Ich habe eine Einkaufskarte gekündigt. Ich sehe, dass mein Restguthaben von 17 Euro eingezogen
wurde unter Regulierung Konto. Ist das rechtens? Ich lese im Internet, dass nach § 307 BGB die Bank
keine Gebühren für eine Kündigung verlangen kann!
Danke für eine Antwort Manfredo