Hallo, jemand schließt Forward-Darlehen ab zur Immobilien-Finanzierung. Alles ist unter Dach und Fach, 3 Monate nach Vertragsabschluss kommt eine Rechnung von der Bank über ca. 300 Euro mit dem Hinweis, es handle sich um eine „Gebühr für Sicherheitsnachträge“. Ist das Rechtens? Hat man hier ein Sonderkündigungsrecht für die Darlehen?
Frage 1: Ist derjenige Verbraucher oder Kaufmann?
Frage 2: Wurden die Gebühren explizit vereinbart unter dem Punkt Kosten oder nicht?
Hallo,
das kann ich, ohne den Vertrag zu kennen nicht beurteilen. Ich gehe aber davon aus, dass die Bank dieses im Vertrag mit aufgeführt hat. Die Bank muss doch die neuen Darlehen im Grundbuch sichern. Bei einer Kündigung, falls das überhaupt möglich ist, würden nochmals die Gebühren für die Löschung entstehen.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Guten Tag,
da ich mit dem Verwendungszweck nichts anfangen kann - weiss also nicht, was damit gemeint ist, kann ich leider nicht helfen. Ggf mal an die Verbraucherberatung wenden.
Viele Grüße
Britta
Grundsätzlich ja, wenn es ich um für diese Bank neu zu bewertende, also neue Sicherheiten handelt. Wenn es sich um von dieser Bank bereits beurteilte Sicherheiten handelt, ist es m. E. Abzocke. Bitte prüfe Deine Verträge, ob darin von dieser Gebühr irgendwo die Rede ist. Eventuell solltes Du bei der Bank nochml nachdrücklich vorstellig werden uns reklamieren. Genaueres kann Dir aber die Verbraucherzentrale sagen. Die sind mit den Bankgebühren stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Hm, den Begriff hab ich gerade mal gegooglet und nichts erwähnenswertes gefunden. Mir sagt der Begriff so auch nichts, am ehesten würde wohl die Eintragung einer zusätzlichen Grundschuld dem Begriff entsprechen, wobei da immer ein Notar mit im Spiel wäre und ihr somit darüber informiert sein solltet. Oder es handelt sich um die Abtretung einer Lebensversicherung!? Daher würde ich mal den Berater fragen, um was es sich genau handelt, am besten schriftlich. Dann lässt sich anhand des Vertrages nachvollziehen, ob die Gebühr rechtens ist, auf den ersten Blick würde ich sagen, dass sie es nicht ist. Man müsste die Verträge sehen.
Hallo Beatkatze. „Gebühr für Sicherheitsnachträge“ sagt mir überhaupt nichts. Wenn es aber Sicherheitsnachträge geben sollte, sind diese mit Sicherheit im Kreditvertrag genannt bzw. geregelt. Ich würde dort mal nachlesen wenn das geht.
Hallo,
die Gebühren etc. müssten im Forward-Vertrag oder den AGB ersichtlich sein. Ggf. würde ich zunächst versuchen, bei der Bank einen Gebührenverzicht zu erreichen. Dann, falls erforderlich, die Verbraucherberatung einschalten, letztes Mittel ein Anwalt.
Gruß
Hallo, Beatkatze,
irgendwo im Kleingedruckten des Preis- und Leistungsverzeichnisses (natürlich in der Regel dem Forwardangebot nicht anhängig) wird stehen, dass die Bank berechtigt ist, € 300,00 an Gebühren zu nehmen.
Ob Du deshalb ein Sonderkündigungsrecht hast bezweifle ich.
Ich würde so vorgehen:
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In einem Schreiben an die Filiale die Verwunderung der Gebührenbelastung zum Ausdruck bringen. Dazu die Aufforderung an die Bank Dir darzulegen, wo Du die Berechtigung der Gebührenbelastung im Preis- und Leistungsverzeichnis nachvollziehen kannst
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Nach erhaltener Antwort freundliches Schreiben direkt an den Vorstand sinngemäß mit dem Hinweis, seit Jahren treuer Kunde der Bank zu sein, weiterhin aufgrund des Forwards bewiesen zu haben, Treue halten zu wollen und die Enttäuschung über die Belastung zum Ausdruck bringen. Abschliessend um Überprüfung der Belastung bitten.
