Gebühr für KFW Antrag steuerlich absetzbar?

Habe mit meinem Energieversorger einen KFW Antrag zur Heizungsförderung erstellt. Dafür ist eine Gebühr angefallen. Wo kann ich diese Gebühr in meiner Einkommensteuererklärung ansetzen?
Unter Handwerksleistungen können ja nur Arbeitsstunden+ Fahrkosten eingetragen werden.

Vielen Dank schon mal für eine Antwort

Servus,

wenn die Heizungsförderung zu den Einkünften zählte, die der Einkommensteuer unterliegen, wäre die Gebühr als Werbungskosten abziehbar.

Weil die Förderung aber kein steuerpflichtiges Einkommen ist, ist die Gebühr auch nicht irgendwo abziehbar.

Schöne Grüße

MM

Zum Ansatz nach § 35a EStG, um den es Dir wohl geht:

Unter Handwerksleistungen kann idR „Fast alles - außer Material“ der Handwerkerrechnung angesetzt werden, also nicht nur Arbeitsstungen + Fahrkosten. Aber es gibt weitere Grenzen:

"Weder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen noch zu den Handwerkerleistungen gehören beispielsweiseTätigkeiten,

  • die der Wertermittlung dienen,
  • die Erstellung eines Energiepasses,
  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Finanzierung (z.B. zur Erlangung einer KfW-Förderung)."

steht in Textziffer 20, letzter Satz im BMF-Schreiben vom 06.11.2016:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html