Gebühren für gescheiterte Lastschrift seitens Bank

Hallo,

ich hab eine Frage und zwar bin ich Kunde bei der Postbank und habe dort ein ganz normales Girokonto.

Es wurde versucht von meinem Konto ein Betrag abzubuchen, welchen ich nicht in Auftrag gegeben habe.

Da es ein größerer dreistelliger Betrag war (für mich als Student viel Geld) wies das Konto keine ausreichende Deckung auf.

Die Transaktion konnte daher nicht durchgeführt werden.

Was mich wundert ist, dass mir seitens der Postbank ein Entgelt in Rechnung gestellt wurde in Höhe von 2,40 Euro angeblich für die Benachrichtung.

„Entgelt Benachrichtigung nicht ausführbarer Auftrag siehe Anlage zum Auszug“

Ich habe da schon angerufen und die meinten da könnte man nix machen und das wäre in Ordnung so.

Ist es nicht normalerweise so, dass die Gebühren bei einer Rücklastschrift durch die ausstellende Bank an den Auftraggeber der Lastschrift zurückgegeben werden?

Ich sehe nicht ein, dass ich für den Fehler Anderer jetzt auch noch was bezahlen soll.

Danke und guten Rutsch…

hi

Ist es nicht normalerweise so, dass die Gebühren bei einer
Rücklastschrift durch die ausstellende Bank an den
Auftraggeber der Lastschrift zurückgegeben werden?

Die Gebühren der Rücklastschrift wurden Dir nicht angelastet. Da hast Du recht, die werden an den Auftraggeber der Lastschrift zurückgegeben.

Die Bank hat Dir dafür etwas verrechnet, daß sie Dich verständigt hat, daß eine Lastschrift nicht durchgeführt wurde. Laut Zahlungsdienstegesetz ist das erlaubt

Gruß
Edith

Rücknahme oder klarer Fall für Bankenwechsel

Es wurde versucht von meinem Konto ein Betrag abzubuchen,
welchen ich nicht in Auftrag gegeben habe.

BTW: Woher wußte der Abbuchende Deine Bankverbindung?

Ich sehe nicht ein, dass ich für den Fehler Anderer jetzt auch
noch was bezahlen soll.

Sehe ich auch so! Egal was in den Bank- AGB’s etc. steht.

Ich an Deiner Stelle würde die Bank schriftlich zur Rücknahme der Gebühr auffordern, und beim kleinsten Abweichen davon die Bank wechseln. Die Einschaltung des Ombudsmannes wäre hier wegen Zeitaufwand „a touch to much“.

Wir verlangen diese Gebühr übrigens nicht. Bitte keine PM deshalb. Danke.

Danke und guten Rutsch…

Grüße

Erdbeerzunge

Ich sehe nicht ein, dass ich für den Fehler Anderer jetzt auch
noch was bezahlen soll.

Sehe ich auch so! Egal was in den Bank- AGB’s etc. steht.

Woran soll denn die Bank erkennen, ob die LS autorisiert war oder nicht? Richtig: kann sie nicht. Insofern ist der Bank auch kein Vorwurf zu machen.

Ich an Deiner Stelle würde die Bank schriftlich zur Rücknahme
der Gebühr auffordern, und beim kleinsten Abweichen davon die
Bank wechseln.

Für 2,40? Wie bewertest Du denn Deine Freizeit?

Gruß
C.

2 Like

Woran soll denn die Bank erkennen, ob die LS autorisiert war
oder nicht?

Indem sie der Kontoinhaber darauf hinweist??

Ich an Deiner Stelle würde die Bank schriftlich zur Rücknahme
der Gebühr auffordern, und beim kleinsten Abweichen davon die
Bank wechseln.

Für 2,40? Wie bewertest Du denn Deine Freizeit?

Eine Email an die Bank dauert nicht sooo lange.

Gruß
C.

Grüße

Erdbeerzunge

Woran soll denn die Bank erkennen, ob die LS autorisiert war
oder nicht?

Indem sie der Kontoinhaber darauf hinweist??

Und das soll sie dann glauben? Oder soll die Bank dann die Bank des Einreichers anschreiben und diese dann wieder den Einreicher? Die LS ist eine Sache zwischen dem Einreicher der Lastschrift und dem Zahlungspflichtigen. Hat er zu unrecht eine LS eingereicht, ist schadenersatzpflichtig. Das KI hat nur seinen Kunden benachrichtigt und dafür das vereinbarte Entgelt in Rechnung gestellt.

Ich an Deiner Stelle würde die Bank schriftlich zur Rücknahme
der Gebühr auffordern, und beim kleinsten Abweichen davon die
Bank wechseln.

Für 2,40? Wie bewertest Du denn Deine Freizeit?

Eine Email an die Bank dauert nicht sooo lange.

Mit einer Email bekommt man wohl kaum ein neues Konto. Von der Umstellung aller Daueraufträge und Einzugsermächtigungen, der Benachrichtigung des Arbeitgebers, der Änderung aller online und sonstwo hinterlegten Zahlungsinformationen usw. ganz abgesehen.

Gruß
C.

1 Like

ups. bin ja immer noch angemeldet. Wie kommts? Mal schauen ob wieder die Zensur zuschlägt??

