Geerbte Waffe

Hallo,
angemommen, jemand beerbet eine Person und findet in deren Besitz ein Luftgewehr. Ein Nachbar meint, ein Zeichen auf dem Luftgewehr lasse darauf schließen, dass dieses Luftgewehr waffenscheinpflichtig sei (oder waffenbesitzkartenpflichtig, was weiß ich :smiley: ). Jedenfalls möchte der Erbe das Luftgewehr gerne behalten. Was muss er tun? Besteht die Gefahr, dass er es abgeben muss, wenn er sich irgendwo meldet (Polizei…? Oder wo muss man sich melden?). Ort: Deutschland, NRW.

Ach ja, nochwas: an dem Luftgewehr ist ein Zielfernrohr dran. Wie sieht es damit aus?

LG Nelly

Hallo Nelly,

jedes Luftgewehr erfordert einen Waffenschein, wenn es außerhalb eines umfriedeten Besitzes transportiert oder benutz werden soll.
http://www.helpster.de/fuer-ein-luftgewehr-einen-waf…

Gruß - Rolf

Hi,
ich glaube, das „F in Fünfeck“ war das Symbol, das auf dem Gewehr war. Aber woher weiß man denn, ob die Mündungsenergie 7,5 Joule nicht übersteigt?

LG Nelly

Hallo

ich glaube, das „F in Fünfeck“ war das Symbol, das auf dem
Gewehr war. Aber woher weiß man denn, ob die Mündungsenergie
7,5 Joule nicht übersteigt?

Der Stempel sagt aus, das es sich um eine „freie“ Waffe handelt. Und Waffen über 7,5 Joule sind nicht frei. :smile:
(Spezialfälle mal ausgenommen)

Also: Waffe führen nicht erlaubt, behalten und gesicherter Transport aber schon.

Grüße,
.L

Ach ja, nochwas: an dem Luftgewehr ist ein Zielfernrohr dran.
Wie sieht es damit aus?

Zielfernrohre kann sich jeder kaufen wie er gerade lustig ist.

Abend,

jedes Luftgewehr erfordert einen Waffenschein , wenn es
außerhalb eines umfriedeten Besitzes transportiert oder benutz
werden soll.

hab mal die wichtigen Sachen fett markiert. Und wie kommst Du auf diese Meinung? Ist nämlich in dieser Aussage ein kompletter Schwachsinn.

Würde mich interessieren.

Grüße RS99

Danke

Gruß - Rolf

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Hallo,

was weiß ich :smiley: ). Jedenfalls möchte der Erbe das Luftgewehr
gerne behalten. Was muss er tun? Besteht die Gefahr, dass er
es abgeben muss, wenn er sich irgendwo meldet (Polizei…?
Oder wo muss man sich melden?). Ort: Deutschland, NRW.

der Erbe einer Waffe kann eine Waffenbesitzkarte beantragen. Wenn er kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen kann, muß diese unschädlich gemacht werden, was dann auch nachgewiesen werden muß.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird sich die Polizei allerdings beim Erben melden, sofern die Waffe registriert war. War sie das nicht bzw. weiß man das nicht genau, sollte man die Polizei von sich aus anrufen. Unerlaubter Waffenbesitz ist immerhin ein Straftat.

Gruß
C.