Dienstleister (z.B. ein Internet-Provider) bieten als Bezahlmöglichkeiten vor allem Bankeinzug und Überweisung an. Alles kostenlos, auch wenn Dienstleister natürlich am Bankeinzug interessiert sind.
Angenommen einer dieser Anbieter will dann von einem Monat auf den anderen, nach Vorankündigung, eine Gebühr verlangen (Aufwandsentschädigung!?), wenn man die Rechnung selbst überweist. Ist das rechtens?
Es gab ja die Diskussion, dass Banken sehr hohe Gebühren verlangen, z.B. für Rücklastschriften, die eindeutig überzogen waren, was auch gerichtlich bestätigt und untersagt wurde. Die Regel ist es trotzdem noch! Wo liegen da die Grenzen zwischen berechtigter Berechnung und übertrieben hoher oder gar nicht nachvollziehbarer Erhebung von Aufwandsentschädigungen/Gebühren?