Gebührenzahlung trotz fehlendem Anschluss

Guten Abend,
im Juli 2014 würde meine Kündigung meines Komplettanschlusses bei der Telekom wirksam werden.
Wegen Umzug  in eine andere Wohnung zum 1.4.2014 habe ich Sonderkündigungsrecht bei der Telekom da mein Tarif in der neuen Wohnung nicht verfügbar ist. Ich habe den Umzug im Februar 2014 angemeldet, Jetzt fordert die Telekom noch für die Monate April und Mai die Gebühren obwohl ich garnicht mehr in der Wohnung wohne und  in meiner neuen Wohnung einen neuen Anbieter habe. Die Zelekom sagt ich muß eine 3 - monatige Frist einhalten. Aber ich habe doch keinen Anschluss mehr bei der Telekom.
Kann mir jemand einen Rat geben was ich dagegen machen kann ?
Vielen Dank im voraus
Irmchen

Hallo,

du hast einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit, daran hast du dich genauso zu halten wie die Telekom.
Die Telekom kann nichts dafür, dass du umziehst.
Und bis vor einiger Zeit wärst du aus dem Vertrag deswegen auch _überhaupt_ nicht herausgekommen!
Erst die Änderung des Telekommunikationsgesetzes brachte dir das Sonderkündigungsrecht, so dass der Anbieter zähneknirschend auf Einnahmen verzichten muss und gerade mal 3 Monate als Ausgleich noch Geld bekommt.

So sieht es das aktuell geltende Recht halt vor - deutlich verbraucherfreundlicher als noch vor ein paar Jahren!

Hallo,

nun, das ist eine schwierige Frage, wenn der Anbieter nicht mehr leisten kann.
Aber es stellt sich natürlich sofort die Frage, warum nicht. Wenn ein anderer Anbieter das kann, erstaunt es mich schwer, das Leitungsnetz ist immer das gleiche.

Mir kommt das etwas komisch vor, aber das ist nur meine Meinung.

Grundsätzlich musst Du einen geschlossenen Vertrag auch erfüllen, etwas anders sieht es aus, wenn Dein Partner seinen Part nicht erfüllen kann.

Falls Du also nicht mehr über die Telekom telefonieren kannst, was ja bedeutet, da liegt keine Leitung, dann muss Du auch den Vertrag nicht einhalten. Da steht sinngemäß, der Leistungserbringer muss die Leistung auch erbringen.

Alleine der Glaube fehlt mir, denn wo ein Telefonkabel ist auch die Telekom…

Aus der Nummer kommst Du nicht heraus…meine Meinung

Hallo,

nun, das ist eine schwierige Frage, wenn der Anbieter nicht
mehr leisten kann.
Aber es stellt sich natürlich sofort die Frage, warum nicht.

Gefordert ist nach der letzten Änderung des Telekommunikationsgesetzes, dass bei Umzug der Anbieter entweder die gleiche Leistung am neuen Wohnort erbringt, oder man nach nur noch 3 Monaten aus dem Vetrag entlassen werden muss.

Wenn am alten Wohnort DSL16.000 geleistet wurde, am neuen aber nur noch DSL6000 möglich ist, dann ergibt sich das Recht, nach 3 Monaten aus dem Vertrag zu kommen.

Wenn ein anderer Anbieter das kann, erstaunt es mich schwer,
das Leitungsnetz ist immer das gleiche.

Nun, DAS wurde nirgendwo behauptet.
Umzüge sind wegen der TKG Regelungen eine gerne genutzte Gelegenheit, den Anbieter zu wechseln.
Oft bieten die Anbieter auch Sonderregelungen an, z.B. bei einer Haushaltszusammenführung („Heirat“ u.Ä.).

Grundsätzlich musst Du einen geschlossenen Vertrag auch
erfüllen, etwas anders sieht es aus, wenn Dein Partner seinen
Part nicht erfüllen kann.

Falls Du also nicht mehr über die Telekom telefonieren kannst,
was ja bedeutet, da liegt keine Leitung, dann muss Du auch den
Vertrag nicht einhalten. Da steht sinngemäß, der
Leistungserbringer muss die Leistung auch erbringen.

Im Jahr 2014 dürfte es wohl eher ein DSL Problem sein.
Das geht nämlich nicht überall gleich schnell, ist ja klar.

Aus der Nummer kommst Du nicht heraus…meine Meinung

Nun, das großzügige Sonderkündigungsrecht bei selbstverschuldeter Unmöglichkeit der Leistungserbringung besteht.
Das ist dem Kunden hier wohl nicht großzügig genug.