Gebührenrechnung vom Amtsgericht

Hallo,

gestern habe ich eine Rechnung vom Amtsgericht bekommen, mit der ich so gar nicht gerechnet habe und und deren Inhalt mir auch nicht klar ist. Vielleicht kann mir jemand helfen? Danke schön!

Wir haben vor ziemlich genau zwei Jahren eine Wohnung in einem Neubaublock gekauft und wohnen inzwischen auch schon über ein Jahr in der Wohnung. Und jetzt kommt plötzlich eine Rechnung vom Amtsgericht daher, in der (nicht gerade wenig) Geld für eine
„Löschung der Aufl. Vormerkung“
„Eigentumsumschreibung“ und
„Katasterfortführungsgebühr“
verlangt wird.

Was sind das denn für Kosten, was ist eine Löschung der Aufl. Vormerkung und eine Katasterfortführungsgebühr? Und wieso wird erst jetzt eine Eigentumsumschreibung vorgenommen, ich war der Meinung, die Wohnung gehört mir schon lange?!

Mit welchen unangenehmen Überraschungen muß ich denn in Zukunft noch so alles rechnen?

Vielen Dank für die Hilfe,
Gruß aus München, Stefan

Hallo Stefan!
Keine Panik, aber das ist normal.

Die Auflassungsvormerkung wird nach Abschluß des Kaufvertrages ins Grundbuch eingetragen und bedeutet (mal unjuristisch gesagt) soviel wie „Reservierung“, d.h. Du bist als neuer Eigentümer im Grundbuch VORGEMERKT und kannst nun den Kaufpreis gefahrlos überweisen.

Erst wenn der Kaufpreis bezahlt ist, wirst Du Eigentümer im rechtlichen Sinne und als solcher im Grundbuch eingetragen. Die Auflassungsvormerkung ist somit überflüssig und wird gelöscht. Dieser Vorgang kann ziemlich lange dauern, wie in deinem Fall sogar ein oder zwei Jahre.

Die Katasterfortführungsgebühr betrifft das Vermessungsamt, wo Du als neuer Eigentümer ebenfalls vermerkt wirst.

Damit ist der Kaufvertrag nun endgültig abgeschlossen, normalerweise dürften keine weiteren Kosten mehr auf Dich zukommen.

Viele Grüße

Armin

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Hi,

Armin, danke für Deine Antwort. Jetzt bin ich etwas schlauer - wieder was gelernt :wink:

Noch’ne Frage: Wie sieht das denn aus, ist es denn sicher, daß ich als Käufer solche Kosten alleine tragen muß oder kann ich denn nicht zumindest einen Teil davon auf den Verkäufer/Bauträger abwälzen?

Gruß aus München,
Stefan

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