Geburtsurkunde

Hallo,

wenn man seinem Arbeitgeber die Geburtsurkunde eines eigenen Kindes vorlegen muss, muss das die volle Geburtsurkunde (mit eingetragenem Vater) sein?
Gibt es eine „halbe“ Geburturkunde, wo diese Info verschwiegen wird (weil es den AG o.ä. ja erstmal nichts angeht, wer der Vater ist).
Dies ist rein hypothetisch.
Auf den Geburtsurkunden meiner Kinder steht ja z.B. auch nicht ,dass sie adoptiert sind.

Ist diese Frage bei Ämter und Behörden besser aufgehoben?

Gruß
Elke

Die Geb-urkunde beinhaltet nur das Kind.
Eine ABstammungsurkunde würde Vater und Mutter nennen.
Die GEb-urkunde harmlos ist.
Gruß Tom

Die Geb-urkunde beinhaltet nur das Kind.
Eine ABstammungsurkunde würde Vater und Mutter nennen.
Die GEb-urkunde harmlos ist.

Schonmal eine Geburtsurkunde gesehen?

Gibt es für Deine Schreibwut kein anderes Brett als dieses hier?
Eines, wo Du Dein Wissen eher unterbringen kannst?

Gruß Gudrun

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Also die Geburtsurkunden, die bei uns an der Schule vorgelegt werden, beinhalten Vater, Mutter, plus deren Geburtsdaten.

Gruß
Elke

War sogar schon Standesbeamter, und du ?

Huhu!

Ist diese Frage bei Ämter und Behörden besser aufgehoben?

Ich schieb’s aber mal ins Arbeitsrecht, weil mich interessiert, warum man seinem Arbeitgeber eine Geburtsurkunde seiner Kinder vorlegen muss.

Hallo,

Ist diese Frage bei Ämter und Behörden besser aufgehoben?

Ich schieb’s aber mal ins Arbeitsrecht, weil mich
interessiert, warum man seinem Arbeitgeber eine Geburtsurkunde
seiner Kinder vorlegen muss.

Die Frage geht auf ein anderes Posting in einem anderen Brett zurück, was ich aber nicht verlinken werde, denn sonst ist FAQ hinüber. Mich interessiert es ja auch nur theoretisch, der Gedanke kam halt in der Diskussion auf (bei der Frage handelte es sich auch NICHT um Arbeitgeber, aber etwas Vergleichbares).

Ich arbeite an einer Schule, dort muss die Geburtsurkunde eines Kindes (wenn eine Lehrerin ein Kind geboren hat) eingereicht werden, damit die Mutterschutz in Kraft treten kann.

Übrigens wurde die Frage dort informell gelöst: auf einer Kopie der Geburtsurkunde den Namen des Vaters unkenntlich machen und das dann (wenn nötig) vom Notar beglaubigen lassen.

Gruß
Elke

War sogar schon Standesbeamter, und du ?

Dann sollte Dir doch §59 PStG (http://dejure.org/gesetze/PStG/59.html) etwas sagen, oder?

Ich hab recht, denn ich war mal was? Wohl schon etwas länger her, die Urlaubsvertretung, hm?

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War sogar schon Standesbeamter, und du ?

Ich war noch nicht Standesbeamter.

Hi!

Ich schieb’s aber mal ins Arbeitsrecht, weil mich
interessiert, warum man seinem Arbeitgeber eine Geburtsurkunde
seiner Kinder vorlegen muss.

Wenn kein Kind auf der Steuerkarte steht, braucht der AG einen Nachweis über mindestens ein Kind, wenn er die geringere Pflegeversicherung bei der Abrechnung in Abzug bringen soll.

Naja, Sozialauswahl wäre noch ein Stichpunkt, der mir einfiele…

Gruß
Guido

Hallo

Ich schieb’s aber mal ins Arbeitsrecht, weil mich
interessiert, warum man seinem Arbeitgeber eine Geburtsurkunde
seiner Kinder vorlegen muss.

Zusätzlich zu den Anmerkungen von Guido:

Aus Sicht der Mutter ist es alleine im Hinblick auf die AG-Pflichten aus dem MuSchG http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html relevant.
Aus Sicht des Vaters bewegen wir uns im Bereich (un)bezahlte Freistellung / §616 BGB / Sonderurlaub.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Vorab: Ich habe nicht die leiseste Ahnung, ob es eine amtliche Urkunde gibt, in denen der Vater nicht genannt ist.

Dem Arbeitgeber jedenfalls muss man nur das belegen, was er zur Arbeit benötigt - und der Vater gehört nur dann dazu, wenn er ebenfalls dort Arbeitnehmer ist :smile:

Schwärzen wäre also völlig ok.

Gruß
Guido