Geburts-/Heiratsurkunde bei Personalausweis, Verwarngeld, Fingerabdrücke

Hallo,

heute auf unserem Bürgeramt gewesen, um einen Personalausweis und einen Reisepass zu beantragen und mich gleichzeitig umzumelden.

Schön 2 biometrische Passbilder mitgebracht und meinen aktuellen Perso.

Ich wohne seit 6 Wochen an einer anderen Adresse in der Stadt. Da ich mich nicht innerhalb von 2 Wochen umgemeldet habe und auch nicht innerhalb der Kulanzzeit von insgesamt 4 Wochen, sollte ich ein Verwarngeld iHv 10 € zahlen. Wenn ich nicht einverstanden wäre, dann würde es ein teureres Ordnungswidrigkeitenverfahren geben. Also zahlte ich die 10 €.

Da mein aktueller Perso schon 5 Wochen abgelaufen ist, auch hier 10 €. Ähnlich, wie bei der Ummeldung.

Dann wollte ich endlich den neuen Perso und den Reisepass beantragen und dann sagte man mir, dass ich dafür das Original der Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen muss, da aufgrund eines neuen Gesetzes aus 2015 die Daten aus diesen Urkunden abgeglichen, eingetragen werden müssen, um das Melderegister korrekt führen zu können. Da ich die nicht dabei hatte, konnte ich keine Anträge stellen. Ich wohne seit 50 Jahren, seit meiner Geburt in dieser Stadt und ziehe jetzt einmal um, habe immer ohne irgendwelche Urkunden Ausweise und Pässe bekommen und jetzt das! Warum reicht bei der Neubeantragung eines Perso oder Reisepasses nicht der alte Perso oder Reisepass?

Hab das alles zwar über mich ergehen und mir sagen lassen und es so hingenommen, aber lässt mir keine Ruhe!

Wo steht, dass die Stadt bei Nichteinhaltung von Fristen bzgl. Ummeldung und Ablauf von Ausweisen Verwarngelder kassieren darf?

Und wo steht, dass ich als deutscher Bürger, der einen neuen Perso o Reisepass beantragen will, Geburts- oder Heiratsurkunde vorlegen MUSS?

Und welche Vor- und Nachteile hat es, wenn ich meine Fingerabdrücke beim Perso scannen lasse?

Ich habe zu all diesen Fragen nicht wirklich etwas Zufriedenstellendes gefunden!

Wäre super, wenn ihr mich diesbzgl. aufklären würdet.

Danke.

Gruß

Das mit den Fingerabdrücken hätte den Vorteil, dass der Ausweis nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr für kriminelle Zwecke verwendet werden könnte, wenn er dir z.B. gestohlen würde.

Hallo.
In Berlin ticken die Uhren halt etwas anders, aber soweit sind die Forderungen korrekt.
Siehe hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/120703/
Bei uns in Leipzig sindwir schon etwas vorschrittlicher…
Gruß
Sch

Ich habe letzten Donnerstag meinen Perso neu beantragt - ohne die Geburtsurkunde vorzulegen, der alte Perso reichte vollkommen aus.

NRW, falls es von Belang ist.

§ 54 Bundesmeldegesetz
§ 32 Personalausweisgesetz

§ 25 Bundesmeldegesetz - was allerdings die „erforderlichen Unterlagen“ sind - müsst ich suchen - hab ich aber keine Zeit für, sorry

du kannst den Perso für die elektronische ID-Feststellung nutzen - z.B. wenn du einen Auszug aus Flensburg (nicht Beate, sondern die andere Stelle) brauchst, geht das Online, wenn du dich mit dem Perso identifizieren kannst.

Fortschrittlicher heißt?

Di verlangen so wenig wie möglich. Das meiste haben sie im Computer griffbereit.
Sch

Hi,
für die elektronische ID zur Stellung von Online-Anträgen sind die Fingerabdrücke nicht erforderlich,
da ist die Antwort von Simsy_Mone schon richtig.

Viel Gruß von Tara

Ich lese den 25er BMG als Kann-Regelung. :-/

„hat auf Verlangen … vorzulegen“ - wo liest du da ein „kann“.

WAS die Behörde verlangt - dazu siehe oben

stümpt - sorry