Hört sich alles sehr diplomatisch an obwohl Dir bestimmt der Kamm schwillt; bringt oftmals aber mehr, als die Keule zu schwingen und in den Krieg zu ziehen.
LG,
Frank
Hallo Beatkatze,
Kosten im Zusammenhang mit dem Darlehen müssen normalerweise im Kreditvertrag stehen. Es könnte sein, dass in den Darlehensbedingungen noch entsprechende Hinweise stehen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht deshalb m.E. nicht.
Ich würde noch einmal mit der Bank sprechen, wo die Kosten im Darlehensvertrag benannt sind.
Gruß Claudia
Hallo Frank, herzlichen Dank, das ist ein guter Vorschlag!
Hallo,
was steht zu „Gebühr für Sicherheitsnachträge“ in den AGBs ? Was ist das überhaupt? (Bank fragen)
So etwas hatte ich nohc nie!
Vg
Heinz
seit 1982: www.hs-baufinanzierung.de
Hallo Beatkatze,
die Frage ist tatsächlich, ob das mit dem Darlehen zu tun hat. Also entweder mit dem Darlehensvertrag und ggf. weiteren Unterlagen abgleichen oder einfach die Bank fragen, was es damit auf sich hat. Bei einer Baufi werden eigentlich immer Sicherheiten = Grundschulden bestellt. Diese Kosten sind immer vom Kreditnehmer zu tragen. Von daher kann das alles iO sein. Aber am besten einfach abklären mit der Bank.
Michael
Hallo, Beatkatze,
wenn sich an der bisherigen Vereinbarung der Sicherheiten durch das Forward-Darlehen nichts geändert hat, ist die Berechnung von Gebühren nicht korrekt, außer es wäre in den Bedingungen fest vereinbart, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Widersprich der Belastung und sollte man nicht darauf eingehen, drohe ruhig mit dem Hinweis, daß du den Vorgang dem Ombutsmann für das Kreditgeschäft zur Prüfung übergeben wirst. Ein Sonderkündigungsrecht steht dir allerdings durch die Gebührenberechnung nicht zu.
Hoffe, dir behilflich gewesen zu sein und bleibe
beste Grüße
Wolfgang
Hallo Wolfgang! Mit der Bank wurde inzwischen vereinbart, dass sie die Gebühren übernimmt. Also herzlichen Dank für den Rat!
Hallo Michael, danke für den Tipp! Nach einigen Telefonaten wurde geklärt: die Bank übernimmt die Kosten.
Hallo Claudia, eine Lösung wurde inzwischen mit der Bank vereinbart. Danke für den Tipp!
Hy,
nichts für ungut.
Drücke Dir die Daumen, dass Ihr auf diesem Wege Erfolg habt. Solltest Du diesbezüglich noch mal eine Frage haben oder später zum Thema Immobilienfinanzierung Rat brauchen sprich´ mich gerne wieder an.
Ansonsten alles Gute,
Frank
Hallo Frank, herzlichen Dank, das ist ein guter Vorschlag!
Hallo Beatkatze,
Kosten, die mit der Finanzierung zusammen hängen, müssen im jeweiligen Darlehensvertrag (Forward-Vereinbarung) berücksichtigt und im sogenannten Effektivzins ausgewiesen werden. Wenn die Kosten zuvor aufgeführt wurden und das Widerrufsrecht (14 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen) verstrichen ist, sieht es eher schlecht aus. Wenn die Kosten nicht angegeben oder aufgeführt sind, besteht aus meiner Sicht Handlungsspielraum…hoffe ich konnte ein bisschen helfen… mfg Sondey