Hallo,
einer Fehleinschätzung bin ich offensichtlich unterlegen, die o.a. Gebühren seien bei TÜV und DEKRA gleich, behördlich festgesetzt.
Musste nun feststellen, dass nach Gebührenliste TÜV-Nord für Nds dafür € 53,55 (incl.MwSt) nimmt, DEKRA jedoch € 60,10.
DEKRA berechnet zudem darin auch noch
- „Vorgaben nach Nr.1 Anlage VIIIa StVZO“ : € 1,19 + MwSt
- „Vergütung gem. Anl. VIIIb zu §29 StVZO“ : € 5,50 + MwSt
Was verbirgt sich im Klartext hinter diesen beiden Positionen ?
Gruß
Karl