Gebühren regulierung Konto

Ich habe eine Einkaufskarte gekündigt. Ich sehe, dass mein Restguthaben von 17 Euro eingezogen
wurde unter Regulierung Konto. Ist das rechtens? Ich lese im Internet, dass nach § 307 BGB die Bank
keine Gebühren für eine Kündigung verlangen kann!

Danke für eine Antwort Manfredo

lies doch lieber die Vertragsunterlagen von der „Einkaufskarte“.
Wer sagt denn, es handelt sich bei „Regulierung Konto“ um eine Gebühr für die Kündigung- und die wäre zufällig gerade so hoch wie das Restguthaben ?

Hallo,

eine Einkaufskarte ist keine Kontokarte einer Bank.
Bitte die genauen Konditionen der Anbieters durchlesen

Grüße
miamei