Zum Thema. LittlePanda hat Recht, das ist leider erlaubt.
Mit SEPA wird das ja allso noch toller und einfacher (für die Bank)
Nicht nur bei der Postbank.

Übrigens, das ist ja gerade der „Trick“ C-Punkt.
Wegen 2,40 € werden schon viele nichts unternehmen!
Das denken wohl sehr viele (seriöse) Unternehmen.

Wenn alle dagegen - selbstredend wenn sinnvoll und berechtigt - vorgehen würden, dann wäre dieser „Erwerbszweig“ ziemlich schnell ausgetrockent.

Aber im Falle von dem hier geschilderten unberechtigten Abzug würde ich mich an den wenden, der den Einzug (unberechtigt) veranlasst hatte, wenn der nicht
gerade in Afrika, oder sonst wo zu finden ist.

Die LS ist eine Sache zwischen dem Einreicher der
Lastschrift und dem Zahlungspflichtigen. Hat er zu unrecht
eine LS eingereicht, ist schadenersatzpflichtig. Das KI hat
nur seinen Kunden benachrichtigt und dafür das vereinbarte
Entgelt in Rechnung gestellt.

So einfach ist es nun einmal nicht:
Nur damit die Banken so wenig Arbeit wie möglich haben wurde darauf verzichtet, daß der Einreicher einer Lastschrift die Legitimation für diese Lastschrift gegenüber seiner Bank nachweisen muß.

Nur wenn es Ärger gibt, muß der Einreicher einer Lastschrift diese Legitimation gegenüber seiner Bank eventuell nachweisen.

Natürlich hat jeder Kontoinhaber der Teilnahme am Lastschriftverfahren zugestimmt (sonst hätte er sein Konto oft nicht bekommen), so daß in der Theorie die Berechnung von Kosten für geplatzte unberechtigte Lastschriften rechtlich einwandfrei ist.
In der Praxis hätte z.B. ich keine Lust, Kosten zu bezahlen, welche durch illegale Lastschriften von meinem Konto entstehen.

Wir führen auf Kundenwunsch die Konten übrigens auch komplett ohne Lastschriftmöglichkeit.

Erdbeerzunge

Übrigens, das ist ja gerade der „Trick“ C-Punkt.
Wegen 2,40 € werden schon viele nichts unternehmen!

Es geht nicht darum, nichts zu unternehmen, sondern darum, 1. den richtigen anzusprechen (Einreicher) und 2. nicht gleich die Kontoverbindung zu kündigen. Im übrigen wird man von 2,40 auch nicht reich, weil die Bearbeitung des Vorganges deutlich mehr kostet.

Lastschrift und dem Zahlungspflichtigen. Hat er zu unrecht
eine LS eingereicht, ist schadenersatzpflichtig. Das KI hat
nur seinen Kunden benachrichtigt und dafür das vereinbarte
Entgelt in Rechnung gestellt.

So einfach ist es nun einmal nicht:
Nur damit die Banken so wenig Arbeit wie möglich haben wurde
darauf verzichtet, daß der Einreicher einer Lastschrift die
Legitimation für diese Lastschrift gegenüber seiner Bank
nachweisen muß
.

Das erleichtert ganz offensichtlich nicht nur den Kreditinstituten das Leben, sondern vor allem den Einreichern von Lastschriften. Die Mehrzahl der LS kommt ja nicht von irgendwelchen Einmalgeschäften, sondern resultiert aus dauerhaften Geschäftsbeziehungen. Alleine Telekom und Konsorten müßten tausende Mitarbeiter einstellen, um die Übertragung von Einzugsermächtigungen an die KI zu managen.

Natürlich hat jeder Kontoinhaber der Teilnahme am
Lastschriftverfahren zugestimmt

Von einer derartigen abzugebenden Erklärung habe ich noch nichts gehört.

In der Praxis hätte z.B. ich keine Lust, Kosten zu bezahlen,
welche durch illegale Lastschriften von meinem Konto
entstehen.

Diese Unlust formuliert man aber tunlichst nicht gegenüber dem Boten des Problems, sondern gegenüber demjenigen, der als einziger schuld an der Veranstaltung ist.

C.

Hallo,

du schreibst, dass du die Abbuchung nicht in Auftrag gegeben hast. Meinst du damit, dass du keine Einzugsermächtigung erteilt hast oder dass diese eine Buchung nicht abgesprochen war?
LG Nils

Edith und andere, die die Vorgehensweise der Postbank (und anderer Banken) für erlaubt halten, haben (zum Glück) nicht recht!

Denn bereits vor Jahren entschieden der Bundesgerichtshof und das LG Frankfurt/M., daß Entgelte für diese Leistungen unzulässig sind (Az: XI ZR 5/97; Az: XI ZR 197/00 und Az.: 2/2046/99)!

Es wird jedoch trotzdem von Postbank & Co. leider immer wieder (unbekümmert über zwischenzeitliche weitere Urteile zu Gunsten der Verbraucher) versucht - in der Hoffnung, daß der angeblich zur Zahlung verpflichete Bankkunde sich um derart geringe Beträge wohl nicht kümmern würde. Eine Geldmaschine für die Banken, denn die Masse macht’s!

Betroffenen Verbrauchern kann nur geraten werden, auch kleinere Beträge stets zurückzufordern!