung.
Kann das die Abschluss - Gebühr sein ? Und muss ich diese zahlen ?

MfG Karsten

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Im Abtretungsvertrag steht wörtlich:
Die Bank wird dem Sicherungsgeber die Geltendmachung der an sie abgetretenen Rechte aus dem Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich anzeigen.Dies kann mit einer Zahlungaufforderung verbunden werden.

Ich gehe davon aus , dass ich als Sicherungsgeber bezeichnet werde.
Es steht hier aber weder eine Summe , noch die Prozent der ,kann" Zahlungsaufforderung.
Kann das die Abschluss - Gebühr sein ? Und muss ich diese zahlen ?

MfG Karsten

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

hallo,

du bist nicht der sicherungsgeber. sicherungsgeber ist der, an den der bsv abgetreten wird.
überhaupt gibt es keine „abschlussgebühren“ für abtretungsverträge.
um genau zu wissen, worum es geht, müsste man alle hintergründe und die verträge kennen.
frag doch einfach bei der bsk nach, wie sich der geforderte betrag ermittelt und auf welchen vertraglichen passus sich die bsk beruft. dann weisst du’s genau.

saludos, borito

Hallo,
wenn der Bausparvertrag an die Bank abgetreten wird, gibts einfache Abtretungsformulare der Bank, die die Bausparkasse gegenzeichnet. Gebühr wenn überhaupt: sehr gering!
Mit welchem Aufwand wird die Gebührenhöhe begründet?
Selbst bei einer notariellen Abtretung sind die Gebüphren nicht so hoch?
ODer ist es eine Grundschuldeintragung?
Viele Grüße
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Hallo und vielen Dank für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten

Hallo ,

wie mir von dem Außendienst der bausparkasse mitgeteilt wurde, handelt es sich um die Abschluss-Gebühr für den Bausparvertrag , welchen ich für den Abtretungsvertrag abgeschlossen habe.
Diese Abschlussgebühr muss angeblich sofort gezahlt werden wenn man den Bausparvertrag zur Tilgung des Darlehens nimmt ?
Etwas schriftliches liegt mir jedoch nicht vor , außer ein ausgefülltes Überweisungsformular !?
Kann das sein ?

MfG
Karsten

Hallo,

es ist so: Erst wenn die Abschlussgebühr VOLL gezahlt ist, bekommt der Vertreter die Provision!!!

Warum soll überhaupt die tilgung über einen Bausparvertrag laufen?

Welche tilgung (in % des Darlehens) ist vereinbart?

Ich vermute mal:
Die Sollzinsbindung des Darlehens läuft nur 10 Jahre und das Darlehen soll mit dem bausparvertrag im 11. jahr getilgt werden?
In dieser Zeit sollen x % der Bausparsumme eingezahlt sein, damit das Bauspardarlehen im 11. jahr zugeteilt wird?

Für diese Zuteilung gibts aber leider keine zeitliche Garantie! Wenn also zu wenig eingezahlt ist oder die Bausparkasse die Zuteilung aus irgendwelchen Gründen nicht nach 10 Jahren machen kann/will , dann lässt sich der Bausparvertrag evtl. zwar teilen, doch es bleibt noch ein Rest, für den dann ab dem 11. jahr ein sehr viel höherer Zinssatz als heute bezahlt werden muss - Zinsen aus der Vergangenheit habe ich auf meiner HOmepage http://www.hs-baufinanzierung.de

Viele Grüße
Heinz

Hallo
und vielen Dank für die Antwort.
Meine Vermutung war auch , dass die Einmalzahlung der schnellen Provisionszuteilung dient.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten