Hallo,
wenn man seinem Arbeitgeber die Geburtsurkunde eines eigenen Kindes vorlegen muss, muss das die volle Geburtsurkunde (mit eingetragenem Vater) sein?
Gibt es eine „halbe“ Geburturkunde, wo diese Info verschwiegen wird (weil es den AG o.ä. ja erstmal nichts angeht, wer der Vater ist).
Dies ist rein hypothetisch.
Auf den Geburtsurkunden meiner Kinder steht ja z.B. auch nicht ,dass sie adoptiert sind.
Ist diese Frage bei Ämter und Behörden besser aufgehoben?
Gruß
Elke