Hallo,
ich hab eine Frage und zwar bin ich Kunde bei der Postbank und habe dort ein ganz normales Girokonto.
Es wurde versucht von meinem Konto ein Betrag abzubuchen, welchen ich nicht in Auftrag gegeben habe.
Da es ein größerer dreistelliger Betrag war (für mich als Student viel Geld) wies das Konto keine ausreichende Deckung auf.
Die Transaktion konnte daher nicht durchgeführt werden.
Was mich wundert ist, dass mir seitens der Postbank ein Entgelt in Rechnung gestellt wurde in Höhe von 2,40 Euro angeblich für die Benachrichtung.
„Entgelt Benachrichtigung nicht ausführbarer Auftrag siehe Anlage zum Auszug“
Ich habe da schon angerufen und die meinten da könnte man nix machen und das wäre in Ordnung so.
Ist es nicht normalerweise so, dass die Gebühren bei einer Rücklastschrift durch die ausstellende Bank an den Auftraggeber der Lastschrift zurückgegeben werden?
Ich sehe nicht ein, dass ich für den Fehler Anderer jetzt auch noch was bezahlen soll.
Danke und guten Rutsch…