Gebühren für eine Überweisung?

Dienstleister (z.B. ein Internet-Provider) bieten als Bezahlmöglichkeiten vor allem Bankeinzug und Überweisung an. Alles kostenlos, auch wenn Dienstleister natürlich am Bankeinzug interessiert sind.

Angenommen einer dieser Anbieter will dann von einem Monat auf den anderen, nach Vorankündigung, eine Gebühr verlangen (Aufwandsentschädigung!?), wenn man die Rechnung selbst überweist. Ist das rechtens?

Es gab ja die Diskussion, dass Banken sehr hohe Gebühren verlangen, z.B. für Rücklastschriften, die eindeutig überzogen waren, was auch gerichtlich bestätigt und untersagt wurde. Die Regel ist es trotzdem noch! Wo liegen da die Grenzen zwischen berechtigter Berechnung und übertrieben hoher oder gar nicht nachvollziehbarer Erhebung von Aufwandsentschädigungen/Gebühren?

Hallo,

ich habe für eine Firma gearbeitet, die ec-Terminals vertreibt. Auch Händlern entstehen Gebühren für bargeldlose Zahlungen. Eine Kreditkartenzahlung kostet dem Onlinehändler im Schnitt 3-5% Disagio vom Umsatzwert zzgl. einer Transaktionsgebühr von 10-30Cent. In der Regel werden diese Kosten auf den gesamten Warenwert umgerechnet. Es gibt aber auch solche, die versuchen Ihren Gewinn zu optimieren. So lange der Kunde es mitmacht… Eine Obergrenze ist mir bei den genühren nicht bekannt. Eigentlich regelt dieses der Wettbewerb, da der Markt im Internet ja sehr transparent ist.

Ggf. auch interessant:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handel-darf-ge…

Wenn es nur um die Bezahlung der Rechnung gehen sollte, gibt es auch hier entsprechende Firmen (sofortrechnung…), die den eigentlichen Zahlungsprozess mit Zahlungsgarantie und Inkasso etc. abwickeln. Soll heißen, dass eine Zahlung per Rechnung nicht zwingend kostenlos für den Händler ist.
Hat er einen Partner für diese Zahlungsart, wird alles in den Händlerbedingungen geregelt. s.o. bei Mastercard/VISA. Ohne Partner sollte es dem Händler freigestellt sein. Kann ich aber nicht zu 100% verifizieren.

Geht es um einen bestimmten Händler? Bin jetzt neugierig geworden :smile:

Bei weiteren Fragen versuche ich gerne noch weiterzuhelfen.

Viele Grüße
Jascha Kampz

Danke für die ausführliche Antwort.
Ja, es geht um einen bestimmten, aber nicht Händler, sondern Dienstleister. Oder doch Händler? Es handelt sich um einen Anbieter von Internet, Telefon & Co. Aber ich wurde beim Erstellen des Threads ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man keine Namen nennen und nur „Pseudo-Fälle“ erfragen darf :wink:

Hallo,

bitte stellen Sie diese Frage einem Juristen.

Viele Grüße

Natürlich steht es jedem Dienstleister frei, für eine Leistung ein Entgelt zu fordern, obwohl er diese Leistung früher einmal kostenfrei anbot.
Seriöse Anbieter informieren Ihre Kunden über diese Änderung ein paar Monate im Voraus.
Meist steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters auch, dass Änderungen als akzeptiert gelten, wenn diesen nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen wurde.
Ein Widerspruch zieht aber meist die Kündigung des Vertrags durch den Anbieter nach sich.
Mit der Frage, ob Entgelte für Leistungen angemessen sind, beschäftigen sich immer wieder Gerichte. Meiner Meinung tut es nicht Not: bezahlen und Anbieter wechseln. Nicht hinterher weinen, dass man die Preisänderung zu spät sah.